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Autor Thema: Ein Jahr nach RBB-Skandal - Was unter dem Strich bleibt  (Gelesen 1694 mal)

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FAZ, 27.07.2023 (€)
Ein Jahr nach RBB-Skandal
Was unter dem Strich bleibt
Vor rund einem Jahr begann der RBB-Skandal. Die Intendantin Patricia Schlesinger flog raus. Ihre Nachfolgerin Katrin Vernau zieht Bilanz. Sie räumte Trümmer beiseite, wurde aber nicht wiedergewählt. Warum, das weiß man nur beim RBB.
Von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rbb-skandal-katrin-vernau-zieht-nach-einem-jahr-bilanz-19063232.html
Zitat
[...]

Patricia Schlesinger indes kämpft vor Gericht gerade um ihr monatliches „Ruhegeld“ von rund 18.400 Euro im Monat. Das „Ruhegeld“ ist bekanntlich eine Spezialität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es wird gezahlt, wenn jemand aus einem Spitzenjob vorzeitig ausscheidetbis zum Eintritt in die Rente oder sogar darüber hinaus und auch, wenn der- oder diejenige einen neuen Job hat: Speck plus Schwarte auf Kosten der Rundfunkbeitragszahler.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


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Außerdem...
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S
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Also geht es in dem Verfahren von Frau Schlesinger anscheinend gerade um dieses sogenannte "Ruhegeld"? Und nicht etwa um ihre "Pension" oder Betriebsrente, oder wie man das auch immer nennen will?
Hat sich aber nicht ihr Anwalt vor einigen Monaten dahingehend geäussert, dass es eben doch um die Betriebsrente gehen würde? Das scheint aber eben doch nicht der Fall zu sein.

Aber ok, nehmen wir kurz einmal an, dass Frau Schlesinger ihr Verfahren gewinnen, und dass ihr dieses "Ruhegeld" zugesprochen wird. Dann haben wir genau den Fall, den ich vor einigen Monaten in einem Kommentar versuchte darzustellen.
Für ein und dieselbe Stelle werden zwei Personen gleichzeitig bezahlt. Und das sogar über mehrere Jahre.
Die neue Intendantin in Form ihres Gehalts und Frau Schlesinger in Form dieses "Ruhegelds".

Und das darf Bürger/in dann munter und fröhlich zwangsweise mitfinanzieren.
Da fällt mir doch glatt der lächerliche Vergleich des Herkules vom Neckar mit einem Sparkassenvorstand ein. Wirklich drollig. Ob der nun mehr als ein Bundeskanzler verdient, oder ob es da auch solche Ruhegeldsregelungen gibt, kann Nichtkunden der Sparkasse nämlich völlig egal sein, da im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk dieses gerade nicht zwangsweise mitfinanziert werden muß.
Wer das nicht will, der sucht sich einfach eine andere Bank. Fertig!

Und mich würde auch einmal interessieren, was für einen Vorteil das Bundesverfassungsgericht darin wohl zu erkennen vermag. Aber da würde den Richtern bestimmt auch etwas Passendes zu einfallen. Jede Wette! ;)


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P
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Und mich würde auch einmal interessieren, was für einen Vorteil das Bundesverfassungsgericht darin wohl zu erkennen vermag. Aber da würde den Richtern bestimmt auch etwas Passendes zu einfallen. Jede Wette! ;)

In einigen Jahren wird sich das Passende wohl schriftlich aufzeigen.

Hoffentlich mit der Beschreibung des Vorteils und für welche Partei.
Der Vorteil bei Erhalt ist soweit wohl bereits klar.
Der Vorteil für die "Rundfunkteilnehmer", wird doch sicherlich anhand der zugrunde liegenden Vertragsdaten also dem "Abschlusszeitpunkt" ermittelt werden. Geht es also um den Vorteil, welchen das Gericht um 2018 formulierte?

Es sollte einem Gericht nicht sehr schwer fallen diese Art von Vertrag -nach 6 Wahlgängen 2016- gegen ein Anstands- und Gerechtigkeitsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zu verteidigen.

Wir werden das Ende des Rechts mit Spannung erwarten.

http://juristisches-lexikon.ra-kdk.de/eintrag/Gute+Sitten.html

Zitat
Gute Sitten
Darunter ist das Anstands- und Gerechtigkeitsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zu verstehen. Gemeint ist eine in der Gesellschaft vorherrschende Rechts- und Sozialmoral. Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt ist nichtig (§ 138 BGB). Ebenfalls nichtig ist ein Verwaltungsakt, der gegen die guten Sitten verstößt (§ 44 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Es kommt dabei auf die Gesellschaft selbst an.


Verstoß gegen die guten Sitten, § 138 I BGB
https://jura-online.de/lernen/verstoss-gegen-die-guten-sitten-138-i-bgb/22/excursus/

Sittenwidrigkeit - Definition, Bedeutung und wann ist ein Vertrag sittenwidrig nach BGB?
https://www.juraforum.de/lexikon/sittenwidrigkeit



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. August 2023, 12:00 von PersonX«

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Der Vorteil für die "Rundfunkteilnehmer", wird doch sicherlich anhand der zugrunde liegenden Vertragsdaten also dem "Abschlusszeitpunkt" ermittelt werden.
Ist trotzdem eine interessante Frage;

Wo ist der Vorteil aller Rundfunkbeitragsleistenden, (also auch der Rundfunknichtinteressenten wie -nichtnutzenden), Ruhegelder mancher ÖRR-Mitarbeiter/-innen zu finanzieren?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. August 2023, 13:19 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Dass all dies nicht unter den nach BVerfG deklarierten "beitragsrechtfertigenden Vorteil" fallen dürfte (und zwar egal, ob Nicht-/Nutzer bzw. Nicht-/Interessent), sollte doch für jeden - also auch für die Gerichte - offensichtlich sein... ::) siehe u.a. unter
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]


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Ich bilanziere einfach mal, dass auch 1 Jahr danach der (Ruf)Schaden beim ÖRR weiterhin bestehend bleibt und man immer schwerer Personen findet, die den ÖRR in seiner jetzigen Form und Finanzierung noch angebracht empfinden. Mir egal, wenn 2024 die AfD irgendwo im Osten regiert. Hauptsache ihr Ministerpräsident kündigt dann endlich den Rundfunkstaatsvertag als letzte Konsequenz für 10 Jahre Misswirtschaft und Brüchen am Rundfunkstaatsvertag.


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Mir egal, wenn 2024 die AfD irgendwo im Osten regiert. Hauptsache ihr Ministerpräsident kündigt dann endlich den Rundfunkstaatsvertag als letzte Konsequenz für 10 Jahre Misswirtschaft und Brüchen am Rundfunkstaatsvertag.

den wunsch der kündigung kann ich nachvollziehen aber ich hab da zweifel dass dieses dann wirklich passieren würde

Mfg Kai


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aber ich hab da zweifel dass dieses dann wirklich passieren würde
Nu ja, die Erfahrung zeigt ja, daß Parteien ohne Regierungsverantwortung oft dagegen sind, was die Regierung tut und putzigerweise dann nicht mehr dagegen sind, wenn sie selber Regierungsverantwortung übernommen haben.


Edit "Bürger" @alle: Hier bitte keine weiteren Spekulationen bzgl. etwaiger Regierungstätigkeiten, sondern bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Ein Jahr nach RBB-Skandal - Was unter dem Strich bleibt
und den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel zum Gegenstand hat. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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