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Autor Thema: Beschluss d. Rundfunkkommission v. 08.03.2023 z. Einsetzung d. Zukunftsrates  (Gelesen 522 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Und wieder mal ein Arbeitskreis... ::) ::) ::)
...der offensichtlich allenfalls Symptome lindern oder Placebos empfehlen, aber die ursächlichen Probleme nicht beseitigen soll.



Beschluss der Rundfunkkommission vom 08.03.2023 zur Einsetzung des Zukunftsrates (PDF, ,2 Seiten, ~450kB)
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Beschluesse_der_Rundfunkkommission/2023-03-08_BEschluss_RFK_TOP_1_Reform_OERR_Zukunftsrat.pdf

Zitat von: Beschluss d. Rundfunkkommission v. 08.03.2023 z. Einsetzung d. Zukunftsrates
Sitzung der Rundfunkkommission
am 8. März 2023
- Videokonferenz –
TOP 1 – Reform ÖRR (Einsetzung Zukunftsrat)

Beschluss

1. Die Rundfunkkommission hat in ihrer Klausur am 19./20. Januar 2023 die wichtige Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Demokratie und für die Gesellschaft betont. Sie hat in den drei Reformfeldern „Digitale Transformation gestalten und Qualität stärken“, „Strukturen und Zusammenarbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks optimieren und Beitragsstabilität sichern“ sowie „Good Governance weiter stärken“ bereits kurz- und mittelfristig konkrete Maßnahmen verabredet. Die Rundfunkreferenten werden gebeten, insbesondere zur Überarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen Vorschläge zu erarbeiten. Der Zukunftsrat soll dabei die Auswirkungen seiner Empfehlungen auf den Rundfunkbeitrag und seine Akzeptanz beachten. Die Beitragsfestsetzung und die Systematik des Bedarfsermittlungsverfahrens bleiben als Themenfelder in der Zuständigkeit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten (KEF) außen vor.

Der Bericht des Zukunftsrates soll auf folgende Fragen eingehen:

a. Wie sollte das Angebot öffentlich-rechtlicher Medien in Zukunft in der dualen Medienordnung auch quantitativ und qualitativ gestaltet sein und verbreitet werden, um möglichst alle gesellschaftlichen Gruppen mit attraktiven, pluralen und qualitativ hochwertigen Inhalten zu erreichen und von diesen genutzt und akzeptiert zu werden?

b. Wie können die Inhalte öffentlich-rechtlicher Medien in Zukunft „regionale Vielfalt“ im Rahmen einer digitalisierten Medienwelt abbilden? Dabei soll auch auf die Veränderungen, Chancen und Herausforderungen eingegangen werden die aus einer stärkeren anstaltsübergreifenden Zusammenarbeit folgen.

c. Wie werden sich die Medienmärkte und die Mediennutzung in Zukunft verändern und wie sollen öffentlich-rechtliche Medien dazu strukturell und organisatorisch aufgestellt sein, um effizient ihrem besonderen Auftrag in der dualen Medienordnung gerecht werden zu können? Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die Grundsätze guter Unternehmensführung („Good Governance“) und die Möglichkeiten und Chancen gelegt werden, die sich aus der digitalen Transformation und einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Plattform ergeben.

d. Welche grundsätzlichen Mechanismen (z.B. betriebswirtschaftliche Kennzahlen) und welche Aufsichts- und Kontrollstrukturen empfehlen sich zur Stabilisierung der Ausgabenseite der öffentlich-rechtlichen Medien?

3. Der Zukunftsrat wird interdisziplinär zusammengesetzt. Die Rundfunkkommission beruft vor diesem Hintergrund folgende Persönlichkeiten in den Zukunftsrat:
- Prof. Dr. Mark D. Cole
- Maria Exner
- Prof. Dr. Peter M. Huber
- Julia Jäkel
- Prof. Dr. Nadine Klass
- Prof. Bettina Reitz
- Prof. Dr. Annika Sehl
- Roger de Weck


4. Die Einzelheiten der Arbeitsweise und des weiteren Austausches werden die Rundfunkkommission und der Zukunftsrat gemeinsam vereinbaren und festhalten.

5. Die Kosten des Zukunftsrates tragen die Länder gemeinsam (Königsteiner Schlüssel).

6. Die Rundfunkkommission erwartet von den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF sowie dem Deutschlandradio, dass sie dem Zukunftsrat alle für seine Arbeit erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.


Diesbezügliche Pressemeldungen siehe u.a. unter
“Zukunftsrat” soll Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorantreiben (03/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37065.0


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