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Autor Thema: RBB-Krise: Ex-Intendanzleiterin scheitert mit Klage gegen Kündigung  (Gelesen 705 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
yahoo.de/ dpa, 28.04.2023
RBB-Krise: Ex-Intendanzleiterin scheitert mit Klage
https://de.nachrichten.yahoo.com/rbb-krise-ex-intendanzleiterin-geht-123813093.html
Zitat von: yahoo.de/ dpa, 28.04.2023, RBB-Krise: Ex-Intendanzleiterin scheitert mit Klage
[...] Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage von Verena Formen-Mohr ab. Damit bleibt die außerordentliche Kündigung wirksam.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung eingelegt werden. [...]

Formen-Mohr ist mehr als 25 Jahren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätig gewesen. Sie hatte zuletzt einige Jahre die Leitung der Hauptabteilung Intendanz inne. Sie wurde nach Aufkommen der Senderkrise zunächst freigestellt und später fristlos entlassen.

Ihr jüngstes Arbeitsverhältnis war laut Gerichtsangaben befristet und wäre zum Sommer 2025 abgelaufen. [...]

Die Vorwürfe

In der Verhandlung wehrten sich Formen-Mohr und ihr Anwalt entschieden gegen Vorwürfe des Senders. [...] Eigenmächtig, wie es ihr jetzt unterstellt werde, habe sie nie einen einzigen Vertrag ausgelöst oder beauftragt. Sie habe Beschlüsse und Entscheidungen der Intendantin und der Geschäftsleitung, der sie selbst nicht angehörte, umgesetzt.

[...]

«Rechtliche Grenzen wurden überschritten»

[...] Sie sagte auch, sie habe das Gefühl, dass einfach Gründe gesucht und konstruiert worden seien, um sie loszuwerden.

[...]


yahoo.de/ AFP, 28.04.2023
Frühere RBB-Intendanzleiterin mit Klage gegen Kündigung gescheitert
https://de.nachrichten.yahoo.com/fr%C3%BChere-rbb-intendanzleiterin-klage-gegen-141920462.html
Zitat von: yahoo.de/ AFP, 28.04.2023, Frühere RBB-Intendanzleiterin mit Klage gegen Kündigung gescheitert
[...] Die außerordentliche Kündigung von Verena Formen-Mohr sei wirksam, teilte das Arbeitsgericht Berlin am Freitag mit, ohne ihren Namen zu nennen. Der Sendeanstalt sei eine Weiterbeschäftigung bis zum Fristende im Juli 2025 nicht zuzumuten gewesen. (Az.: 21 Ca 10927/22)

[...]


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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2023, 18:12 von Bürger«
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