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Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten

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Zeitungsbezahler:
Auf eine Verjährung muß sich aber der vermeinliche Schuldner immer separat berufen, eine Forderung verjährt nicht automatisch, wenn sie denn jemals gerechtfertigt war. Es steht jedermann frei, auch verjährte Schulden zu bezahlen...


Edit "Bürger" @alle: Bitte hier wie überall im Forum nicht in vom eigentlichen Kern-Thema des Thread abschweifende Nebendiskussionen abgleiten - zumal das Thema Verjährung bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt ist. Im Übrigen kann dem obigen Hinweis, dass "rundfunkbeitragsrechtliche Festsetzungsbescheide" eine 30jährige Verjährungsfrist hätten, aus diesseitiger Sicht nicht beigepflichtet werden, da diese nach diesseitiger Auffassung schon keine Verwaltungsakte nach VwVfG i.V.m. Landes-VwVfG sind und sie überdies keinerlei vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Auch dies ist bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt.

malo:
Nach einigen Briefen und Zahlungsaufforderungen hat Person XY sich entschlossen, sich im Februar umzumelden. Im März bekam er aber wieder einen netten penetranten Brief mit Überweisungsträger. Höchstwahrscheinlich auch ein Versuch, die richtige Adresse herauszufinden. Damals hatte Person XY, als alle vergeblich versuchten, dem Beitragsservice mit zig Schreiben sich der Zwangsgebühr zu erwehren, es auch versucht und schnell gemekt, dass es ein Fehler war. In einem Brief des Beitragsservice stand teils mit Schadenfreude, dass sie nun eine Bestätigung der Wohnadresse hätten. Er wird ihn als nicht zustellbar zurückgehen lassen.

Betrugs-Service:

--- Zitat von: gomtu am 29. Januar 2023, 16:18 ---Für Person Z hat die Umzugsmeldung auch gut funktioniert. Zwei Jahre war keine unliebsame Post mehr im Briefkasten. Doch nun kam im Januar ein Brief des BS an die ursprüngliche Adresse mit dem Hinweis auf eine offenen Betrag von 1.516 EUR, und der Möglichkeit zur Ratenzahlung.

--- Ende Zitat ---

War das eine Ummeldung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Landesrundfunkanstalt?

Wie hier empfohlen: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.0.html

malo:
Nun hat er einen normalen Brief von der Stadtkasse bekommen. Hat der BS an der jeweiligen Adresse die Stadtkasse beauftragt, um Druck aufzubauen und um zu sehen, was die echte Adresse ist? Schließlich bedeutet Stadtkasse ja auch unter Umständen Gerichtseinzieher und da öffnet man ja den Brief. Wie sieht es aus, den Brief der Stadtkasse mit Vermerk "konnte nicht zugestellt werden" zurück zu schicken. Kommen die dann mit einem gelben Brief bzw lassen die sich nicht beirren? Schließlich kann ja nur der BS den Auftrag zurück nehmen.

Betrugs-Service:
Wenn Person XY die Stadtkasse an der Backe hat, ist die Methode nicht mehr wirksam. Sie zielt ja darauf ab, beim BS als Karteileiche ohne Abzockpotential aus der Datenbank zu fliegen. Das wird bei der Stadtkasse nicht funktionieren.

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