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Autor Thema: Klage auf Ruhegeld: Ex-Intendantin Schlesinger will über 18.000 €/mtl v. RBB  (Gelesen 1142 mal)

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WELT, 24.02.2023
Klage auf Ruhegeld
Ex-Intendantin Schlesinger will über 18.000 Euro pro Monat vom RBB
Nach dem Vorwurf der Vetternwirtschaft und Verschwendung wurde Patricia Schlesinger beim RBB fristlos entlassen. Dagegen geht sie nun juristisch vor und klagt ein Ruhegeld in Höhe von 18.384,54 Euro pro Monat ein.
https://www.welt.de/vermischtes/article243942169/Patricia-Schlesinger-klagt-auf-Ruhegeld-Ex-Intendantin-will-ueber-18-000-Euro-pro-Monat-vom-RBB.html
Zitat von: WELT, 24.02.2023, Klage auf Ruhegeld - Ex-Intendantin Schlesinger will über 18.000 Euro pro Monat vom RBB
[...] Schlesingers Medienanwalt Höcker teilte mit: „Selbst wenn die konstruierten Vorwürfe gegen die Mandantin irgendeine Berechtigung hätten, wäre es doch völlig überzogen, ihr die Betriebsrente zu nehmen, die sie sich in über 30 Jahren erarbeitet [sic!] hat.“

Mit Ruhegeld ist gemeint, dass man nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bis zum Eintritt in die Rente Geld vom früheren Arbeitgeber bekommt. [...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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Das damit befasste Gericht könnte das dem EuGH zur Vorabklärung vorlegen? Der Begriff "Ruhegehalt" wird in einigen Entscheidungen des EuGH genannt, bspw. C-236/20.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

D
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Aus den Kommentaren:
Zitat
Als Schlesinger noch bei Panorama war, wäre das ein Aufhänger für einen Bericht über gierige Manager geworden, den sie höchst persönlich schon in der Anmoderation entsprechend moralisch gewürdigt hätte......By the way, ob die heutige Panorama-Redaktion mit Frau Reschke wohl über die Kollegin berichten wird?
https://www.welt.de/243942169#/comment/248120704


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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N
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Im Grunde legt das noch mal schön dar, wie die Leute, die für den ÖRR arbeiten oder gearbeitet haben, ihr Schaffen wirklich sehen. Mit so einer Klage schadet man dem ÖRR nicht, sondern den Beitragszahlern. Wenn sich solche Leute wie Schlesinger mal klar machen, woher das Geld kommt dass sie da einklagen will, hätte ich an ihrer Stelle nicht mal dran gedacht so etwas einzuklagen, selbst wenn es mir zugestanden hätte.
Das ist einfach blanker Hass auf Menschen, die mit ihren 1800 Euro Brutto-Monatsgehalt fragen müssen, für was diese Dame 18.000 Euro pro Monat bekommen soll.


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Z
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Das beweist mal wieder die Mentalität im Selbstbedienungsladen ÖRR. Für ein Zehntel der Forderung müssen viele Menschen hart einen ganzen Monat arbeiten (und ich meine jetzt richtig arbeiten und nicht in den Massagesessel pupsen!).

Man kann nur hoffen, daß die Leute daraus die richtigen Konsequenzen ziehen und endlich mit einem massenhaften Boykott anfangen um das System auszutrocknen, in diesem Forum brauchst Du ja nicht aus einem 100%igen einen 120%igen machen...


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Rein fiktive mathematische "Moral von der Geschicht":
Bei einem fiktiven "Ruhegeld" von sagen wir 18.360 €/mtl würde das bedeuten, dass für diese Person quasi 1.000 "leibeigene" Beitragszahler ihren "Monatszehnten" von 18,36€/mtl. ihres durchschnittlichen Monats-Bruttolohns von 1.836 € abtreten sollen...
...und zwar bis zum Eintritt von dieser Person in den "Ruhestand" >:(
Wieviel dann der letztere kostet, das sei hier noch gar nicht betrachtet... ::)


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H
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Warum bringen wir nicht einfach das angerufene Gericht und den anberaumten Gerichtstermin in Erfahrung, und nehmen an der Verhandlung teil?
Vielleicht könnte man auch mit Plakaten vor dem Gerichtsgebäude auf die Ungerechtigkeit hinweisen?

In Internetforen oder in Leserbriefen an die Zeitungen sich auszuheulen, ist leider nicht unangenehm genug für die Person......

Präsenz zeigen.. immer und immer wieder....

Liebe Grüße
Housebrot


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Rein fiktive mathematische "Moral von der Geschicht":
Bei einem fiktiven "Ruhegeld" von sagen wir 18.360 €/mtl würde das bedeuten, dass für diese Person quasi 1.000 "leibeigene" Beitragszahler ihren "Monatszehnten" von 18,36€/mtl. ihres durchschnittlichen Monats-Bruttolohns von 1.836 € abtreten sollen...
...und zwar bis zum Eintritt von dieser Person in den "Ruhestand" >:(
Wieviel dann der letztere kostet, das sei hier noch gar nicht betrachtet... ::)
Rechne das doch mal hoch, auf alle LRA um und bezieh' die ganzen Führungsebenen mit ein; der Großteil der Beitragsgelder fließt garantiert nicht ins Programm.


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es in dieser Klage um das sogenannte "Ruhegeld".
Wieso spricht dieser Anwalt dann von Betriebsrente und meint, dass man die der ex Mutter Schlesinger nehmen wolle? Das ergibt irgendwie keinen Sinn.

Übrigens wird doch immer wieder gerne die wirtschaftliche und staatliche Unabhängigkeit des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks hervorgehoben.
Das mit der wirtschaftlichen Unabhängigkeit stimmt aber nicht so ganz. Im Gegenteil, denn es bestehen sogar sehr ausgeprägte wirtschaftliche Interessen, allerdings sind diese eher privater Natur. Nach dem Motto: "Wie kann ich mir die meiste Kohle sichern?"

Das mit dem "Ruhegeld" erscheint mir irgendwie ziemlich nebulös zu sein und da besteht m.E. ein Klärungsbedarf. Also dieses "Ruhegeld" und die Betriebsrenten (auch als Pensionen bekannt) sind wohl zwei verschiedene Paar Schuhe. Deshalb ist die Aufregung des Anwalts auch nicht ganz nachvollziehbar.

Mich würde auch einmal interessieren, warum die KEF die einfach so durchwinkt, denn es müßte den Prüfern doch eigentlich klar sein, dass die Mittel, welche für diese "Ruhegelder" aufgebracht werden, dann nicht mehr für den eigentlichen Funktionsauftrag zur Verfügung stehen. Und wie @pinguin schon andeutete, handelt es sich dabei wohl nicht gerade um einen kleinen Posten, der vernachlässigbar wäre.

Und unter welcher Kategorie werden diese Kosten geführt? Personalkosten können es eigentlich nicht sein, da ex Mutter Schlesinger ja nicht mehr zum Personal gehört.

Ich finde das ganze sowieso ziemlich drollig. Wenn wir jetzt einmal die "konstruierten Vorwürfe", wie der Anwalt es so schön nennt, beiseite lassen, dann hat ex Mutter Schlesinger aber trotzdem den RBB wohl vorsätzlich an den Rand des Bankrotts gewirtschaftet. War da nicht etwas mit Rücklagen, die eigentlich hätten gebildet werden müssen, was ex Mutter Schlesinger aber unterlassen hat? Und muß der RBB jetzt nicht gerade deshalb bis Ende 2024 über 40 Millionen Euro einsparen?

Und dafür soll es dann auch noch so eine Art Belohnung in Form dieses "Ruhegelds" geben?


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

P
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Ohne Antrag auf Feststellung, dass Rechtsgeschäfte vorliegen könnten, welche "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen" also sittenwidrig sind laufen Klagen nicht in die Richtung wo das tiefengeprüft wird, oder?
->
Es könnte so gesehen der Klage beigetreten werden. Eine jede Person vielleicht als Beteiligter der Öffentlichkeit. Jeder Bürger sollte so einen Antrag einreichen dürfen, insbesondere auch Angestellte beim RBB.

Beachtet werden sollte der Zeitpunkt um welchen es bei der Beurteilung geht - siehe u.a. unter
Kanzlei Kotz, 04.10.2013
Entgeltvereinbarung sittenwidrig – Voraussetzungen für Sittenwidrigkeit
Bundesarbeitsgericht, Az: 5 AZR 549/05, Urteil vom 26.04.2006
https://www.ra-kotz.de/entgeltvereinbarung_sittenwidrig_voraussetzungen.htm
Zitat von: Bundesarbeitsgericht, Az: 5 AZR 549/05, Urteil vom 26.04.2006
I. Die Vergütungsvereinbarungen der Parteien verstoßen gegen die guten Sitten und sind nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig.
1. Ein Rechtsgeschäft ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.
[...]
b) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Senat 10. Oktober 1990 – 5 AZR 404/89 – AP BGB § 138 Nr. 47 = EzA BGB § 138 Nr. 24, zu III der Gründe; BGH 14. Oktober 2003 – XI ZR 121/02 – BGHZ 156, 302, 306, zu II 1 der Grünnde). Bei arbeitsvertragliche Vergütungsabreden ist jedoch auf den jeweils streitgegenständlichen Zeitraum abzustellen (ErfK/Preis 6. Aufl. § 612 BGB Rn. 3). [...]
Ein Ruhegeld wird sicherlich vertraglich geregelt. Ist es vergleichbar einer Entgeltvereinbarung?
Es ist aber auch nicht so, dass Kosten erst jetzt bekannt werden oder?

RBB zahlt zu hohe Gehälter, kritisiert der Rechnungshof (08/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28545.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28545.msg179655.html#msg179655

Gesetz über unrechtmäßige Anreicherung von Beträgen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18569.0

Maßstäbe der guten Sitten? Fragen zu Personalkosten, Rechtsvorschriften
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36527.0


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@PersonX: Das mit dem Beitritt zur Klage ist ja interessant, da mögen doch die Rechtskundigen uns mal aufklären, ob dies so möglich ist, ich kann mir schon vorstellen, daß ein echter Beitragszahler (nicht einer der Boykotteure...) ein berechtigtes Interesse daran haben könnte. Dann hätte derjenige Akteneinsicht, könnte eigene Anträge einbringen und sogar (weils ja Zivilrecht ist) davon berichten.

@Bürger: Da schon wieder eine Unklarheit über die Begriffsdefinition des Ruhegeldes in einem anderen Faden aufgekommen ist (scheinbar weiß das der RBB auch nicht so richtig), wäre es doch schön, wenn wir dazu einen neuen Faden/Zusammenfassung aufmachen könnten.

Wie bekommt man jetzt genau raus, was mit Ruhegehalt gemeint ist? Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz? Das beträfe aber nur die Verwaltung/Beitragsberechnung, nicht den "Sendebetrieb"? Vielleicht plaudert mal ein Angestellter des RBB?


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Es gibt mit Sicherheit dazu auch ein öffentliches Interesse prüfen zu lassen ob diese Verträge sittenwidrig sind. Wie genau der Klage bei zutreten ist kann nicht beschrieben werden. Möglich erscheint ein Antrag dazu über die "beschränkte" Rechtsaufsicht *1 zu schieben, dass diese handelt.

*1 vgl BVerfGE 12, 205 - 1. Rundfunkentscheidung
vgl. https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv012205.html

Zitat
Für die Veranstaltung von Rundfunksendungen wird durch Gesetz eine juristische Person des öffentlichen Rechts geschaffen, die dem staatlichen Einfluß entzogen oder höchstens einer beschränkten staatlichen Rechtsaufsicht unterworfen ist; ihre kollegialen Organe sind faktisch in angemessenem Verhältnis aus Repräsentanten aller bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen zusammengesetzt; sie haben die Macht, die für die Programmgestaltung maßgeblichen oder mitentscheidenden Kräfte darauf zu kontrollieren und dahin zu korrigieren, daß den im Gesetz genannten Grundsätzen für eine angemessen anteilige Heranziehung aller am Rundfunk Interessierten Genüge getan wird. Es steht mit Art. 5 GG nicht in Widerspruch, wenn einer mit solchen Sicherungen ausgestatteten Institution unter den gegenwärtigen technischen Gegebenheiten und auf Landesebene ein Monopol für die Veranstaltung von Rundfunkdarbietungen eingeräumt wird; aus Art. 5 GG folgt aber keinesfalls die Notwendigkeit, ein solches Monopol für eine Institution im Lande zu begründen.
Der weitere Weg ist sicherlich auch der Antrag in die Richtung eines Organs, welches "faktisch" aus Repräsentanten der "gesellschaftlichen Gruppen" zusammengesetzt ist. Die Aufgabe eines "solchen" mit "Sicherungen ausgestatteten" Organs ist Kontrolle.
 
Es muss also, wenn das Organ nicht von selbst tätig wird, dieses zur Tätigkeit und damit auch zur Korrektur aufgefordert werden.
Dieser Rechtsanspruch auf Tätigwerden besteht sicherlich nicht erst dann, wenn eine Heranziehung über den Punkt eines Interesses hinausläuft, sondern bereits mit der Heranziehung.


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