FAZ, 27.04.2023
Fehlender HinweisgeberschutzDeutschland muss 61.600 Euro am Tag als Strafe an Brüssel zahlenDeutschland hat das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern nicht rechtzeitig verabschiedet und muss mit Strafzahlungen an die EU-Kommission rechnen. Das zeigt ein Brief aus dem Justizministerium.Von Marcus Jung, Hendrik Kafsack
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/whistleblower-61-600-euro-am-tag-als-strafe-an-bruessel-18850657.htmlDie Versäumnisse beim Schutz von sogenannten Whistleblowern dürften Deutschland teuer zu stehen kommen. Es muss mit Strafzahlungen an die EU in zweistelliger Millionenhöhe rechnen. Der Betrag wächst stetig: In der vor einigen Wochen vor dem Europäischen Gerichtshof eingereichten Klage verlangt Brüssel für jeden Tag seit Ablauf der in der EU-Whistleblower-Richtlinie festgelegten Umsetzungsfrist bis zum Tag der Behebung des Verstoßes 61.600 Euro, „mindestens jedoch 17.248.000 Euro“.
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Kommt Deutschland der Verpflichtung bis zum Ende des EuGH-Verfahrens nicht nach, hat Brüssel vorsorglich die Verhängung eines Zwangsgeldes beantragt: Das beträgt „240.240 Euro pro Tag ab dem Tag der Verkündung.“ [...]
Die Whistleblower-Richtlinie sieht vor, dass Hinweisgebern in Behörden und der Privatwirtschaft geeignete Kanäle zur Verfügung gestellt werden, über die sie Verstöße vertraulich melden können. Bis zum 17. Dezember 2021 hätte der Gesetzgeber die Richtlinie zum Hinweisgeberschutz in ein nationales Gesetz umsetzen müssen. Im Februar verwehrten die von der Union geführten Bundesländer einem geplanten Hinweisgeberschutzgesetz aber die erforderliche Zustimmung im Bundesrat.
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