Noch nicht voll zerlegt hatte ich den Hinweis durch @pinguin auf:
Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/medien_stv_2014 § 15a Verwendung des Rundfunkbeitragsaufkommens
(1) Dem Rundfunk Berlin-Brandenburg stehen vorab 33 vom Hundert des Rundfunkbeitragsanteils der Medienanstalt zu. Er verwendet sie [...]
1. zur Erfüllung seiner gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber der Rundfunk-Orchester und
usw. usw.. Es handelt sich bei allem aus der Liste nicht um vom BVerfG zugelassene staatsferne Verwendungen der Rundfunk-"Beiträge", die ja nur dem "Beitrags"-Zweck dienen dürfen.
Es handelt sich um Aufgaben der staatsnahen landeshoheitlichen Kulturförderung, insbesondere Musik- und Filmschaffen. Das ist also zwingend aus dem Staatshaushalt zu finanzieren.
Im Gesetz heißt es aber ausdrücklich, dass dieser Transfer vollständig aus der "staatsfernen" Rundfunkabgabe finanziert wird. Jetzt wird die Tarnkappenkomödie aber lustig:
Die ARD-Anstalten dürfen diese Aktivitäten nicht in voller Höhe finanzieren.
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Der staatsnahe Subventionsanteil von Musik- und Filmförderung gehört nicht zum Aufgabenkatalog der staatsfernen ARD-Anstalten, so die Gründungsgesetze, das sei einmal für alle als fast sichere Vermutung hier vorgetragen.
Das Bundesverfassungsgericht hat derartiges nicht im Rechtfertigungssystem der "staastfernern" Rundfunkabgabe, also auch nicht die KEF.
Die Sender dürfen dies nur insoweit finanzieren, als sie es für Programme nutzen, also "staatsfern".
In anderen Bundesländern erfolgt deshalb beispielsweise für derartiges Staatsnahes ein Zuschuss aus dem Staatshaushalt an die ARD-Anstalt. (Aussage aus Erinnerung - ist verifizierungsbedürftig.)
Zur Vorgeschichte: Diese Chöre und Orchester der Sender
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entstanden in der Nachkriegszeit nach 1945, als der Staat dafür kein Budget hatte und als die Musiker froh waren, wenigstens niedrigste Gehälter zu erhalten statt brotlos und ohne Kunst zu leben. Auch waren die Sozialabgaben damals eine unbedeutende Nebensache und Steuern fielen auf Niedriggehälter nicht an.
Das war noch konform mit "Finanzierung aus der Rundfunkabgabe". Die Kosten sind im Lauf der Jahrzehnte ja vermutlich "explodiert", die Musiker werden heutzutage stattlich vergütet (sei gerne gegönnt), die Sozialabgaben sind allgemein noch viel mehr "explodiert".
Es besteht Rechtspflicht, diese "staatsnahe" Subvenionierungspflicht aus dem Staatshaushalt beizutragen.
Beim RBB simuliert man diese Rechtspflicht illusionär in cleverer Weise:
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Der RBB gibt der MABB einen Anteil an der Rundfunkabgabe. Ob dieser Anteil bundeseinheitlich identisch ist? Ungeklärt, wird aber vermutet, weil es wohl in den bundesweit einheitlichen Medienstaatsvertrag und/oder Medienstaatsvertrag hinein gehört.
Die MABB darf daraus regionale und lokale Sender finanzieren. Da es dies veraltete Modell immer weniger gibt, dürfte in diversen Bundesländern ein teilweiser Nichtverbrauch vorliegen. Aber das ist ein völlig anderes Thema.
Sodann bekommt der RBB aus eben dieser Rundfunkabgabe-Abführung ein Drittel zurück. Hierdurch wird eine "Staatshaushalts-Finanzierung" aus "externen" Zuschüssen simuliert. Das ist, um die Falschverwendung der Rundfunkabgabe zu camouflieren und den "staatsnahen" Staatshaushalt zu Lasten der "staatsfernen" Rundfunkabgabe zu entlasten, darf ja wohl irrtumsfrei interpretiert werden.
Wir wären hier wohl bei einer camouflierten Falschverwendung eines (kleinen) Teiles der Rundfunkabgabe in Berlin und Brandenburg. Das ist nicht harmlos. Es trägt bei zum jährlichen beträchtlichen Defizit des RBB.
Rechtliche Konsequenz: Bürger dieser Bundesländer könnten beim RBB eine anteilige Reduzierung ihrer Rundfunkgabe beantragen,
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weil es sich um eine nicht zulässige und nicht die KEF bewilligte "staatsnahe" Verwendung handele. Das sind zwar nur ein paar Cents. Aber man stelle sich das juristische und administrative Durcheinander vor, wenn ein paar tausend Bürger aus Berlin und Brandenburg mit unterschiedlichen Texten und leicht differierenden Beträgen verweigern
- und hierbei die Bearbeitung der Verwaltung fordern
- also ausdrücklich verweigern, durch eine irrige Rechtsbelerhung zum Klageweg gezwungen zu werden
Siehe Entscheid VG Gießen, Sommer 2022: Die Aufgabe der Gerichte ist nicht, anstelle der "faulen" ARD-Anstalten zu bearbeiten. Ein Outsourcing der ARD-Arbeit an Gerichte ist unzulässig. Der Verweis auf den Klageweg ist unzulässig, so lange die ARD-Anstalt säumig ist.
Wenn der Bürger zur Fristwahrung Klage einreichte, so gehen alle Kosten zu Lasten der ARD-Anstalt.
Zwei entsprechende neue Musterverfahren sind gerade in zwei Bundesländern eingeleitet.
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Die "staatsferne" ARD-Anstalt ist gleichwohl "Behörde" und also "erstinstanzliche Entscheidinstanz".
Also Verbot des Outsourcing des Erstentscheids an die steuerzahler-finanzierte staatliche Justiz.
Die Kläger tragen beide bei zur vielen Grundlagenarbeit dafür, indem sie eine dauerhafte monatliche Spende eines kleinen Betrages zu Gunsten der Koordinationsstelle des Bürgerwiderstands in Sachen Rundfunkabgabe verfügen. Wie man sieht, das geht und allen ist damit gedient.
Wenn jemand anderer aus diesem Forum derartiges koordinieren will und die berufliche Kompetenz dafür besitzt und dafür mit null Euro einverstanden ist, nur her damit. Dann könnte diese Arbeit hier mit sofortiger Wirkung eingestellt werden.