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Autor Thema: BVerfG 1 BvQ 4/06 - Mißachtung des §31 BVerfGG ist Mißachtung Art 20 Abs 3 GG  (Gelesen 361 mal)

  • Beiträge: 7.301
BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2006
- 1 BvQ 4/06 -, Rn. 1-38,

http://www.bverfg.de/e/qk20060127_1bvq000406.html

Zitat
27
aa) Verkennt ein Fachgericht den Umfang der in § 31 Abs. 1 BVerfGG angeordneten Bindung an einschlägige verfassungsgerichtliche Entscheidungen, so liegt darin ein Verstoß gegen seine in Art. 20 Abs. 3 GG angeordnete Bindung an Gesetz und Recht (vgl. BVerfGE 40, 88 <94>). Zugleich verletzt dies den Betroffenen in der grundrechtlichen Gewährleistung, auf welche sich die bindend gewordenen Aussagen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung beziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 -, NVwZ 2005, S. 439).

Zitat
31
Bindend für die Fachgerichte sind danach die verfassungsrechtlichen Feststellungen über die offensichtliche Rechtswidrigkeit einer Auslegung oder Anwendung des Verfassungsrechts durch ein Fachgericht. Es ist dem Fachgericht daher verwehrt, davon abzuweichen und für einen rechtlich und tatsächlich vergleichbar gelagerten Sachverhalt den in Frage stehenden Hoheitsakt als offensichtlich rechtmäßig zu bewerten und deshalb zu einer dem Antragsteller nachteiligen Entscheidung zu gelangen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, S. 90 <92>).

Separate Thematisierung beruht auf Rn 7 der nachstehenden Entscheidung:

BVerfG 1 BvR 789/19 -> Beitragsrecht -> VG Bbg mißachten BVerfG-Entscheidung (2022-04-12)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36078.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2023, 17:29 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.346
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Danke, @pinguin . Das schließt eine Argumentationslücke. Wieder funktioniert manches im Forum bereits fast wie Quantenverkopplung der kopfgelagerten Denkapparaturen.
In ganz aktueller Maßnahme bereits in die Verwertung gegangen wie folgt:

Zitat
F3.a) Die Frage von 10 Prozent Falschinkasso seitens des RBB ist bisher weder
von den Medien noch vom Untersuchungsausschuss zum Thema gemacht
worden.
Höchstrichterliche Rechtsprechung im geeigneten Sinn besteht:
Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht. Mangels Beginn des Laufes der
Verjährungsfrist besteht rückwirkende Rückzahlpflicht.
F3.b) Eine Nichtbefolgung ist Rechtsverstoß gegen § 31 BVerfGG durch die ARD-
Anstalten wie auch Gerichte.
Anwendbar ist Art. 20 Abs. 3 GG: "(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige
Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden."
Das ist für die Gesetzgebung, also für die Staatsverträge, auch der Fall. Verletzte
wurde aber die Befolgungspflicht. Für "(Quasi)-Behörden" (ARD, RBB) gilt sie wie für
Gerichte. Auch das ist Verletzung im vorstehenden Sinn.
Zitat
F3.c) Nachweis: BVerfG, 27. Januar 2006 - 1 BvQ 4/06 - :
Rn27: "aa) Verkennt ein Fachgericht den Umfang der in § 31 Abs. 1 BVerfGG
angeordneten Bindung an einschlägige verfassungsgerichtliche Entscheidungen,
so liegt darin ein Verstoß gegen seine in Art. 20 Abs. 3 GG angeordnete Bindung
an Gesetz und Recht [...].
Zugleich verletzt dies den Betroffenen in der grundrechtlichen Gewährleistung, auf
welche sich die bindend gewordenen Aussagen der verfassungsgerichtlichen
Rechtsprechung beziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats
vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 [..])."
Quelle beispielsweise: http://www.bverfg.de/e/qk20060127_1bvq000406.html
Anmerkung: Der zweite Satz bezieht sich im hier betroffenen Kontext auf Artikel 1
Grundgesetz: Die finanzielle Unantastbarkeit des Existenzminimums.

Zitat
F4. Rückzahlpflicht: Rund 400 Millionen Euro?
F4.a) Für die Rückzahlpflicht haften auch die Landeshaushalte.
Dies folgt aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der
Finanzsicherung der ARD-Anstalten, obgleich diese im Hinblick auf Artikel 5 GG
zwingend "staatsfern" sind und deshalb zwingend ohne Gewährträgergesetz (so im
Hinblick auf einen früheren Entscheid des Bundesverfassungsgerichts).
F4.b) Kann der RBB für die Rückzahlpflicht von schätzungsweise 400 Millionen
Euro sich durch eine Regressforderung an die Landeshaushalte entlasten?
Nach dem Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof von etwa
2010 bezüglich der Rundfunkabgabe gilt:
Die Nichtvollziehbarkeit bei Geringverdienern in das Existenzminimum hinein (gemäß
Artikel 1 GG) sei den Sendern aus den staatlichen Haushalten zu kompensieren.
(Dies ist nur Anmerkung. Es besteht Analysebedarf.)

Im gleichen Text am Ende etwas anderes, was vielen am Herzen liegen dürfte:
Zitat
D. 1932 war das letzte Jahr mit voller Informationsfreiheit in
Deutschland.
Seit 1933 hatte ein Herr Joseph Goebbels sein Büro für Meinungen-Deformierung im
aktuellen RBB-Gebäude Berlin, Masurenallee. Sein Slogan ab 1933: "Nur nicht
langweilig werden!". Der RBB-Slogan 2017...2023 "Bloß nicht langweilen!" aus dem
gleichen Gebäude dürfte Zufall sein, macht aber dennoch nachdenklich.
Dort begann die Massenmanipulation, die sodann mit Massenkriminalität Europa
überzogen hat.
Vielleicht wird der RBB-Skandal zum Auslöser an diesem symbolträchtigen Ort, dass
durch völlig neue und bessere Konzepte nun 2023 das Jahr der Rückkehr zur vollen
Informationsfreiheit wird: Grundgesetz Artikel 5, EU-Charta Artikel 11 (und Art. 17
Abs.2), Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 10 Abs. 1.
Landesverfassung Brandenburg: Art. 19, 31. 34 Abs. 1 --- Berlin Art.14, 21

Niemals wieder soll ein Bürger für seine Vision von Informationsfreiheit im
Gefängnis einsitzen mit Verursacher ARD: 2 Monate Sieglinde Ba. 2016 durch den
MDR, getoppt 2021 durch den WDR für Georg Th. 2021: 6 Monate Gefängnis.
Einmal Frau Vernau fragen, wer dies beim WDR unterschriftlich verantwortete?
Es gibt Unvorstellbarkeiten, die werden weder vergessen noch verziehen.
Frau Vernau fragen, ob auch Brandenburger ab jetzt 6 Monate Gefängnis riskieren?

 ?
Mit freundlichem Gruß - Pe. Ro



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2023, 09:37 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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