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Autor Thema: Zuerst die Klage, dann die Vollstreckung in Baden-Württemberg  (Gelesen 2971 mal)

G
  • Beiträge: 6
  • Seit September 2014 wird verweigert!
Zahlst Du noch an die „#GEZ“? Oder verweigerst endlich auch?!

Diese Tage könnte mir eine Person X geschrieben haben: „Die Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg habe wohl das Problem, dass der SWR (Südwestrundfunk) wohl der größte Auftraggeber ist, aber die Erfolge könnten zu gering und der Aufwand zu hoch ausfallen. Also ein Minusgeschäft für den Gerichtsvollzieher.

Im Schnitt bekommt jeder Gerichtsvollzieher in BW wohl täglich ein Vollstreckungsersuchen vom SWR auf den Tisch. Leider kenne man die Erfolgsquote der Gerichtsvollzieher nicht.

Es könnte sein, dass viele Schuldner nicht auffindbar sind oder die Vollstreckungen erfolglos bleiben. Wenn es dann noch Zahlungsverweigerer wie uns gibt, die ihre Rechte kennen und nutzen, dann könnte  für einen Gerichtsvollzieher die Kosten enorm ansteigen und der 30,- Euro Vollstreckungsbonus schmilzt dahin.

In NRW gibt es schon die erste Entwicklung und die Vollstreckungsgesetzgebung wurden geändert, so dass die Stadtkassen nicht mehr für den WDR vollstrecken müssen. Die Stadtkassen hat es in den letzten Jahren wohl so angekotzt, dass sogar die Gesetze ab dem 01.01.2023 geändert wurden.

Nun liegt auch dort der Schwarze Peter auch bei den Gerichtsvollziehern und dass die sich darüber ungemein freuen, könnte man sich gut vorstellen.

Stell man sich vor, alle würden das selbe machen wie wir und ihre Rechte nutzen ... was glaubt man, wie lange die Vollstreckungen für die „GEZ“ noch durchgeführt werden können?

In meinen weiteren Beiträgen werde ich über einen fiktiven GEZ-Boykott in Baden-Württemberg berichten.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. April 2023, 17:00 von Markus KA«
Keinen Cent FREIWILLIG an die Anstalten des staatlichen #Schundfunks!

G
  • Beiträge: 6
  • Seit September 2014 wird verweigert!
Nachdem Person X einen Widerspruchsbescheid erhalten haben könnte, könnte sie folgende Klage zunächst ohne Begründung beantragt haben (siehe Anhang).
Der Klageantrag könnte zweimal ausgedruckt, beide Exemplare unterschrieben und dem VG per Einschreiben Einwurf zugestellt worden sein.

Zitat
Max Mustermann                  Musterstadt, den 00.01.2020
Musterstraße 20
00000 Musterstadt




Verwaltungsgericht Musterstadt
Musterstraße 100
00000 Musterstadt





Klage


In Sachen,

Max Mustermann, Musterstraße 20, 00000 Musterstadt         
                                       -Kläger-


gegen

….rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertr. durch den Intendanten Max Mustermann, Musterstraße 200, 00000 Musterstadt

                                 -Beklagter-

Es wird beantragt,

den Beklagten zur Aufhebung
der Festsetzungsbescheide vom 01.10.2020, 01.11.2021 und
des Widerspruchsbescheides vom 13.12.2022 zu verurteilen.





Max Mustermann
- Kläger-


Anlage:
Kopie Festsetzungsbescheide vom 01.10.2020, 01.11.2021
Kopie Widerspruchsbescheid vom 13.12.2022



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2023, 18:43 von Markus KA«
Keinen Cent FREIWILLIG an die Anstalten des staatlichen #Schundfunks!

 
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