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Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten

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PersonX:

--- Zitat von: malo am 16. Januar 2023, 12:41 ---Gelbe Briefe gelten als zugestellt.

--- Ende Zitat ---
Das wird erstmal nicht in Frage gestellt, es hat sich über lange Zeit so eingebürgert.
Die Anmerkung dazu:

Grundsätzlich wird dabei der Vorgang über die Zustellung in einen Kasten auf so einem Zettel geschrieben.
->
Dieser Zettel, welcher als "Urkunde" gilt, -> bedarf vor Gericht einer anderen Entkräftung sprichwörtlich einen Gegenbeweis, dass die "Urkunde" falsch ist. Sprichwörtlich wird sonst dieser "Urkunde", welche einen Ablauf über die Zustellung dokumentiert, zunächst mehr Glauben geschenkt. -> Das zu erschüttern geht mit entsprechendem Aufwand, welchen im Fall des Falls jedoch erst betrieben wird, wenn es um etwas mehr geht.

So eine Zustellung mit Einwurf klappt natürlich, wenn ein Briefkasten mit einem passenden Namen vorhanden ist.
->
Ob dabei der Name und damit auch der Briefkasten tatsächlich zu der Ziel Person gehört, für welche die Post bestimmt ist, das kann in Frage gestellt werden.
Sicherer ist eine Zustellung tatsächlich erst dann, wenn diese persönlich erfolgt und der Empfang sogleich dokumentiert wird. -> Aber trotzdem kann es dabei bei Dopplungen von Namen passieren, dass ein Empfänger noch ohne Kenntnis des Inhalts den Empfang unterzeichnet und erst im Anschluss erkennt, dass diese Post nicht für Ihn bestimmt war.

--- Zitat von: malo am 16. Januar 2023, 12:41 ---ein Beauftragter Geldeintreiber ein Besuch abstattet
--- Ende Zitat ---
Sofern die Person an Adresse A nicht wohnt, wird der Geldeintreiber genau das feststellen.Sofern eine Person A an der Adresse A wohnt, welche einen gleichen Namen hat, dann wird der Geldeintreiber das feststellen, wenn er diese Person erreicht.Sofern eine Person A an der Adresse A wohnt, welche einen Briefkasten mit passendem Namen hat, dann wird der Geldeintreiber etwas dann dort einwerfen, wenn er Person A nicht persönlich erreicht.

--> Dabei kann es passieren, dass der Gerichtsvollzieher, zu unterscheiden von einer Person der Stadt, einen Brief einwirft, welcher eine Frist für eine "gütliche Erledigung" Fall 1 enthält und einen Termin X für den Fall 2 der nicht "gütlichen Erledigung". Im zweiten "Fall 2" kann das mit dem Termin zur Abgabe dieser Vermögensabgabe hinauslaufen. Beim ersten "Fall 1" braucht es eine weitere Aktion dazu. Ob es Überhaupt eine Aussicht auf einen lauschigen Gefängnisplatz gibt, hängt inhaltlich etwas vom Auftrag ab, welchen der Gläubiger erteilt hat. Dieser Auftrag sollte im Fall des Falls gesichtet werden, denn "unbegründete" Angst ist ein schlechter Berater. In wie weit ein Beauftragter an den Auftrag gebunden ist, sollte geprüft werden. Ein Gerichtsvollzieher darf mit Sicherheit nichts was nicht beauftragt ist. Der Unterschied dazu seien Stadtkassen, welche für sich selbst entscheiden wie sie tätig werden, scheinbar gab es dabei in der Vergangenheit auch Gläubigerwechsel, wo die Stadtkassen der Ansicht gewesen sein könnten nicht nur das jeweilige Mittel selbst aussuchen zu können.

Zu einer Verhaftung kann es immer dann kommen, wenn eine Person keine Angaben zu Ihrem Vermögen tätigt trotz Aufforderung dazu. Es gilt aber, es braucht einen Auftrag dazu oder über das ob der Maßnahme liegt selbst die Entscheidungsgewalt vor diese zu verhängen. Ob eine Stadtkasse zum Beispiel selbst so eine Entscheidungsgewalt hat, dieses ob kann sehr wohl für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen geprüft werden.

malo:
@PersonX
Ein Beweis, dass der gelbe Brief falsch adressiert wurde, für einen nicht bestimmt ist usw, ist kaum möglich. Das mit den berühmten nicht vorhandenden Briefkasten oder undeutlichen Namen usw. ist auch ein Wunschdenken, denn es gibt wichtige Post wie Versicherung, Bestellbenachrichtigung, Kontoauszüge usw. und somit sehr unrealistisch und schadet einem mehr als es einem nutzt.

Gibst du keine Vermögensauskunft ab, ist dir die Beugehaft*** sicher. So oder so. Dabei geht es nicht mal um die Zwangsgebühr selber, denn die ist nur der Auslöser, aber nicht der Grund. Ja klar, wenn einem das Glück hold ist, ist es die Ausnahme. Doch die Rechtlichen werden einen Teufel tun, das nicht zu fordern. Schließlich geht es um viel Geld und man will ja bloß keinen Präzedenzfall. Das wäre für die ein Gau.
Bisher gibt es kaum Berichte oder Fälle wo es anders war.

@Zeitungsbezahler
Verhindern läßt es sich nicht wirklich. Wenn der BS so verfährt oder es kommt auf das jeweilige Bundeslandan.
Es ist nichts anderes, wenn der eine es nicht ist, dann ist es eben der andere. Eine Adresse ist 100% immer die richtige Adresse.


***Edit "Bürger": Immer schön langsam ;)
Das vermeintliche "Damoklesschwert" einer "Beugehaft" ist so sicher nicht - eher schon die Vermögensauskunft (bzw. Einholung von Drittauskünften).
Merke > In den Bundesländern, in welchen die Vollstreckung via Amtsgericht/ GV erfolgt, ist jedenfalls mir bislang noch kein einziger Fall einer Beuge-/Erzwingungshaft in Sachen "Rundfunkbeitrag" bekannt. ARD-ZDF-GEZ wollen nichts anderes als GELD - und insbesondere nach dem Fall Thiel - keine weitere schlechte Publicity in dieser Angelegenheit. GELD bekommen ARD-ZDF-GEZ am einfachsten durch die Vermögensauskunft bzw. - sofern diese nicht abgegeben wird - durch die Beauftragung der Einholung von Drittauskünften - siehe u.a. unter
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0

PersonX:

--- Zitat von: malo am 16. Januar 2023, 14:10 ---wichtige Post wie Versicherung, Bestellbenachrichtigung, Kontoauszüge [...]

--- Ende Zitat ---
Wer wichtige Post an Adresse A haben möchte, aber die Post von X,Y und Z nicht, macht grundsätzlich etwas falsch. Wer an Adresse A nicht lebt oder wohnt, will dort auch keine wichtige Post, hat dort also auch keinen Namen und keinen Briefkasten. Er ist anderen Bewohnern, sofern vorhanden, unbekannt, schließlich lebt oder wohnt er dort nicht.


--- Zitat von: malo am 16. Januar 2023, 14:10 ---Bisher gibt es kaum Berichte oder Fälle wo es anders war.
--- Ende Zitat ---
Es ist richtig, es gibt kaum Berichte.
Die Ursache liegt mit Sicherheit an der geringen Anzahl von Vollstreckungen, welche dieses Stadium nach dem Auslöser erreichen.
Es könnte sein, dass es Personen gibt, welche die Vollstreckung an sich auf dem Weg oder bereits davor angreifen und es nicht eskalieren erst bei dem Versuch der Vermögensauskunft, sondern davor.

gomtu:
Für Person Z hat die Umzugsmeldung auch gut funktioniert. Zwei Jahre war keine unliebsame Post mehr im Briefkasten. Doch nun kam im Januar ein Brief des BS an die ursprüngliche Adresse mit dem Hinweis auf eine offenen Betrag von 1.516 EUR, und der Möglichkeit zur Ratenzahlung. Angefangen hatte das Trauerspiel im Jahr 2016. Daher fragt sich Person Z, ob vom BS nicht einfach die Verjährung unterschlagen wurde?!

Wahrscheinlich wird sich Person Z einfach demnächst nochmal neu ummelden.

malo:
@gomtu

--- Zitat von: gomtu am 29. Januar 2023, 16:18 ---Daher fragt sich Person Z, ob vom BS nicht einfach die Verjährung unterschlagen wurde?!

--- Ende Zitat ---

Können Rundfunkbeitrags-Schulden verjähren?

Wie alle anderen Forderungen auch, unterliegen auch Rundfunkbeitragsforderungen der Verjährung. Aus § 7 IV des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ergibt sich dabei, dass sich ihre Verjährung nach den Vorschriften des BGB richtet. Dementsprechend ist auch auf Rundfunkbeitrags-Schulden die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB anwendbar.

Zwar unterliegt auch die Rundfunkbeitragsforderung prinzipiell der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Allerdings können bestimmte Handlungen des Beitragsservices dazu führen, dass sich die Frist verlängert. In diesem Fall kann sich der Beitragsschuldner auch nach 3 Jahren nicht auf die Verjährung berufen.

Eine solche Verlängerung der Verjährungsfrist kann insbesondere dann eintreten, wenn ein rechtskräftiger Festsetzungsbescheid bezüglich der Beitragsforderung vorliegt. Ein rechtskräftiger Festsetzungsbescheid macht die Beitragsforderung für ganze 30 Jahre vollstreckbar. Dementsprechend verlängert sich die Verjährungsfrist hier auf 30 Jahre. Eine einfache Mahnung oder Zahlungsaufforderung hingegen hat keine solche Wirkung und verlängert die Verjährungsfrist nicht.

https://www.bezahlen.net/ratgeber/gez-verjaehrung/

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