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Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten

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23jenny23:
Wie ,auf welchem Weg würde eine fiktive Person P eine neue Adresse beim BS angeben?

PersonX:
Selbst wohl gar nicht, die Adresse ist ja bereits dort. Jetzt gibt es dort einen alten Datensatz A und einen weiteren Datensatz B zum Abgleich. Es fehlt jedoch der Datensatz C für den Umzug. Dieser Datensatz C fehlt, weil beim EMA nicht eingetragen. -> Folglich wird Post versendet an Datensatz B. Kommt diese Post nicht an oder geht verloren, was passiert dann? Entweder es gibt einen Rückläufer oder eben nicht. Im Fall es gibt einen Rückläufer, kommt es darauf an, wie dieser tatsächlich erfolgt und behandelt wird. Es könnte zur Verwerfung des Datensatzes B kommen, wenn der Rückläufer durch die Post sagt "nicht zustellbar".

Ob der Datensatz B, der geliefert wurde, tatsächlich wahr ist oder nicht, hat sicherlich bisher keiner geprüft. Solange Daten beim EMA vorhanden aber eben "falsch" sind, solange sollte an der Stelle, welche das EMA meldet, kein Post-Empfang mit diesen Daten des Datensatzes B, möglich sein. Eine Pflicht für einen "richtigen" Briefkasten gibt es nicht. Wer einen bereithält, tut das erstmal aus freien Stücken. Nur Vermieter sind verpflichtet, einen zu stellen. Der Hintergrund ist, damit dieser Vermieter dort Post an ihre/n Mieter rein stecken kann (stammt aus der analogen Zeit).

Auf welchem Weg etwas neues bekanntgeben? Sofern es keinen Umstand macht, kann der Datensatz B beim EMA gelöscht werden. Dazu müsste dort z.B. "Auszug auf die Straße" erfolgen.  Dann sollte es zeitlichen Verzug geben und eine "neue" Eintragung - jedoch mit der Option, dass keine Daten übertragen werden wegen tatsächlicher Verfolgung. Dieser Antrag muss alle 2 Jahre erneuert werden. Auskunftssperre ist das Suchwort.
Bei Ablehnung muss Widerspruch beim EMA eingelegt werden. Solange der Widerspruch offen ist, sollte eine Weitergabe der Daten nicht erfolgen.

Oder eben ein Eintrag der Daten korrigiert beim EMA ohne Sperre. Dann übermittelt das EMA einen weiteren Datensatz D zum Abgleich.

Was dann passieren kann ist, dass Post an diese neue Adresse geht und dort Fragen gestellt werden. Unter Umständen gibt es eine Forderung für eine Wohnung am Ort des Datensatzes B. Diese kann mit Widerspruch belegt werden. Dann kann das Verfahren dazu eröffnet werden. In diesem wäre wohl zu klären, welche Wohnung überhaupt dort bebeitragt werden soll. Da kann eine Menge Zeit ins Land gehen. Wer solche Verfahren nicht will, der lässt es und findet Wege, eine Adresse so einzustellen, dass die Post dort ankommt, wo dem guten Schein nach es sein müsste.

Zeitungsbezahler:
Wenn Person P sich über den Beitragsservice bei einem Bewohner B mit Beitragsnummer angemeldet hat, dann ist es nur konsequent, wenn Briefe an die behördliche Meldeadresse von P mit "hier unbekannt" zurückgehen, denn dann stimmt ja der behördliche Datensatz offenbar nicht und P ist einer gewissen "Pflicht" (die ja de facto nicht existiert, wenn bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, auch wenn es an einem fiktiven Ort ist) doch nachgekommen. Inwiefern er ggf. gegen meldebehördliche Auflagen verstoßen hat ("wohnt woanders, als gemeldet"), interessiert ja nur die Behörden selbst und die erfahren ja nichts davon...

malo:
Was ist, wenn die Öffentlichen an Adresse A und B Gelbe Brief verschicken und von der Stadt veranlassen, dass ein Beauftragter Geldeintreiber einen Besuch abstattet? Gelbe Briefe gelten als zugestellt. Bei Nichtbeachtung läuft es auf den Gerichtsvollzieher hinaus und eventuell der Vermögensabgabe. Und verweigert man das ebenso, hat man eine gute Aussicht auf einen lauschigen Gefängnisplatz***. Das heißt doch, Adresse A oder B von Person X wird schon die richtige dabei sein. Die Länder passen ihren einseitigen Zwangsvertrag ständig an.


***Edit "Bürger": Immer schön langsam ;)
Das vermeintliche "Damoklesschwert" eines "Gefängnisplatzes" ist so sicher nicht - eher schon die Vermögensauskunft (bzw. Einholung von Drittauskünften).
Merke > In den Bundesländern, in welchen die Vollstreckung via Amtsgericht/ GV erfolgt, ist jedenfalls mir bislang noch kein einziger Fall einer Beuge-/Erzwingungshaft in Sachen "Rundfunkbeitrag" bekannt. ARD-ZDF-GEZ wollen nichts anderes als GELD - und insbesondere nach dem Fall Thiel - keine weitere schlechte Publicity in dieser Angelegenheit. GELD bekommen ARD-ZDF-GEZ am einfachsten durch die Vermögensauskunft bzw. - sofern diese nicht abgegeben wird - durch die Beauftragung der Einholung von Drittauskünften - siehe u.a. unter
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0

Zeitungsbezahler:
@malo: Ja das gilt es ja zu verhindern: Wo gar keine Zwangsanmeldung und gar kein Bescheid hingeht, kann in dieser Angelegenheit auch kein Vollstrecker losgeschickt werden...

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