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Autor Thema: RBB-Betriebsdirektor Christoph Augenstein klagt gegen Kündigung  (Gelesen 1019 mal)

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spiegel.de, 16.02.2023

RBB-Betriebsdirektor klagt gegen Kündigung

Vorwürfe der Vetternwirtschaft haben den Rundfunk Berlin-Brandenburg in eine tiefe Krise gestürzt, auch die ehemalige Geschäftsleitung muss gehen. Doch nicht alle nehmen das hin – und ziehen vor Gericht.

(ani/dpa)

Zitat von: spiegel.de, 16.02.2023, RBB-Betriebsdirektor klagt gegen Kündigung
Ein weiteres Mitglied aus dem Kreis der früheren Spitze des skandalgeplagten Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) geht gegen seine Kündigung vor. Wie das Arbeitsgericht Berlin bestätigte, liegt eine Klage des Betriebsdirektors des Senders, Christoph Augenstein, vor, der gegen seine Kündigung vorgehen wolle.
[…]
Insgesamt beschäftigt sich das Gericht damit aktuell mit drei RBB-Spitzenpersonal-Fällen rund um die Senderaffäre, wie das Gericht bestätigte. Schon länger bekannt ist, dass sich die Juristische Direktorin gegen ihre Kündigung wehrt. Zu diesem Fall ist für den 7. Juni ein Gerichtstermin angesetzt.

Außerdem hat das Arbeitsgericht für den 28. April einen weiteren Kammertermin anberaumt. Dabei geht es nach Angaben der Sprecherin um ein weiteres Kündigungsschutzverfahren, das die frühere Leiterin der RBB-Intendanz angeschoben hat. Sie gehörte nicht der Geschäftsleitung an. Die drei Spitzenmanager hatten sich bislang nicht öffentlich und auch nicht auf Anfrage zu den Trennungen geäußert.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/rbb-affaere-betriebsdirektor-klagt-gegen-kuendigung-a-c309924f-6d9a-4a9a-a538-7a7c047a9ef3


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2023, 18:44 von Bürger«
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Wenn in einer Diktatur der Diktator A entmachtet wird und Diktator B an die Macht kommt, kommt Säuberungswelle und damit ist Platz für Ämter von Personen aus dem Umfeld von Diktator B.

Oberste Unternehmenschefs sind gemäß allgemeiner Rechtslage in der Diktatorfunktion.

Nun sind wir im Bereich der Verwendung von Zwangsabgaben. Bei ARD-Anstalten dürfen die B-Diktatoren nicht "Säuberungswelle" gegen amts- und betriebserfahrene Leitende, um dann uneingeführte Fremdkräfte zu platzieren.


Sehen wir das mal von der strafrechtlichen Seite:
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Bürger X könnte Strafanzeige erwägen gegen Diktatoren vom Typ B wegen Veruntreuung von rund 20 Millionen Euro Rundfunkabgabe.

Bürger Y könnte Strafanzeige erwägen gegen alle Mitglieder von Rundfunk- und Verwaltungsrat wegen ihres Abnickens dazu oder Untätigkeit der Verhinderung: Beihilfe zur Veruntreuung.


Anderes Thema: Die total übersetzten Gehälter.
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Da wird es nämlich spannend dank BGH:
Zitat
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/vw-betriebsraete-wollen-sich-gegen-drohende-gehaltskuerzungen-wehren-18687590.html
=== „Skandalurteil“ : VW-Betriebsräte wollen sich gegen
drohende Gehaltskürzungen wehren

Von Christian Müßgens, Hamburg -Aktualisiert am 17.02.2023-18:08

Zeitweise bis zu 750.000 Euro im Jahr: Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh Bild: dpa Nach einem Urteil des BGH drohen vielen Arbeitnehmervertretern empfindliche Gehaltskürzungen. Im VW-Konzern wollen sich Betroffene juristisch wehren.

Anfang des Jahres hatte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Schockwelle unter Gewerkschaftern und Betriebsräten ausgelöst. Er hob einen
 Freispruch gegen mehrere frühere Volkswagen -Personalmanager auf,

die Arbeitnehmervertretern wie dem Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh
 zu hohe Gehälter bewilligt haben sollen.
Der Prozess gegen die Beschuldigten am Landgericht Braunschweig wird jetzt neu aufgerollt. Unabhängig vom
 Untreuevorwurf wird der BGH-Beschluss womöglich weitreichende Folgen für die Vergütungspraxis von Betriebsräten haben.
 Christian Müßgens
Wirtschaftskorrespondent in Hamburg.

Also, wer zu hohe Gehälter durchwinkt, könnte eine Strafanzeige erben wegen Veruntreuung. Für "wohlwollend bewillligte Gehälter" gibt es keinen Maßstab? Doch, gibt es also: Was die Betreffenden in ihrem Beruf noch vor Intendantenamt "vermutlich im Lauf der nächsten Jahre als Gehalt fiktiv hätten erwarten könnten".

Hochkatapultiert zum Intendanten wird in der Regel ein bisheriger Journalist in mittlerer Position. Knapp 10 000 Euro im Monat. Demnach sind die "Lottogewinne" der wohlwollenden Supervergütungen bei Berufung zum Intendanten unter Straftatverdacht zu analysieren. So kostete Buhrow im Jahr 2021 den Rundfunkabgabe-Zahler nicht etwa "nur" das Gehalt des USA-Präsidenten (0,4 Mio. Euro)? Sondern laut Buchhaltung sogar rund 1 Million Euro - rund das 3-fache des USA-Präsidenten.
Durchgewunken durch Nichteingreifen haben es Rundfunkräte, die für rund 10 Sitzungen im Jahr rund 12 000 Euro "Ehrenamts-Entschädigung" erhalten - plus diverse Zulagen.


Also könnte Bürger Z auf die Idee kommen, alle Rundfunk- und Verwaltungsräte bundesweit
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unter Strafanzeige zu nehmen wegen Veruntreuung? Beschlussfassend oder durch Nichteingreifen als Beihilfe?
Denn alle bekommen ja jährlich die Geschäftsberichte vorgelegt und haben Auskunftsanspruch.
Sie haben das Entlassungsrecht für die Intendanten, sofern diese die Auskunft über die Vergütungen und die oft viel höheren Altersbezüge-Einzahlungen verweigern. 

Und die ARD-Chefs unter Strafanzeige, soweit die  - abgabenrechtlich bevorzugten - Ehrenamtsvergütung im Mittel weit oberhalb der mittleren Normalvergütung der "Vertreter von gesellschaftlichen Gruppen" in ihren Hauptberufen liegt.


Warum werden die Bürger X, Y, Z diese Strafanzeigen aber auf keinen Fall machen?
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Weil sie Angst haben: Gegenattacke wegen "falscher Anschuldigung" u.a.m..
Nun handelt es sich um "Offizialdelikte": Auch anonyme Anzeige wirkt - nur erfährt man dann nicht das Ergebnis. Das kann man aber durch einen Journalisten erfragen lassen.

Auch die anonyme Strafanzeige werden X Y Z auf keinen Fall tun. Denn sie fürchten, dass ihre Anonymität aufgedeckt werden könnte.


Und so setzen die Millionärs-Märchen aus 1000 und eine Nacht sich immer neu fort,
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und wenn sie nicht gestorben sind, werden sie sich noch in 20 Jahren die Rundfunkabgabe in persönliche Luxusimmoblien transformieren. Weil sicherlich alle X Y Z untätig bleiben werden.
"Amen" - alles gewisslich wahr.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2023, 14:57 von Bürger«
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Zitat von: spiegel.de, 16.02.2023, RBB-Betriebsdirektor klagt gegen Kündigung
[...] Außerdem hat das Arbeitsgericht für den 28. April einen weiteren Kammertermin anberaumt. Dabei geht es nach Angaben der Sprecherin um ein weiteres Kündigungsschutzverfahren, das die frühere Leiterin der RBB-Intendanz angeschoben hat. Sie gehörte nicht der Geschäftsleitung an. […]
https://www.spiegel.de/wirtschaft/rbb-affaere-betriebsdirektor-klagt-gegen-kuendigung-a-c309924f-6d9a-4a9a-a538-7a7c047a9ef3
Siehe u.a. aktuelle Meldung unter
RBB-Krise: Ex-Intendanzleiterin scheitert mit Klage gegen Kündigung (04/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37201.0


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