@pinguin könnte nun eine Aufgabe lösen, die nur er meistern kann, die aber möglicherweise nicht zu meistern ist: Bekommen wir alle Lücken ?_? im nachstehenden Entwurf komplettiert?
Der Hintergrund: Wir haben aktuell ein Schriftsatzbeispiel von etwa 30 Seiten erarbeitet,
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in dem der Bürger diverse Grundlagen für diese Befreiung zusammenträgt,. Die diversen Schriftsatzbeispiele werden für registrierte Mitglieder des Forums nach Newsletter-Registrierung auf einer anderen Plattform voraussichtlich demnächst voll verfügbar.
Die meisten sehr Aktiven des Forums sind bereits auf diesem Verteiler. Näheres für weitere Interessenten: per PM.
Es lautet die Aufgabe ab jetzt immer:
Wie erweitern wir Bürgerrechtler diesen gemeinsamen Schriftsatz um weitere Antrage inklusive Begründung?
Im hier betroffenen Fall könnte etwa wie folgt formuliert werden:
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A. Anträge:
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A1. Hiermit beantrage ich Aussetzung des Rundfunkabgabe-Inkassos ("Mediensteuer", nicht "Beitrag") bis zur Herstellung der DSGVO-Konformität.
Es fehlt an der Einholung meines Einverständnisses zur Verarbeitung meiner Daten bei den ARD-Anstalten (und bei der nicht-rechtsfähigen Abrechnungsstelle (doppelt falsch benannt "Beitrags"-"Service").
A2. Auszusetzen sind wegen Vorgreiflichkeit bis dahin auch sämtliche Verfahren bei Verwaltungsgerichten und Mahnungen und Vollstreckungen für Personen, die sich hierauf berufen. Das tue ich hiermit.
A3. Beantragt wird auch Klärung, ob A1. für das den aktuellen Rahmen des Rundfunkabgabe-Inkassos dies überhaupt erreichbar ist. Das Datenschutzniveau ist gegenwärtig nämlich des weiteren unvereinbar mit DSGVO-Anforderungen für persönliche Daten.
- Nachweis: "Metastudie LIBRA" Abschnitt .?_? über die Einfachheit der telefonischen Ermittelung von Akteninhalten eines Bürgers durch Dritte.
A4. Beantragt wird beim XXR ?_?, der für mich zuständigen ARD-Anstalt, zu betreiben, den fehlerhaften Bestandteil "Service" (von "Beitrags-Service") geeignet zu ändern, weil relevant in diesem Kontext.
Was mangels Rechtsperson nicht verklagbar ist, kann nicht einen "Service" gegenüber Dritten leisten, sondern nur interne Verwaltungsdienste gegenüber den 9 ARD-Anstalten, also ohne Außenwirkung. Diese Namenswahl ist eine offenkundige Irreführung. Sie täuscht vor, dass die datenschutzrechtliche Verantwortung dort läge.
Das ist nicht der Fall, siehe den Gesetzeswortlaut unten in B.?_?
B. Begründung:
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B1. Die DSGVO ist für alle EU-Mitgliedsstaaten und damit auch für Deutschland unmittelbar geltendes Recht.
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Fundstelle: ?_?
Zitat. " ?_? "
B2. Die DSGVO schreibt vor: Einverständnis des Bürgers mit der Datenverarbeitung.
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Fundstelle: ?_?
Zitat. " ?_? "
Gesetzesvorbehalt für Einschränkungen:
Fundstelle: ?_?
Zitat. " ?_? "
B3. Die praktizierte Nutzung des Gesetzesvorbehalts:
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Fundstelle: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag -
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbstvZitat "§ 11 Verarbeitung personenbezogener Daten
(4) Die zuständige Landesrundfunkanstalt verarbeitet für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis der betroffenen Person. Öffentliche Stellen im Sinne von Satz 1 sind solche, die zur Übermittlung der Daten einzelner Inhaber von Wohnungen oder Betriebsstätten befugt sind. Dies sind insbesondere Meldebehörden, Handelsregister, Gewerberegister und Grundbuchämter. Nichtöffentliche Stellen im Sinne von Satz 1 sind Unternehmen des Adresshandels und der Adressverifizierung. Voraussetzung für die Erhebung der Daten nach Satz 1 ist, dass [...]"
B4. Dieser Gesetzesvorbehalt verletzt unabdingbares Recht und ist also nicht anwendbar und ist als eine nichttige Rechtsnorm einzustufen.
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Abweichungen von der DSGVO dürfen nicht beliebig durch nationales Recht erfolgen. Die DSGVO ist in ihren zwingenden Bestandteilen ein EU-weit geltendes Recht in Unmitttelbarket.
Die unter B3. genannte Regelung verstöß gegen folgende EU-weit geltende Muss-Regeln:
Fundstelle: ?_?
Zitat: ?_?
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C: Ende des Textentwurfes.
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In B4. könnte die Schwachstelle der Argumentation sein.
Wieso sollte die Regelung gemäß B3. unzulässig sein?
Man könnte argumentieren, dass der zu geringe Datenschutz - hoher Schutz beispielsweise zwingend für Härtefallanträge - dazu führt, dass die Daten der genannten Stellen nicht dorthin übermittelt werden dürfen.
Das dürfte aber kaum "alles kippen". Dann machen wir aber trotzdem diese Anträge und versuchen unser Bestes mit einem Textkonzept für Abschnitt B4.
So, nun kann Growd-Thinking hierüber beginnen.