Danke, @pinguin . Das schließt eine Argumentationslücke. Wieder funktioniert manches im Forum bereits fast wie Quantenverkopplung der kopfgelagerten Denkapparaturen.
In ganz aktueller Maßnahme bereits in die Verwertung gegangen wie folgt:
F3.a) Die Frage von 10 Prozent Falschinkasso seitens des RBB ist bisher weder
von den Medien noch vom Untersuchungsausschuss zum Thema gemacht
worden.
Höchstrichterliche Rechtsprechung im geeigneten Sinn besteht:
Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht. Mangels Beginn des Laufes der
Verjährungsfrist besteht rückwirkende Rückzahlpflicht.
F3.b) Eine Nichtbefolgung ist Rechtsverstoß gegen § 31 BVerfGG durch die ARD-
Anstalten wie auch Gerichte.
Anwendbar ist Art. 20 Abs. 3 GG: "(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige
Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden."
Das ist für die Gesetzgebung, also für die Staatsverträge, auch der Fall. Verletzte
wurde aber die Befolgungspflicht. Für "(Quasi)-Behörden" (ARD, RBB) gilt sie wie für
Gerichte. Auch das ist Verletzung im vorstehenden Sinn.
F3.c) Nachweis: BVerfG, 27. Januar 2006 - 1 BvQ 4/06 - :
Rn27: "aa) Verkennt ein Fachgericht den Umfang der in § 31 Abs. 1 BVerfGG
angeordneten Bindung an einschlägige verfassungsgerichtliche Entscheidungen,
so liegt darin ein Verstoß gegen seine in Art. 20 Abs. 3 GG angeordnete Bindung
an Gesetz und Recht [...].
Zugleich verletzt dies den Betroffenen in der grundrechtlichen Gewährleistung, auf
welche sich die bindend gewordenen Aussagen der verfassungsgerichtlichen
Rechtsprechung beziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats
vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 [..])."
Quelle beispielsweise: http://www.bverfg.de/e/qk20060127_1bvq000406.html
Anmerkung: Der zweite Satz bezieht sich im hier betroffenen Kontext auf Artikel 1
Grundgesetz: Die finanzielle Unantastbarkeit des Existenzminimums.
F4. Rückzahlpflicht: Rund 400 Millionen Euro?
F4.a) Für die Rückzahlpflicht haften auch die Landeshaushalte.
Dies folgt aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der
Finanzsicherung der ARD-Anstalten, obgleich diese im Hinblick auf Artikel 5 GG
zwingend "staatsfern" sind und deshalb zwingend ohne Gewährträgergesetz (so im
Hinblick auf einen früheren Entscheid des Bundesverfassungsgerichts).
F4.b) Kann der RBB für die Rückzahlpflicht von schätzungsweise 400 Millionen
Euro sich durch eine Regressforderung an die Landeshaushalte entlasten?
Nach dem Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof von etwa
2010 bezüglich der Rundfunkabgabe gilt:
Die Nichtvollziehbarkeit bei Geringverdienern in das Existenzminimum hinein (gemäß
Artikel 1 GG) sei den Sendern aus den staatlichen Haushalten zu kompensieren.
(Dies ist nur Anmerkung. Es besteht Analysebedarf.)
Im gleichen Text am Ende etwas anderes, was vielen am Herzen liegen dürfte:
D. 1932 war das letzte Jahr mit voller Informationsfreiheit in
Deutschland.
Seit 1933 hatte ein Herr Joseph Goebbels sein Büro für Meinungen-Deformierung im
aktuellen RBB-Gebäude Berlin, Masurenallee. Sein Slogan ab 1933: "Nur nicht
langweilig werden!". Der RBB-Slogan 2017...2023 "Bloß nicht langweilen!" aus dem
gleichen Gebäude dürfte Zufall sein, macht aber dennoch nachdenklich.
Dort begann die Massenmanipulation, die sodann mit Massenkriminalität Europa
überzogen hat.
Vielleicht wird der RBB-Skandal zum Auslöser an diesem symbolträchtigen Ort, dass
durch völlig neue und bessere Konzepte nun 2023 das Jahr der Rückkehr zur vollen
Informationsfreiheit wird: Grundgesetz Artikel 5, EU-Charta Artikel 11 (und Art. 17
Abs.2), Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 10 Abs. 1.
Landesverfassung Brandenburg: Art. 19, 31. 34 Abs. 1 --- Berlin Art.14, 21
Niemals wieder soll ein Bürger für seine Vision von Informationsfreiheit im
Gefängnis einsitzen mit Verursacher ARD: 2 Monate Sieglinde Ba. 2016 durch den
MDR, getoppt 2021 durch den WDR für Georg Th. 2021: 6 Monate Gefängnis.
Einmal Frau Vernau fragen, wer dies beim WDR unterschriftlich verantwortete?
Es gibt Unvorstellbarkeiten, die werden weder vergessen noch verziehen.
Frau Vernau fragen, ob auch Brandenburger ab jetzt 6 Monate Gefängnis riskieren?
?
Mit freundlichem Gruß - Pe. Ro