wenn es sich bei mit Rundfunkbeitragsthemen betrauten Verwaltungsrichtern - [...] Ich wäre sehr dankbar und würde es begrüßen, wenn es auch eine andere Schlussfolgerung gäbe...
Verwaltungsgerichte und deren Richter/-innen sind doch nicht die einzige Möglichkeit? Auch das Amtsgericht als zuständiges Vollstreckungsgericht könnte doch ebenso eine derartige Vorlage an den EuGH erschaffen? Die Aspekte mit der Einhaltung des Datenschutzes und der damit verbundenen zwingenden Einhaltung des Unionsgrundrechts gelten in jedem Rechtsbereich; sie wurden in Rn. 143 der letzten Rundfunkentscheidung des BVerfG mit seiner darin getätigten Aussage zur Bindung an materielles Unionsrecht zudem
nicht auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit begrenzt, heißt es doch "das Gericht" und nicht "das Verwaltungsgericht"?
Edit "Bürger" @alle: Ich wiederhole den Hinweis von weiter oben und bitte um nunmehrige Berücksichtigung. Danke.Edit "Bürger" @alle: Bitte hier kein weiteres "Ping-Pong" zu Einzelaspekten, sondern bitte zurück zu den - noch nicht behandelten - Fragen im Einstiegsbeitrag. Danke.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;