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Autor Thema: Zinsen mildern Pensionslast - Hessischer Rundfunk liegt mit 14 Mio € im Plus  (Gelesen 3030 mal)

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FAZ, 15.07.2023
Zinsen mildern Pensionslast
Hessischer Rundfunk liegt mit 14 Millionen Euro im Plus
In den letzten Jahren musste der Hessische Rundfunk immer einen deutlichen Verlust ausweisen. 2022 schlägt eine radikale Wende zu Buche. Wie kommt das?
Von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/hr-weist-fuer-2022-ein-plus-von-14-millionen-euro-aus-19035843.html
Zitat von: FAZ, 15.07.2023, Zinsen mildern Pensionslast - Hessischer Rundfunk liegt mit 14 Millionen Euro im Plus
[...] Gab es in den zurückliegenden Jahren keine oder negative Zinsen, konnte der HR 2022 seine Rücklagen für Pensionen verzinsen. Das verändert die Buchungslage deutlich. Aus einem für das Jahr prognostizierten rechnerischen Minus von 81 Millionen wurden rund 100 Millionen Euro im Plus.

Dabei schlagen rund 75 Millionen für die Pensionsrückstellungen positiv zu Buche, hinzu kamen Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag von 13 Millionen. [...]

Es gibt drei Pensionssysteme

Belastet werden die Finanzen [...] generell durch Pensionen, die Mitarbeitern zustehen, die vor 1999 in den Sender eingetreten sind. Diese fallen besonders hoch aus. Danach gab es in zwei Schritten Veränderungen bei den Pensionsverträgen, die den Sender bei weitem nicht mehr so belasten wie die Altverträge. Die Ausgaben für Pensionen liegen im HR zurzeit bei rund 52 Millionen Euro im Jahr, den Höhepunkt der Pensionszahlungen erwartet der Sender in den kommenden vier, fünf Jahren, [...].

[...]

Keine Senkung des Rundfunkbeitrags

Manderscheid kritisierte die Debatte [...]: „Das Gerede und die Forderung nach Beitragsabsenkungen, wie es beispielsweise einige Ministerpräsidenten vortragen, ist nicht hinzunehmen. Wir fordern, die verfassungskonforme Beitragsfestlegung durch die unabhängige KEF sicherzustellen.“

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
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Außerdem...
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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Könnte gegen die Aussage "unabhängige KEF" eine Klage geführt werden, welche zur Prüfung hat, worin diese Unabhängigkeit bestehen soll? Unabhängig von wem oder was?

Möglicherweise sollte eine Auflösung dieser Stelle gefordert werden. Da diese anscheinend nicht demokratisch zustande gekommen ist: die Bürger sind bei der Wahl/Auswahl der Personen doch nicht direkt beteiligt. Was soll das also?


Edit "Bürger": Diese eigenständige Frage bitte nicht hier, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff diskutieren.
Eine web-Suche mit "unabhängige KEF" und "unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs" liefert jeweils ~1.000 bzw. ~2.500 Treffer:
https://www.google.com/search?q=%22unabh%C3%A4ngige%20KEF%22
https://www.google.com/search?q=%22unabh%C3%A4ngige+Kommission+zur+Ermittlung+des+Finanzbedarfs%22
Meiner vagen Erinnerung nach könnte das wertende (wahlweise auch framende) Attribut "unabhängig" sogar in einigen der Rundfunkstaatsverträge stehen bzw. in deren  Zustimmungsgesetzen und/oder deren Präambeln sowie ggf. auch in diversen Rundfunk-Urteilen von den unteren bis zu den höchsten Gerichten...?
Siehe u.a. unter
§ 36 Abs. 1  MStV - Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/MStV-36
"(1) Der Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird regelmäßig entsprechend den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, einschließlich der damit verbundenen Rationalisierungspotentiale, auf der Grundlage von Bedarfsanmeldungen der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und der Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ durch die unabhängige KEF geprüft und ermittelt."
Dies alles aber eben bitte nicht hier, sondern in gesondertem Thread vertiefen. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2023, 17:48 von Bürger«

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Den einen Satz verstehe ich nicht.

FAZ, 15.07.2023
Zinsen mildern Pensionslast
Hessischer Rundfunk liegt mit 14 Millionen Euro im Plus
In den letzten Jahren musste der Hessische Rundfunk immer einen deutlichen Verlust ausweisen. 2022 schlägt eine radikale Wende zu Buche. Wie kommt das?
Von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/hr-weist-fuer-2022-ein-plus-von-14-millionen-euro-aus-19035843.html
Zitat von: FAZ, 15.07.2023, Zinsen mildern Pensionslast - Hessischer Rundfunk liegt mit 14 Millionen Euro im Plus
[...] Gab es in den zurückliegenden Jahren keine oder negative Zinsen, konnte der HR 2022 seine Rücklagen für Pensionen verzinsen.

Wie kann man Beträge sinnvoll verzinsen, wenn es keine oder gar negative Zinsen gab?


Edit "Bürger": Der erste Teilsatz bezieht sich wohl augenscheinlich auf die Jahre vor 2022, da sich der zweite Teilsatz ja auf 2022 bezieht (ab welchem es augenscheinlich dann wieder Zinsen gab)?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2023, 19:13 von Bürger«
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P
  • Beiträge: 207
So wie @Bürger verstehe ich den Satz auch so, dass die Gründe für die früheren Nicht-Gewinne mit der Nullzins- und Minuszinsphase der Jahre bis 2021 begründet werden.
Der HR will damit nur den Eindruck erwecken, dass er für die früheren Verluste nicht verantwortlich sei und im Gegenteil hierzu es in 2022 gleich wieder geschafft habe, Überschüsse zu erwirtschaften. Hach, lach, der HR hat uns lieb und geht mit unseren Geldern um so gut es eben geht. 

Allerdings halte ich die Zahlen insgesamt für bedenklich.

Zum einen kann es doch nicht Zweck des Rundfunkbeitrags sein, daß der HR in Zeiten von Positivzinsen erhebliche Gewinne erzielt. Gewinnerzielung ist nicht Zweck des örR. Auch wenn man berücksichtigt, dass es hier um die Verzinsung von Pensionsrückstellungen geht, sollten diese besser aus den laufenden Einnahmen finanziert und sodann (Zins)-Überschüsse lieber an die Beitragszahler zurückgegeben werden.

Zum anderen wirft es Fragen auf, wonach sich nur durch die Zinsen aus einem (prognostizierten) Verlust von 81 Mio. Euro ein Gewinn von rund 100 Mio. Euro ergibt, also eine rechnerische Ertragssteigerung von 181 Mio. Euro! Auch wenn hier 13 Mio. Euro für erhöhte Beitragseinnahmen ausgewiesen werden, muss man doch fragen, wo diese noch 168 Mio. Euro herkommen. Einerseits wäre das ja schrecklich, wenn allein der HR derart hohe Pensionsrückstellungen auf dem Konto hätte, dass eine Zinsphase, die ja in 2022 erst langsam begonnen hatte, zu derart hohen Zinsgewinnen führen kann.

Anders gefragt: Bei Null- bzw. Minuszinsen wird ein Verlust von 81 Mio. Euro ausgewiesen; das muss man auch mal hochrechnen: Sagen wir, ein Minuszins von 2 % (81 Mio. Euro) ergibt tatsächliche Pensionsrückstellungen i.H.v. rund 4 Mrd. Euro (100 %). Und dies allein für den HR??? Das darf doch alles nicht wahr sein, was machen die mit uns?

Und die weitere Frage: Ist es überhaupt zulässig, den Bürger für Minuszinsen in die Pflicht zu nehmen? Auch dies kann, wie so oft, nicht wirklich Sinn eines  zwangsweise erhobenen Beitrags sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2023, 08:45 von Peer_Gynt«

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Wie an anderer Stelle bereits vermutet, der Beitrag dient letztlich in Echt nur dazu, die teils hohen Gehälter und Pensionen zu finanzieren.

Es kann andererseits nicht sein, daß Unternehmen der Nichtfinanzwirtschaft durch Zinsen Gewinne machen, sich etwaige Schulden des Staates aber durch Zinsen weiter erhöhen.

Und übrigens darf daran erinnert werden, daß der Rundfunkbeitrag eine staatliche Beihilfe darstellt und sämtliche am Markt erzielten Einnahmen des mit der Beihilfe unterstützten Unternehmens zur Senkung der Beihilfe eingesetzt werden müssten.

Näheres u. U. hier zu finden:

EuG T-231/06 - Rundfunk - Öffentl. Unternehmen - Überhöhte Beihilfe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35554.0

Im Grunde gelten damit sogar die Zinseinnahmen der ÖRR als Beihilfe, die meldepflichtig wäre?


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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Der Hessische Rundfunk ist mit wohl rund 1 Jahresumsatz überschuldet.
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 (aus Erinnerung nach Bilanzeinsicht vor längerer Zeit - Irrtum vorbehalten.)
Wenn der Journalist schreibt, wie ihm diktiert, der HR sei nicht bankrott, so ist dies Realsatire.


In den monatlichen Medien-News an 2000 Abgeordnete, Journalisten und andere ab Juli 2022 wurde die "hypothetische Insolvenzpflicht"
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verdeckt vermerkt. So verstohlen, weil der HR nach bisherigem Stand nicht als besonders übles Falschinkasso-Leittier aufgetreten ist. Natürlich in unser aller Meinung Falschinkasso durch alle, aber beispielsweise kein Haftbefehl-Fall für den HR hier notiert, u.a.m.
Inzwischen ist vor einigen Monaten beim HR ein ganz heftiges Sparpgrogramm eingeleitetet worden, Schrumpfung um vielleicht 20 Prozent oder mehr. Das könnte ganz vielleicht zukünftig - zukünftig! - zu 100 Millionen Bilanzgewinn führen. Eher nicht.

Nun schaue man sich den exakten Wortlaut über die Gewinnlage an. Es gibt nämlich verschiedene Gewinnbegriffe. Wollen wir nicht vertiefen, für Geschäftsbericht-Analyse werden wir nicht bezahlt.


Es wird in Sachen Statistik und Zahlen nur wenig noch mehr "irreführend dargestellt" als bei Corona?
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ARD, ZDF usw. sind ebenfalls Wettbewerber um den ersten Platz?
Praktisch alle Sender ARD, ZDF usw. haben seit 2015...2017 ihr vorher meist sattes Eigenkapital aufgezehrt? Fast alle sind nach normalen Maßstäben möglicherweise Fälle für den Insolvenzrichter?
Nur wegen Insolvenzverbot bleiben diese Zombies am Leben?

Altlasten wie "Pensionen" kann man durchaus abschütteln. Beispielsweise durch Insolvenzverfahren mit neuer Auffanggesellschaft. Die Betriebsrentner würden dann vermutlich zu Lasten der Garantiefonds einbußenfrei gestellt, also wenig oder gar nichts verlieren. Oder viellelcht doch? Wir werden nicht dafür bezahlt, dies zu analysieren.


Beispiel RBB:
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Überschuldet mit rund 100 Mio. Euro. Das weiß niemand, weil die Bilanzen nicht veröffentlicht werden. Wurde von hier mehrfach moniert. Hilft nichts.

Der RBB blieb zahlungsfähig dank Liqudifätshilfe-Darlehn des WDR. Verlängert bis 2025 oder so.
Steht nicht beim RBB, aber beim WDR.

Frau Vernau hatte dem RBB bereits einen zukünftigen Dispo-Kredit angekündigt. Das hätte ja dann die WDR-Forderung vor Untergangs-Gefahr gerettet?
Nun ist Frau Vernau bald nicht mehr "temporäre Notgeschäftsführerin".  (Tituliert als Interims-Intendantin, aber dies Amt für 1 Jahr kommt im RBB-Gesetz nicht vor,.)
War ihre Rolle gleichsam als "Statthalterin" im "RBB-Protektorat", um den WDR aus dieser Haftungszange zu befreien?
Soldat Schweijk: "Nichts genaues weiß man nicht." Kann sein, oder auch nicht.


Frage also, wie könnte der wohl 4x höher verschuldete HR zahlungsfähig bleiben?
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- so laut Presseartikel -
Da müsste man mal reinschauen in: Geschäftsbericht, Bilanz und GuV-Rechnung - und Auskunftsrecht haben über Zusammensetzung von Sammel-Positionen der größeren Beträge.
Wiederum, dafür werden wir nicht bezahlt. Nur mal, um anzudeuten, wie der wahre Weg zur wahren Wahrheit aussehen könnte.


Pressemeldungen sind geduldig.
-----------------------------------------------
Journalisten sind keine Bilanzexperten.
Traue nie einer Pressemeldung, die du nicht selbst gef....iltert hast. :-) 


Obendrein: Die Rückzahlpflicht an Geringverdiener wird von hier behauptet - Beispiele:
Zitat
F5.b) Daraus ergibt sich folgende geschätzte Rückzahlpflicht pro Bundesland 
gemäß Entscheiden BVerfG, BVerwG: 
     
Rückzahlung!       Bundesland:  Einwohner
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  1800 Mio. € 1, Nordrhein-Westfalen  17,926 Millionen   
  1300 Mio. € Bayern                           13,14 Millionen   
    600 Mio. € Hessen
 

Das ist Zitat aus dem Sammelschriftsatz für "Befreiung durch altenatives Medien-Abo"
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mit dem man ab jetzt nach neuer Rechtslage sich durch eifnache einseitige Erklärung aus der Rundfunkabgabe verabschieden kann (ohne Erfolgsgarantie).

(1) Entweder Standard-Schriftsatz (30 Seiten - nur für die wenigen Kundigen)
(2) Oder alternativ eine 2-seitige einfach unterzeichenbare  "Abschiedserklärung" für jedermann

Endlich ist beides in verwendbarer Endfassung verfügbar wohl ab 17. Juli 2023.
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Diese listige Streitführung mit 3 seit Juni anhängigen Musterverfahren erfordert ein "Gegen-Abo" von wahlweise bis zu 20 Euro monatlich - erbetener Kostenbeitrag für das hoffentlich definitive Ende von einem Jahrzehnt Politik- und Justizskandal in Sachen Rundfunkabgabe.
 
Da in Foren generell keine Angebote sein sollen, gibt es Näheres nur per PM.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2023, 23:20 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Altlasten wie "Pensionen" kann man durchaus abschütteln. Beispielsweise durch Insolvenzverfahren mit neuer Auffanggesellschaft. Die Betriebsrentner würden dann vermutlich zu Lasten der Garantiefonds einbußenfrei gestellt, also wenig oder gar nichts verlieren. Oder viellelcht doch? Wir werden nicht dafür bezahlt, dies zu analysieren.
Diesbezüglich bedarf es nur mal der genauen Analyse der Vorgehensweise aller Unionsländer, die ihren ÖRR im Sinne der Unionsvorgaben umgestaltet haben, denn die hatten das gleiche, bzw., ein ähnliches Pensionslasten-Problem. Vielleicht könnte man dafür allerdings auch die Vorgänge um die Umgestaltung der Dt. Post, Dt. Telekom, etc., bemühen, die ja vormals auch "öffentlich-rechtlich" waren? Aber klar, aus dem Forum wird diese Analyse keiner leisten.

***

Hinweis:

Rechtsrahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland
https://www.bundestag.de/resource/blob/547642/7c314e46a0f976ab3afbe9966e6d6889/WD-10-009-18-pdf-data.pdf

Zitat
3. Transparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Im Juli 2000 wurde von der EU-Kommission die dritte Änderung der Richtlinie über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und öffentlichen Unternehmen („Transparenzrichtlinie“) beschlossen.6 Die auf Artikel 86 Absatz 3 EG-Vertrag gestützte Richtlinie bezweckte hinsichtlich der Finanzierung der Unternehmen, die die Mitgliedstaaten mit der Wahrnehmung von Aufgaben im Allgemeininteresse betrauen, eine Ausweisung der damit verbundenen Kosten und Erlöse. Die Richtlinie ist für die Bundesrepublik Deutschland mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/52/EG der Kommission vom 26. Juli 2000 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen (Transparenzrichtlinie-Gesetz –TranspRLG) vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2141), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3364) geändert worden ist, in nationales Recht umgesetzt worden [...]

Zur Info:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/52/EG der Kommission vom 26. Juli 2000 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen (Transparenzrichtlinie-Gesetz - TranspRLG)
https://www.gesetze-im-internet.de/transprlg/BJNR214100001.html


***Edit "Bürger": Teile bzgl. RBB entfernt, da hier vom Eingangs- und damit Kern-Thema abschweifend.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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...nur ein (weiterer) Kommentar :angel:

FAZ, 17.07.2023
HR-Finanzen sind positiv
Plusminus
Der Hessische Rundfunk weist ein Plus von 14 Millionen Euro aus. Das klingt gut und ist gut. Doch wieso brät der Verwaltungsratschef des Senders Politikern, die den Rundfunkbeitrag nicht erhöhen wollen, eins über?
Ein Kommentar von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/finanzen-des-hr-sind-positiv-19039225.html
Zitat von: FAZ, 17.07.2023, HR-Finanzen sind positiv - Plusminus
[...] dass der Chef des HR-Verwaltungsrats, Hejo Manderscheid, bei der Gelegenheit Politikern, die sich gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags wenden, eins überbrät. „Das Gerede und die Forderung nach Beitragsabsenkungen, [...], ist nicht hinzunehmen“, sagte er [...]. [...] Der Hochmut im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hört nie auf.


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Die genaue Bilanzierung interessiert doch, insbesondere, weil es ja mehrere Pensionslastenkonten zu geben scheint, eine offizielle Pensionskasse (die Gelder, die dort liegen, sind aus der Bilanz raus, weil sie einen jährlichen Abfluß bedeuten und mehr oder weniger Personalaufwand sind), und irgendwelche Ergänzungsleistungen, die man tunlichst zurückstellen sollte, wenn man sie denn irgendwem gegenüber garantiert hätte. Diese Rückstellungen sollten real vorhanden sein und in Wertpapieren, (Aktien)fonds oder Sparguthaben vorliegen. Genau diese unterliegen natürlich Schwankungen im Gesamtwert und Zinsertrag. Genau daher könnte auch ein hoher Gewinn nach jahrelangen Verlusten herkommen, nämlich einer Aktualisierung/Neubewertung des Vermögens daraus.


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Nochmals klarstellend überdacht...
Die Pressemitteilung ist Fake-News zur Gläubiger-Beruhigung?

Sie betrifft nur: Abrechnungsgebiet "Altersversorgung"
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- Die "Planung" war: knapp 100 Millionen Jahresverlust - rund ein Fünftel vom HR-Umsatz, also katastrophal.
- Die Realität war: In Sachen Altersversorgung mal ausnahmsweise rund 10 Millionen Vorteil gegenüber der Planung, was auch immer das gewesen sein mag. Nicht klar dargelegt.

Eine ganz andere Frage ist die des Jahresdefizits aus dem laufenden Geschäft.
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Das dürfte weiterhin gewaltig sein, weil die seit Anfang 2023 laufenden Sparmaßnahmen durch Entlassungen nur ab 2024++ wesentlich wirken dürften?
Vorher könnten Sozialpläne und Abfindungen im schlimmsten Fall für 2023 sogar das Defizit erhöhen?
Zu erwarten ist allerdings eine - wenn auch geringe - Senkung des HR-Defizits schon 2023=

Die Pressemeldung war möglicherweise an die Gläubiger gerichtet:
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"Nur nicht unruhig werden - dem HR geht es guuuuuuuuuuuuuuuuut seit 2023."
Nein, es geht ihm grottenschlecht wegen akkumulierter Überschuldung, vermutet @pjotre.
Vorbehalt: Diese Meinung wäre verifizierungsbedürftig. Also Irrtum vorbehalten.


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Die Details können dem Jahresabschluss (JA) des HR ab Seite 116 (2. Wirtschaftsbericht) entnommen werden verlinkt z.B. unter
hr-Rundfunkrat genehmigt Jahresabschluss 2022
https://www.hr.de/presse/der-hr/2023/hr-rundfunkrat-genehmigt-jahresabschluss-2022-positives-jahresergebnis--v1,rundfunkrat-genehmigt-jahresabschluss-2022-100.htmlDie Rückstellungen für Altersvorsorge sind eine stichtagsbezogene Bewertungsgröße, in der die tatsächlichen Pensionsverpflichtungen als Barwert dargestellt werden. Ein Parameter in dieser Berechnung ist der Rechnungszins, dessen Veränderung vom aktuellen Zinsniveau an den Kapitalmärkten bestimmt wird und auf die der HR naturgemäß keinen Einfluss hat. Diese Entwicklung ist also 'Glück' für den HR, ändert aber nichts an der Gesamthöhe der Pensionsverpflichtungen, die ja bei jeweiliger Fälligkeit 1:1 bezahlt werden müssen.

Erwähnenswert in dem JA ist eher noch einmal, dass die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen 90% (!!!) der Bilanzsumme ausmachen (S.118). Was wieder mal in Erinnerung ruft, dass der HR -auf Kosten des Beitragszahlers- eine Pensionskasse mit angehängtem Sendebetrieb ist.

Ein Detail fällt auch auf (S.118):
Zitat von: hr, Jahresabschluss 2022, S.118
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 27,5 Mio. Euro entfallen auf ein von der hr werbung GmbH (hrw) gewährtes Darlehen für die Sicherung ihrer Pensionsrückstellungen.
Ob so etwas überhaupt zulässig ist, wäre ggf. auch zu beleuchten.


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Z
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@hankhug: Das ist ja spannend, das bedeutet, daß es eine Pension jenseits der Pensionskasse gibt, so wie ich es in meinem Beitrag spekuliert habe. Auch eine der Anstalt gehörende GmbH macht anscheinend großzügige Angebote an ihre Eigentümer, wo es offenbar eine Deckungslücke gibt, wobei eine GmbH ja nur mit ihrem Stammkapital haftet, also man hier schonmal bequem eine Insolvenz hinlegen könnte.
Das GmbH-Darlehen ist buchhalterisch keine Veruntreuung der Beitragsgelder, da ja wegen der 100% Eigentumsanteil des ÖRR das (noch) vorhandenen Geld von einem Buchungskonto auf ein anderes umgebucht wird. Kritischer ist eher, daß eine GmbH Gewinne erwirtschaftet, die so üppig sind, daß sie für Darlehen verwendet werden können.


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Dank @hankhug kann eine Deutung versucht werden:

Der HR ist mit etwa 1 Jahresumsatz überschuldet. Die Pensionsverpflichtungen sind 90 Prozent der Bilanzsumme.
---------------------------------------------------------------------
Ohne es zu vertiefen, wird die Schlussfolgerung versucht:
Die Altersversorgung wird nicht durch Abführung an eine Pensionskasse gedeckt, sondern durch Rückstellungen.
Diese Rückstellungen ermöglichen die Verwendung im Betrieb: Der HR ist nicht "pleite" im Sinn "unbezahlbare Rechnungen".

Denkbar ist durchaus, dass eine externe Versicherung der Pensionen vorliegt, beispielsweise ein kollektiver Garantiefonds. 
-------------------------------------------------------------------------------------------
Das wird bedeutsam, sofern Landesparlamente den Gewährbeschluss für Senderschulden verweigern. Denn wegen der "Staatsferne" gibt es im Gegensatz zu den Landesbanken kein Gewährträger-Gesetz. Dann stehen oder fallen die Pensionen mit einer externen Garantie.

Nun zu dem merkwürdigen Darlehns-Konstrukt.
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Durch EU-Verfahren und anderes waren die Sender gehalten, am Wettbewerb wirkende Abteilungen zu juristischen Personen zu verwandeln - beispielsweise die Werbevermarktung.
Diese Trennung wird hier durch eine Garantie durchstoßen, die den Wettbewerb verzerrt. Insoweit halbwegs harmlos.

Nun zur Darlehnsforderung:
------------------------------------
Wenn man seine Lieferanten nicht fristgerecht bezahlen kann oder Zahlungen an Auftraggeber vorziehen möchte, kann man Darlehn vereinbaren.
Die Werbe-GmbH hat vielleicht zukünftige Zahlungen vorweg genommen.

Nun ist sie allerdings wohl zur Gewinnabführung verpflichtet. Wozu obendrein ein Darlehn? Und wer refinanziert es? Müssen Werbetreibende der GmbH Vorschüsse leisten, damit diese aus diesem "Fremdkapital" dem HR eine Liquidätsspritze als "Fremkapital" weiterleiten kann?

Wie besichert der HR dies Darlehn? Anscheinend durch die Verbürgung der Pensionen der Chefs der GmbH. Diese müsste eigentlich dafür eine externe Kollektivversicherung bezahlen? Aber ist diese Bürgschaft im Ernstfall des HR-Endes wirksam?

Alles mal rasch ins Unreine formuliert.
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Vielleicht ist alles anders zu deuten. Es wurde nur einmal festgehalten, worüber an sich einmal ermittelt werden könnte, falls irgendwann Interesse besteht. Vermutlich nie in Sachen HR.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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@pjotre: Die scheinbaren Zusatzpensionen (die also nicht in eine Pensionskasse eingezahlt wurden, weil diese ja dort durch einen Sicherungsfonds bei Insolvenz [durch die anderen Pensionskassen] besichert sind und von der eigentlichen Pensionskasse im Normalfall auch ausgezahlt werden) müssen natürlich aus irgendwas geleistet werden, üblicherweise müssen die aktuellen und zukünftigen Zahlungen bar vorhanden sein, dafür werden Rückstellungen gebildet, also vorhandenes Kapital wird nicht für den Betrieb oder für aktuelle Investitionen verbraucht, sondern es wird separat vom Geschäftsprozeß angelegt und die bestehenden Verpflichtungen daraus bezahlt. Das Kapital müßte also vorhanden sein. Nur so können auch Defizite auftreten, die einem nicht sofort das Genick brechen, dann wird das Geld zum Rechnungen und Löhne bezahlen aus den Rückstellungen entnommen, die natürlich wieder aufgefüllt werden müssen, um seine Versprechen halten zu können, die Rückstellungen haben also "Forderungen" an den laufenden Betrieb. Je nachdem, in welcher Form diese Rückstellungen angelegt sind, schwankt natürlich deren (Markt)Wert, so daß sich daraus auch noch Überschüsse oder Defizite ergeben können, denn die Rückstellung ist ja zweckgebunden und benötigt nunmal genau den Betrag X (die versprochenen (Zusatz-)Pensionsausgaben). Man kann sich also jederzeit Kredit aus diesem Kapital genehmigen, aber nicht dauerhaft über den Verhältnissen leben.


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Interessant auch auf S.127 des HR Jahresabschlusses
Zitat von: hr, Jahresabschluss 2022, S. 127
Beim hr beträgt die sich aus der Rechnungszinsänderung ergebende deckungsstockrelevante Lücke unter Berücksichtigung des Jahresabschlussgutachtens 2022 der Versicherungsmathematiker 436,1 Mio. Euro. Das ist der Betrag, um den das Deckungsstockvermögen erhöht werden müsste, um eine vollständige Finanzierung der Gesamtverpflichtungen aus den Direkt und Beihilfezusagen bei langfristig anhaltendem Niedrigzins zu gewährleisten. Hierbei ist unklar, inwiefern die KEF die bisherige Logik der sogenannten 25Cent Mittel beibehalten wird, um diese Deckungslücke aufzufüllen. Die KEF hat hierzu eine Stellungnahme für den 24. Bericht angekündigt, sodass eine Änderung ab 2025 ff. eintreten könnte
Es werden seit 1997 25-Cent aus dem Rundfunkbeitrag/der Rundfunkgebühr zweckgebunden für die Altersversorgung abgezweigt - siehe z.B.
Versicherungsbote, 10.12.2020
Altersvorsorge
Rundfunkbeitrag: Welche Rolle Altersversorgung und Niedrigzins spielen
https://www.versicherungsbote.de/id/4900219/Rundfunkbeitrag-Welche-Rolle-Altersversorgung-und-Niedrigzins-spielen/#post_chapter_all

Es ist jedenfalls bemerkenswert, dass
a) sich die KEF nun erst 2024 -also 27 Jahre nach der Einführung dieser Regelung- bequemen will, zu dem Sachverhalt kritisch Stellung zu nehmen.
b) die KEF im 23. Bericht (Seite 134, Tz. 205) https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/23._Bericht.pdf) schreibt:
Zitat von: KEF, 23. Bericht (Seite 134, Tz. 205)
Zur schrittweisen Abdeckung der Lücke wird seit 2017 der zweckgebundene Beitragsanteil von 25 Cent den Deckungsstöcken zugeführt.
Das mag zwar formal richtig sein, aber seit 1997 bis 2016 wurden die gleichen 25 Cent als Gebührenanteil für die Altersversorgung abgezweigt (sieht man in früheren KEF Berichten). Insofern eine Verar... Irreführung ersten Grades durch die so unabhängige und rundfunkferne KEF.
Die Chance zur Vernebelung lässt sich auch der hr in seinem JA auf S. 122 (Kap. 3.1.3, Prognose 2024 bis 2026) nicht entgehen:
Zitat von:  hr, Jahresabschluss 2022, S. 122 (Kap. 3.1.3, Prognose 2024 bis 2026)
Die Rundfunkbeiträge sehen durch die Fortführung der zweckgebundenen 25Cent Mittel für die Altersversorgung seit 2017 eine sukzessive Schließung der durch den einmaligen Umstellungsaufwand auf das BilMoG verursachten Deckungslücke vor (bei unverändertem Zinssatz von 5,25 %)
c) aus europarechtlicher Sicht Beiträge auftragsgebunden (d.h. für das Programm) verwendet werden müssen, um als zulässige staatliche Beihilfe klassifiziert zu bleiben (das hatten wir auch an anderer Stelle schonmal). Das sollte also eine klare Verletzung dieser Bestimmung sein, zumal die Pensionen das marktübliche Niveau bei weitem übersteigen (siehe 22. KEF Bericht). Zusätzlich müsste der hr -und ebenfalls alle andere Rundfunkanstalten- auch nachweisen, dass auch die laufenden Pensionszahlungen als nicht auftragsrelevante Aufwände nicht aus dem Rundfunkbeitrag, sondern z.B. aus Werbeeinnahmen gezahlt werden.


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