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Zu teuer, zu viele Mitarbeiter - Erster ARD-Sender 2025 pleite?

Begonnen von Uwe, 18. Januar 2023, 14:26

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Uwe

bz-berlin, 18.01.2023
Zu teuer, zu viele Mitarbeiter
Erster ARD-Sender 2025 pleite?

Zu teuer, viel Personal, zu wenig Kontrolle!
Von der B.Z. Redaktion
https://www.bz-berlin.de/unterhaltung/erster-ard-sender-2025-pleite
Zitat von: bz-berlin, 18.01.2023, Zu teuer, zu viele Mitarbeiter- Erster ARD-Sender 2025 pleite?
Die Landesrechnungshöfe in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen rechnen mit dem MDR ab **. BILD liegt der 36 Seiten starke Prüfbericht aus den Jahren 2016 bis 2020 vor. Die Details:

* Bis 2024 rechnet der MDR mit einem Defizit von 141 Mio. Euro. Nur bis dahin kann das Minus durch Rücklagen ausgeglichen werden, danach seien diese ,,aufgebraucht". Heißt: 2025 hat der MDR kein Geld mehr.

* Die Kosten der Altersversorgung für MDR-Mitarbeiter explodieren: von 2,1 Mio. Euro 2016 auf 52,3 Mio. 2019! Und es wird noch teurer: Allein die im Herbst ausscheidende Intendantin Karola Wille (63) soll 4,6 Mio. Euro bekommen!
[...]

** Direktlink zum Bericht des Thüringer Rechnungshofs (PDF, 36 Seiten, ~7,7 mb)
https://lrh.sachsen-anhalt.de/detail/pruefbericht-zum-controlling-beim-mdr
bzw.
https://lrh.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/LRH/Aktuelles/AB-Controlling_beim_MDR.pdf
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Kurt

#1
Leider sieht die Realität so aus: "Sie sind nicht pleite, sie können nur nicht mehr bezahlen"  8)

Die LANDESrundfunkanstalten können, dürfen und werden lt. ihren Gründungsurkunden nicht insolvent gehen bzw. haben vom jeweiligen Gründungsland eine "Finanzierungsgarantie". Wenn nicht genug Rundfunkbeitrag "eingespielt" wird springen die jeweiligen Bundesländer in die Bresche.

Da hat sogar das BVerfG schon darüber befunden:
BVerfG, Beschluss vom 05.10.1993 - 1 BvL 35/81
https://openjur.de/u/223652.html
Zitat von: BVerfG, Beschluss vom 05.10.1993 - 1 BvL 35/81
RN 43
b) [...] Die Gewährleistungspflicht gebietet es dem Land, die Zahlungsunfähigkeit der Rundfunkanstalt abzuwenden. Notfalls muss das Land für Verbindlichkeiten der Rundfunkanstalt einstehen. [...]
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

Spark

Vielleicht wäre es gar nicht so verkehrt, wenn ein Bundesland einmal unmittelbar und direkt von der Misswirtschaft seiner Rundfunkanstalt betroffen würde und dadurch gezwungen wäre, selber einspringen zu müssen.
Solange davon nur die Bürger betroffen sind und dafür aufkommen müssen, solange wird es die Politik nicht großartig interessieren.

Und wie kann es sein, dass diese sogenannte Altersversorgung offensichtlich über den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestellt wird?
Wenn die Kohle nicht reicht, dann muß diese Altersversorgung mal eben etwas gestutzt werden.
Man kann diese Altersversorgung doch nicht an irgendwelchen Wunschvorstellungen koppeln und so tun, als wäre das für alle Zeiten in Stein gemeißelt.
Sie muß sich nach den jeweiligen realen Bedingungen richten. Und wenn die Kohle mal etwas knapper ist, dann muß sie eben auch mal etwas knapper ausfallen.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

pinguin

#3
Zitat von: Kurt am 18. Januar 2023, 19:16
BVerfG, Beschluss vom 05.10.1993 - 1 BvL 35/81
https://openjur.de/u/223652.html
Zitat von: BVerfG, Beschluss vom 05.10.1993 - 1 BvL 35/81
RN 43
b) [...] Die Gewährleistungspflicht gebietet es dem Land, die Zahlungsunfähigkeit der Rundfunkanstalt abzuwenden. Notfalls muss das Land für Verbindlichkeiten der Rundfunkanstalt einstehen. [...]
Wenn nur nicht der Unionsrahmen wäre und dessen Einhaltung auch nach Maßgabe des BVerfG in Belangen des Rundfunks Vorrang hätte? Hierzu siehe

Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30058.0

Und dann kommt das noch obendrauf:

EuGH C-405/16 P - Begriff "staatl. Beihilfe" erfaßt jede staatl. Maßnahme ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36831.0

Müssten die Länder direkt für eine LRA finanziell einstehen, wäre auch das eine nach Brüssel meldepflichtige Beihilfe, die darüberhinaus u. U. sogar genehmigungspflichtig wäre, rein deswegen, weil ja bereits der Rundfunkbeitrag als staatliche Beihilfe eingestuft ist und für Brüssel bereits hinreichend hoch sein könnte?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

PersonX

#4
Wie erst 2025? Anscheinend ist noch zu viel Zufluss ;)


Das Problem, dass die jeweiligen Länder finanziell einstehen sollen, ist sicherlich sehr hausgemacht. Ebenso das Problem bei den Kosten für diese "Renten". Es fehlte nicht nur die Kontrolle, sondern sehr wohl die Sichtweite bei dem Punkt, dass diese Anstalten Ihre "Verträge" am Land, das finanziell einstehen soll, vorbei etabliert haben. Im Prinzip ein Versagen der jeweiligen Regierung der Länder - und das seit minimal 1990, bzw. seit es private Fernsehsender gibt.

Statt also insolvent zu gehen, kann jeweils pro Bundesland beschlossen werden, dass eine Fortführung nicht in Betracht kommt. Dann bleiben jedoch wahrscheinlich noch Altlasten ;)

-> Was per Gesetz etc. gegründet wird, kann ebenso mittels Gesetz entfernt werden. Wo sollte da ein Problem sein?
Edit "Bürger": Siehe u.a. auch unter
Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25126.0


Selbst eine Verfassung kann entsprechend geändert werden, wenn diese im Weg ist.

Was es dazu braucht, ist eine Mehrheit der Personen, welche solche Änderungen tatsächlich wollen. Also ist das im Prinzip relativ einfach. Es fehlt aktuell nur am Willen dazu. Die Mehrheit ergibt sich dann, wenn das Verhältnis von alt zu jung kippt.

An den "repräsentativen" Umfragen zur Fortführung mangelt es sicherlich nicht. Offensichtlich gibt es dort bereits eine Mehrheit, welche den Rundfunk ändern oder in seiner aktuellen Form abschaffen will. Es fehlt offensichtlich jedoch die Entsprechung dieser Abbildung bei der repräsentativen Demokratie. Eine direkte Demokratie hätte das Problem sehr wahrscheinlich bereits dauerhaft gelöst. Sollte die repräsentative nicht aus dem Quark kommen, so wird diese zum Grund-Problem erklärt werden und entsprechend dauerhaft gelöst. Es erscheint in der aktuellen Zeit - persönlicher Sicht - bereits fraglich, wie sinnvoll diese ist.

pinguin

Zitat von: PersonX am 19. Januar 2023, 00:42
Selbst eine Verfassung kann entsprechend geändert werden,
Ohne das hier auszuweiten; mich wundert schon lange, daß der Bund die Rundfunkgesetzgebung nicht per Grundgesetzänderung an sich gezogen hat.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Bürger

Siehe obige Ergänzung:
Zitat von: PersonX am 19. Januar 2023, 00:42
[...]
-> Was per Gesetz etc. gegründet wird, kann ebenso mittels Gesetz entfernt werden. Wo sollte da ein Problem sein?
Edit "Bürger": Siehe u.a. auch unter
Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25126.0

[...]
Diskussion bzgl. Auflösung der Rundfunkanstalten bitte nicht hier in den Pressemeldungen, sondern im verlinkten Thread. Danke.
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ChrisLPZ

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Thejo

#8
Ist der rbb nicht schon "pleiter" als der mdr?
Da ich mittlerweile medial vierteljährliche "Deja vú" erlebe, in diesem Zusammenhang:

Zur Erinnerung:
RBB zahlt zu hohe Gehälter, kritisiert der Rechnungshof
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28545.0
Link zum Jahresbericht 2018 des Rechnungshofs Berlin (pdf, ~3,1 mb)
https://www.berlin.de/rechnungshof/_assets/jahresbericht-2018.pdf

Ich erinnere mich gut daran, dass der rbb 2018 selbst darüber berichtete, dass der Rechnungshof z.B. öffentliche Schwimmbäder kritisierte. Da der rbb-Teil aus dem Bericht eigens ausgegliedert war, hatten die rbb-Mitarbeiter entschieden, den Lesern davon nichts mitzuteilen...

Bürger

Querverweis aus aktuellem Anlass...
MDR-Spitzengehälter zu hoch? Landesrechnungshöfe leiten gemeins. Prüfung ein (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37485.0
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