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Aufford. z. Unterlassung: justizförm. ausgeprägt. Verw.-verfahren/-tätigkeit

(1/1)

Bürger:
Aufforderung zur Unterlassung des/der
für die "Landesrundfunkanstalt" als Tendenzbetrieb nach Art 5 GG
verbotenen justizförmig ausgeprägten Verwaltungsverfahrens/ Verwaltungstätigkeit

Edit/ Vorwort "Bürger": Unabhängig von etwaigen (fraglichen?) "Rechtsmitteln"/ "Widerspruch"/ "Klage" gegen die "rundfunkbeitragsrechtlichen Festsetzungsbescheide" (mit fraglicher Würdigung der geltend gemachten Einwände u.a. auch bzgl. des für die "Landesrundfunkanstalten" als Tendenzbetriebe n. Art. 5 GG verbotenen justizförmig ausgeprägten Verwaltungsverfahrens) könnten fiktive Personen ABC bereits Unterlassungs-Aufforderungen u.a. bzgl. dieser Einwände an ARD-ZDF-GEZ gesendet haben. Es sollte nicht gesagt sein, man habe nicht "alles versucht". Inwiefern gegen etwaige - dann jedenfalls wissentliche und willentliche - Zuwiderhandlungen vorzugehen wäre, wäre bitte Gegenstand eines eigenständigen Threads. Es könnte jedenfalls sein, dass ARD-ZDF-GEZ das mögliche Damoklesschwert etwaiger Haftungsansprüche bzgl. eines wissentlichen und willentlichen Zuwiderhandelns gegen die begründeten Einwände durchaus scheuen könnten und mglw. nicht unnötig herausfordern möchten... Soweit zunächst der theoretische Grundgedanke, der hier zugrunde gelegt ist und daher hier auch bitte nicht zu diskutieren/ nicht in Frage zu stellen ist.
Hier sollen nur mögliche Beispiele zur Unterlassungsaufforderung bzgl. der o.g. Einwände gesammelt und diskutiert werden.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.



--- Zitat von: Aufford. z. Unterlass. d. für LRA als Tendenzbetrieb n. Art 5 GG verbot. justizförm. ausgeprägt. Verwaltungsverfahrens/ Verwaltungstätigkeit (Beispiel 01) ---[Absender]

[Adressat = Stelle, die etwas unterlassen soll]


_______________, den __.__.____


hier:
UNTERLASSUNG


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß SächsVwVfZG gilt das VwVfG und somit dort geregelte/s "öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit"/ "Verwaltungsakte"/ "öffentlich-rechtliches Verwaltungsverfahren" nicht für "Mitteldeutscher Rundfunk".

Dies ist ein Totalausschluss.

Gemäß Gesetzesbegründung zum SächsVwVfG (Sächsischer Landtag, Drucksache 1/2580) ist für "Mitteldeutscher Rundfunk" als Tendenzbetrieb nach Art. 5 GG ein justizförmig ausgeprägtes Verwaltungsverfahren verboten.

Ich fordere Sie hiermit auf zur

- Unterlassung "öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit" nach VwVfG i.V.m. SächsVwVfZG
- Unterlassung des Erlasses von (Nicht-/ Schein-)"Verwaltungsakten"
- Unterlassung, den Anschein zu erwecken, eine "öffentlich-rechtliche Verwaltungsbehörde" nach VwVfG i.V.m. SächsVwVfZG zu sein
- Unterlassung, den Anschein zu erwecken, eine/n "Behördenleiter/in" zu haben
- Unterlassung, den Anschein zu erwecken, "öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit" nach VwVfG i.V.m. SächsVwVfZG auszuüben
- Unterlassung, den Anschein zu erwecken, "Verwaltungsakte" nach VwVfG i.V.m. SächsVwVfZG zu erlassen
- Unterlassung, den Anschein zu erwecken, es existiere ein "Vorverfahren"/ "Widerspruchsverfahren" oder überhaupt ein geregeltes Rechtsmittelverfahren nach VwVfG i.V.m. SächsVwVfZG i.V.m. VwGO
- Unterlassung, mich in für "Mitteldeutscher Rundfunk" als Tendenzbetrieb nach Art. 5 GG / Art. 20 SächsVerf / Art. 10 EMRK verbotene justizförmig ausgeprägte Verwaltungsverfahren abzudrängen

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

--- Ende Zitat ---
Auf Sachsen/ "Mitteldeutscher Rundfunk" bezogene Textteile sind je nach Bundesland/ "Landesrundfunkanstalt" entsprechend anzupassen.


Zur Adressierung siehe u.a. auch unter
allgem. Hinweise/ Erfahrungen Schriftverkehr/ FAX mit LRA/BS + eigene Akten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35882.0


Gesammelte Link-Auswahl bzgl. Unterlassungs-Aufforderungen:
Aufford. z. Unterlassung: Eingriff in Rezipienten-/Inform.-Freiheit Art 5 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37413.0
Aufford. z. Unterlassung: justizförm. ausgeprägt. Verw.-verfahren/-tätigkeit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37441.0


Gesammelte Link-Auswahl zum Thema
(Nicht-)Anwendbarkeit der Verwaltungsverfahrensgesetze für die "Landesrundfunkanstalten"
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27187.0
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20633.0
Gilt für den RBB in Berlin das VwVfG? Wenn nein, gilt analog ein anderes Gesetz?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15525.0
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15525.msg118427.html#msg118427


Edit "Bürger":

memo: Es sollte mglw. aufgefordert werden, bereits den Versuch zu unterlassen.

Beitrag befindet sich noch in Bearbeitung und ist daher vorerst noch für die Diskussion geschlossen. Bitte etwas Geduld. Danke.

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