Was in dem Artikel sehr schön herausgearbeitet wird, ist:
Im neuen, ab 1.1.2013 gültigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
heißt es in Paragraph 9 Absatz 1 Satz 4:
"Die Rundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den oben
genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies erforderlich ist."
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Das "soweit dies erforderlich ist" gibt keine Grenze an. Dieser Satz ermächtigt
die GEZ dazu, alle möglichen Leute zur Auskunft zu zwingen und alle möglichen
Daten zu erheben. Das würde alle einschließen: Arbeitgeber, Nachbarn,
Verwandte, Postzusteller usw.
§ 9 Absatz 1 Satz 4 des RBStV ermächtigt damit die GEZ zu einer Allmacht, die
keine andere Behörde und kein Gremium des Staates sonst hat. Allenfalls die
Polizei darf solch Auskunftsmaßnahmen ergreifen - aber nur dann, wenn
dringender Tatverdacht auf ein schweres Verbrechen besteht.