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Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten

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malo:
Wenn der BS 2 Adressen hat, wo er mit der Stadtkasse versucht die richtige herauszufinden, aber beide Brief gehen an die Stadtkasse zurück, forscht dann die Stadtkasse jeweils nach? Der Meldedatenabgleich ist ja vorbei. Es sei der BS hat noch andere Möglichkeiten an die Adressen zu kommen oder macht das die Stadtkasse stellvertretend beim Einwohnermeldeamt oder KFZ-Zulassungsstelle? Dann erübrigt sich es auf Unbekannt zu machen.
Dann könnte der BS es ja grundsätzlich der Stadtkasse bei Rückläufer in Auftrag geben und bekommt so immer die richtige Adresse heraus.

Inge33:
Bitte entschuldigt meine Frage: Wieso ist der Meldedatenabgleich vorbei? Die Einwohnermeldeämter leiten doch bei jedem Umzug die Daten an diese Geldeintreiber, sog Beitragsservice.

weba:
Hallo Zusammen,

hier liegt ein ähnlicher Fall vor. Bisher hat aus einem Haushalt immer Person A die GEZ-Post bekommen. Person A hat auch noch zu einigen Bescheiden Widersprüche offen, die natürlich alle nicht bearbeitet wurden.

Nun hat Person B mit der Person A zusammen wohnt Post bekommen. Wie kann man verfahren?
* zurücksenden?
* zurücksenden mit Hinweis, dass für den Haushalt schon jemand registriert ist und sich den diesen (also Person A) zu wenden ist?

Kurt:
zur Datenübertragung:

Es gibt zwei Wege/Arten wie Daten an die Landesrundfunkanstalt bzw. den Beitragsservice gelang(t)en:

1) Anlassbezogene Datenübermittlung:
Es gibt die (ständig durchgeführte sog.) anlassbezogene Datenübermittlung.
Diese erfolgt bei Anmeldung, Abmeldung und Tod - also pro Person im Einzelfall.
Geregelt in jeweiligen 16 Landesverordnungen: für RP nennt sich das z. B. "Meldedatenlandesverordnung" (in anderen Bundesländer mag es anders heißen)

2) Meldedatenabgleich:
Datenübermittlung der Meldedaten aller volljähriger Bundesbürger an die LRA
Bisher als "einmaliger Meldedatenabgleich" in 2013 durchgeführt.
Ein weiterer lief mit den am 06.05.2018 00:00 Uhr "eingefrorenen" Daten (Bestandsdatenabzug);
- geregelt für das Jahr 2013 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9
- geregelt für das Jahr 2018 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9a

Lt. 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag findet jetzt ein Meldedatenabgleich in 4-jährigem Rhythmus statt; Start war im November 2022.

malo:

--- Zitat von: Inge33 am 15. Juni 2023, 20:17 ---Bitte entschuldigt meine Frage: Wieso ist der Meldedatenabgleich vorbei? Die Einwohnermeldeämter leiten doch bei jedem Umzug die Daten an diese Geldeintreiber, sog Beitragsservice.

--- Ende Zitat ---
E geht um den 4-jährigen "einmaligen" Datenabgleich. Einwohnermeldeämter geben die persönlichen Daten an den BS weiter was gegen die DSGVO verstößt, aber im Staatsvertrag "legalisiert" wurde.

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