"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Schleswig-Holstein

Vollstreckungsankündigung Stadt P. nach Umzug NRW > SH (NDR für WDR)

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Kressman:
Nachdem es nun einige Zeit ruhig war, mittlerweile eine fiktive Klage verloren wurde und ein fiktiver Umzug aus NRW nach Schleswig-Holstein stattfand, trudelte gestern im normalen Briefumschlag fiktiv eine Vollstreckungsankündigung der Stadt ein.

Mahnungen gab es keine.

Laut der "Vollstreckungsankündigung" der Stadt geht es angeblich um folgende "Forderungen":

--- Zitat ---Rundfunkbeitrag 01.2013 bis 12.2014: 431,52€ (+8€ Säumniszuschlag)
Rundfunkbeitrag 01.2015 bis 03.2015:   53,94€ (+8€ Säumniszuschlag)
Rundfunkbeitrag 04.2015 bis 06.2018: 682,50€ (+8€ Säumniszuschlag)
--- Ende Zitat ---


Wie könnte Person K vorgehen?

- Brief mit "unbekannt verzogen" zurück zur Post bringen?
- Anfordern des Vollstreckungsersuchens mit dem notwendigen Leistungsbescheid?
- Öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch beim Verwaltungsgericht gegen die Vollstreckungsbehörde erheben?
- Vollstreckungsbehörde auffordern den Willen der Rundfunkanstalt ohne Vollmachtsnachweis zurückzuweisen (BGB 174 und 180)?
- Antrag auf Auskunft nach § 25 der VwVfG stellen?


Edit "Bürger": Auf Seite 1 waren der Name in der Anrede und das Kassenzeichen im rechten Textblock noch nicht anonymisiert. Kontodaten ebenfalls entfernt - wenn auch mglw. nicht problematisch, so aber auch zur Beurteilung nicht erforderlich. Ausnahmsweise angepasst. Bitte immer eigenverantwortlich gewissenhafte vollständige Anonymisierung. Danke.
Ursprünglicher Betreff "Vollstreckungsankündigung Stadt P......." vorsorglich schon mal etwas präzisiert.

Edit "Bürger" 16./17.02.2023:
Nach fiktivem Schreiben an die Stadt als Vollstreckungsbehörde samt Einwänden und Anträgen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221206.html#msg221206
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221233.html#msg221233
hier nun die (vorläufige?) "Erfolgsmeldung" - welche aber augenscheinlich erst einmal nicht direkt den Gegenmaßnahmen zuzuschreiben ist,
da die Rücknahme (angeblich?) bereits 2 Tage nach Erlass des Vollstreckungsersuchens erfolgte - siehe weiter unter ;)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221376.html#msg221376

--- Zitat von: Kressman am 16. Februar 2023, 08:37 ---Nachdem Person A auf ihr vorab per E-Mail gesendetes und später persönlich eingereichtes Schreiben mit Einwänden und Anträgen - siehe oben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221233.html#msg221233
keine Antwort von der Stadt als Vollstreckungsbehörde erhielt, brachte ein fiktives
Telefonat mit der Stadt als Vollstreckungsbehörde nun die gewünschte Klarheit:
Der NDR hat den Fall zurückgenommen.
[...]

--- Ende Zitat ---
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221387.html#msg221387

--- Zitat von: Kressman am 17. Februar 2023, 11:09 ---Auf nochmalige Rückfrage bei der Stadtkasse erhielt Person A ein Abbild (siehe Anhang) der fiktiven
Rücknahme des Vollstreckungsersuchens vom 01.02.2023 durch den NDR vom 03.02.2023 (angeblich? ggf. "rückdatiert?)):

--- Zitat von: Rücknahme des Vollstreckungsersuchens vom 01.02.2023 durch den NDR vom 03.02.2023, Eingang Stadt 07.02.2023 ---[...] Inzwischen hat sich ein anderer Sachverhalt ergeben. Stellen Sie die Vollstreckung bitte ein. [...]
Mit freundlichen Grüßen
Norddeutscher Rundfunk

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Bürger:
Zur ersten schnellen Orientierung und Vermeidung von Mehrfachdiskussionen zum dem Grunde nach offensichtlich in wesentlichen Teilen vergleichbaren Sachverhalt siehe bitte bereits umfangreiche aktuelle Diskussion bzgl. NRW/ WDR unter
Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36905.0

Dort jedoch bitte keine vom dortigen Fall abschweifende individuelle Fragen zum hiesigen Fall!

Auch im hiesigen Fall scheint der anberaumte "Zahlungs-Termin" bzw. Termin zur Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse noch nicht der eigentliche "offizielle" Termin zur Vermögensauskunft zu sein, weshalb diesseits davon ausgegangen wird, dass sich die Vorgehensweise aus oben verlinktem Thread entsprechend übertragen ließe.

Es muss insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung verwirrender Mehrfachdiskussionen (und auch noch ausstehender Ergebnisse aus dem anderen Thread) geprüft werden, unter welchem individuellen Sonder-Aspekt hiesiger Thread zur Diskussion ggf. überhaupt noch freigeschaltet werden kann/ soll/ muss. Dafür bitte etwas Geduld. Ursprünglicher Betreff "Vollstreckungsankündigung Stadt P........" vorsorglich schon mal etwas präzisiert.

Zwischenzeitlich muss Person K sich eingehend(!!!) mit dem Landes-Verwaltungsverfahrensrecht und insbesondere den Vollstreckungsvoraussetzungen nach Landes-Verwaltungsvollstreckungsrecht Schleswig-Holstein vertraut machen, welche recht ähnlich zu denen von NRW formuliert zu sein seinen - siehe dazu beginnen unter
Verwaltungsverfahrensgesetz/Verwaltungsvollstreckungsgesetz Schleswig-Holstein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14140.0

Zusatzfrage:
Stammen die betreffenden "Festsetzungsbescheide" allesamt vom WDR?

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Bürger:
Vorbehaltlich der Rückmeldung zu o.g. Frage...

--- Zitat von: Bürger am 06. Februar 2023, 21:22 ---Stammen die betreffenden "Festsetzungsbescheide" allesamt vom WDR?

--- Ende Zitat ---

...könnte eine fiktive Person B aufgrund der Eile ggf. Gedanken an ein unverbindliches fiktives Beispiel-Schreiben (vorab per Mail) ähnlich diesem haben :angel:

--- Zitat von: fiktives Beispiel-Schreiben an eine fiktive Stadt bzgl. Einwände gg. die Vollstreckung ---Abs.
...

An
Stadt P.
Persönlich. Ehrlich. Anders.
Die Bürgermeisterin als Vollstreckungsbehörde
FB I / Fachdienst Finanzen
SG Zahlungsverkehr und Vollstreckung
xxxxxstraße x
xxxxx P.

vorab per FAX an ..... - .............
vorab per MAIL an ...@...........

EILT! Bitte sofort bearbeiten! Termin So 12.02.2023!

Kassenzeichen ...
Ihr Schreiben vom 02.02.2023 - Vollstreckungsankündigung

hier:
- Einstellung/ Unterlassung der Vollstreckung wg. fehlender Voraussetzungen nach LVwG
- stillschweigende Aufhebung/ Erledigung des Termins 12.02.2023
- Löschung der zu meiner Person gespeicherten/ verarbeiteten Daten (DSGVO)


Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin als Vollstreckungsbehörde,
sehr geehrte/r Frau/ Herr [Nachname] als beauftagte/r Bearbeiter/in,

Ihr o.g. Schreiben nehme ich mit Verwunderung zur Kenntnis.

Es liegen zu meiner Person keine der in o.g. Schreiben bezeichneten Forderungen eines Gläubigers "Norddeutscher Rundfunk,, 50656 Köln" vor.
Weder existert ein diesbezüglicher Leistungsbescheid nach LVwG noch eine diesbezügliche Mahnung gem. LVwG.
Die Vollstreckung ist unzulässig, einzustellen und zu unterlassen.

Zwecks weiterer Prüfung u.a. auch von Regressansprüchen ggü. dem Verursacher des anlasslosen "Vollstreckungsersuchens/ Amtshilfeersuchens" bitte ich Sie abschließend um umgehende Zusendung einer lesbaren vollständigen Ausfertigung des lt. o.g. Schreibens Ihnen vorliegenden "Vollstreckungsersuchens/ Amtshilfeersuchens" des "Gläubigers" sowie des Vollstreckungsauftrags der Vollstreckungsbehörde - beides jeweils in amtlich beglaubigter Form.

Angesichts der Sachlage betrachte ich den bereits für diesen Sonntag(?), den 12.02.2023, anberaumten Termin als stillschweigend aufgehoben/ erledigt.

Ich beantrage hiermit Löschung der anlasslos und damit widerrechtlich an Sie übermittelten und bei Ihnen gespeicherten und verarbeiteten Daten zu meiner Person (DSGVO) und diesbezügliche abschließende schriftliche Bestätigung.

Im Falle der Nicht-Zuständigkeit für die jeweiligen Einwände und Anträge beantrage ich hiermit Verweisung an die jeweils zuständige Stelle.

Gegen jedwede Kostentragung verwahre ich mich.

Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
...

--- Ende Zitat ---
Ergänzungen 07.02.2023 in violett

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Kressman:

--- Zitat von: Bürger am 06. Februar 2023, 21:22 ---Stammen die betreffenden "Festsetzungsbescheide" allesamt vom WDR?
--- Ende Zitat ---
Ja.

Danke für die Beispiel E-Mail. Diese wird noch heute rausgeschickt.

Markus KA:
Zur Ergänzung:

1: In den entsprechenden Schreiben im Anhang des Startbeitrages könnten noch die entsprechenden Kontodaten anonymisiert werden. > Edit "Bürger" = erledigt
2: Werden Anträge (Terminverschiebung, Akteneinsicht, Aussetzung der Vollziehung) gestellt, könnte es von Vorteil sein, wenn diese an den verantworlichen Behördenleiter gesendet werden, idealerweise als Brief per Einschreiben Einwurf, damit ein Nachweis für den Empfang vorliegt.

In einem fiktiven Vollstreckungsfall in NRW könnten nach Erhalt der Zahlungsaufforderung folgende Anträge beim verantwortlichen Behördenleiter gestellt worden sein, die möglicherweise auch für das Bundesland Schleswig-Holstein in etwa zutreffen könnten:

Antrag auf Ansicht des Vollstreckungs- und Amtshilfeersuchens
Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg220970.html#msg220970
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34317.msg208224.html#msg208224

Antrag auf Terminverschiebung/Fristverlängerung
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32071.msg214887.html#msg214887

Antrag auf Akteneinsicht
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32071.msg214887.html#msg214887

Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung
WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg193171.html#msg193171

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO bzw.
Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO
WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg196653.html#msg196653

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