Ergänzung aus dem Schlußantrag zur Rundfunk-Rechtssache EuGH C-52/07, die im Forum noch nicht thematisiert worden ist:
SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN
VERICA TRSTENJAK
vom 11. September 2008(1)
„Art. 82 EG – Marktbeherrschende Stellung – Missbrauch – Verwertungsgesellschaft von Urheberrechten – Organisation mit faktischer Monopolstellung – Ausstrahlung durch Fernsehsender – Berechnungsmethode der Vergütung“
Rechtssache C-52/07https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=68008&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=352606936. Zwar darf auch ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Interessen verfolgen. Es verhält sich aber missbräuchlich, wenn es die sich aus der marktbeherrschenden Stellung ergebenden Möglichkeiten nutzt, um geschäftliche Vorteile zu erhalten, die es bei einem normalen und hinreichend wirksamen Wettbewerb nicht erhalten hätte.(15)
Was ein marktbeherrschendes Unternehmen ist, ergibt sich national ja aus dem hier diskutierten Entscheid des BGH-Kartellsenats; in diesem Schlußantrag wird nun die Aussage getätigt, daß ein marktbeherrschendes Unternehmen dann mißbräuchlich handelt, wenn es die aus der marktbeherrschenden Stellung resultierenden Möglichkeiten dafür nutzt, Vorteile zu erzielen, die es bei marktkonformem Verhalten nicht erzielen würde.
Die seitens der ÖRR vorgenommenen Direktanmeldungen sind also ob der damit verbundenen, nicht gesetzlich begründeten Verarbeitung personen-bezogener Daten u. U. nicht nur Straftaten, sondern darüberhinaus Zeichen für ein mißbräuchliches Verhalten, denn die aus den Direktanmeldungen erzielten finanziellen Mittel würden die ÖRR bei marktkonformem Verhalten nicht erzielen?Weiterführend auch:Ist die sog. Direktanmeldung eine Straftat?https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37359.0
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;