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Autor Thema: ARD will kritischen Sender stumm machen  (Gelesen 4732 mal)

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ARD will kritischen Sender stumm machen
Autor: 01. Januar 2023, 10:31
reitschuster.de, 31.01.2023

ARD will kritischen Sender stumm machen

Verbissene Verfolgung der kritischen Konkurrenz – mit Ihren Zwangsgebühren

Zitat von: reitschuster.de, 31.01.2023, ARD will kritischen Sender stumm machen
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten nutzen ihre Milliarden Zwangsgebühren nicht nur dazu, um Gebühren-Verweigerer ins Gefängnis zu bringen oder kritische Journalisten anzuzeigen, was dann schon mal zur Fahndung nach diesen führt: Jetzt will die ARD den kritischen TV-Sender „AUF1“ platt machen. Finanziert durch Sie, durch das, was zynisch als „Demokratie-Abgabe“ gepriesen wird.

„72 Seiten dick ist das Anwaltsschreiben, das dieser Tage beim kritischen TV-Sender AUF1 eingetrudelt ist. Absender: ARD, das Erste Deutsche Fernsehen. Mühen und Kosten sind der ARD egal, schließlich kassiert man dort Milliarden an Zwangsgebühren“, schreibt das Portal „Presse.Online„: „Im Jahr 2021 waren es für ARD und ZDF gemeinsam satte 8,42 Milliarden. Mit diesem finanziellen Hintergrund gehen die Schwergewichte ohne Rücksicht auf Unkosten gegen die spendenbasierten alternativen Medien los.“

Dass die ARD ein Anwaltsbüro mit der Klage beauftragte, und nicht die hauseigenen Juristen, ist nur mit dem massiven (Zwangs-)Geldfluss an die Anstalten zu erklären. Die teuren Rechtsbeistände des „Ersten“, bei dem man offenbar auch vor Gericht in der ersten Reihe sitzt, werfen dem kleinen Sender vor, Logo und Marke von der ARD abgekupfert zu haben.

„Bei AUF1 weist man die Vorwürfe empört von sich“, schreibt „Presse.Online“: „Zu Kopfschütteln führen darüber hinaus Aussagen wie: AUF1 wolle ‘von der Anziehungskraft, dem Image und guten Ruf sowie dem hohen Ansehen der ARD profitieren.'“ Das hat etwas von Realsatire – und zeigt, in welcher Parallel-Welt die Macher von ARD, ZDF & Co. inzwischen leben. Sie glauben immer noch an ihren guten Ruf – obwohl inzwischen Umfragen zeigen, wie massiv dieser angekratzt ist.
[…]

Angst vor agilen Medien
[…]

Zur Fahndung ausgeschrieben – dank WDR
[…]

Weiterlesen auf:
https://reitschuster.de/post/ard-will-kritischen-sender-stumm-machen/

siehe auch:
Reitschuster.de: Hinter Polizei-Fahndung nach mir steckte der WDR (12/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36824.0

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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
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Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

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Leider fehlen sowohl im oben verlinkten Artikel wie auch unter der Primär-Quelle ein Logo-Vergleich, um sich selbst ein Bild machen zu können... ???
Hinweis: Markeninhaber ist der jeweilige Markeninhaber ::)

ARD-Logo

Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/19/ARD_Logo_2019.svg/200px-ARD_Logo_2019.svg.png

AUF1-Logo


Bildquelle: https://auf1.tv/_nuxt/logo.0dc8b143.png

Mit Verlaub, aber selbst im "normalen" Geschäftsverkehr könnten da schon Fragen aufkommen... ::)
Schließlich existert "AUF1" offensichtlich erst seit Mitte 2021 und somit gerade erst mal schlappe 6 Monate - siehe u.a. unter
https://en.wikipedia.org/wiki/AUF1_(channel)

Auch ich selbst hätte, wenn ich das "AUF1"-Logo unvermittelt bei einem Medien-Beitrag gesehen hätte, spontan auf einen Ableger bzw. eine neue/ weitere (Nischen-)"Programm-Marke" bzw. "Sendungs-Marke" von ARD getippt:
- gleiches Dunkelblau
- 3 Buchstaben + Ziffer "1" in einem angeschnittenen Kreis
- Standard- und Fettschrift von Buchstaben und Zahl getauscht
- dann alles kursiv
- und den angeschnittenen Kreis noch etwas gedreht

Das wirkt wie eine billig-primitive Photoshop-Fingerübungs-Adaption des Originals durch irgendeine/n Azubine in der Grafik-Abteilung - womöglich unbewusst, weil Azubine schon zu sehr "vorgeprägt" war...? ::)

Aus meiner Sicht: entweder selten dämlich und/oder einfach nur sehr dumm gelaufen.
Wer im europäischen Medienmarkt unterwegs ist oder sein will, der sollte wenigstens einen Überblick über die Marken seiner direkten europäischen Wettbewerber haben ::)

Ob die Wege, Mittel und Argumente im Zuge der Auseinandersetzung angemessen und zutreffend sind, wäre dann vielleicht die eigentliche Frage, über welche jedoch hier im Forum insbesondere auch mangels detaillierter Kenntnis der Hintergründe bitte nicht vertiefend spekuliert werden sollte.

Man mag von "AUF1" halten, was man will (ich kann mir mangels eines eigenen Bildes kein Urteil erlauben) aber:
Wird denn mit dieser Auseinandersetzung wirklich gleich diese "kritische Stimme stumm gemacht"? ???

Es steht die Frage im Raum, ob denn vor dem "Anwaltsschreiben" nicht vorab Kontakt aufgenommen bzw. abgemahnt wurde oder ob das Schreiben selbst die Abmahnung ist und mit welchen konkreten Forderungen/ Fristen/ Kosten dieses verbunden ist - und falls ja, warum nicht einfach das ganz offensichtlich Markenrechte tangierende Logo geändert wurde oder wird.

Leider bleibt dies ohne vollständige Kenntnis des konkreten Inhalts alles nur Spekulation.


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K
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...zudem ist "AUF1" kein deutscher Sender.

siehe Impressum:

Zitat
[..]
 Herausgeber, Medieninhaber, Hersteller
Verein für basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt, 1010 Wien, Tuchlauben 7a
ZVR-Nr. 1739571508
[..]
Quelle: https://auf1.tv/impressum/


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

o
  • Beiträge: 1.575
Nun, man klagt heutzutage unliebsame Leute nicht mehr direkt mit offenem Visier an, sondern klagt sie schussunfähig. Stichwort: SLAPP-Klage. Spektakulär war zuletzt die Pestizid-Klage in Tirol.

Die A*D hätte A?F1 auch geräuschlos verklagen können mit den Mittel"chen", die den radioeigenen Juristischen Direktoren zur Verfügung stehen. Markenrecht ist eins der ureigensten Sachgebiete, welche zu beherrschen für einen rechtskonformen Sendebetrieb unabdingbar ist - im Unterschied zu Verwaltungs- und Verfassungsrecht, das für die LRA bekanntlich ungeliebtes Neuland ist.

Also, dass ein Sender mundtot gemacht werden soll, ist nicht abwegig zu denken.

Einen Entzug der Sendelizenz traut man sich aber direkt nicht, weil man mit diesem "Pfund" sich wegen Radio Moskau (Name geändert) irgendwo auch ins eigene Knie geschossen hat: man möchte politisch einen Sender eines befreundeten Landes nun nicht in dieselbe letzte Stuhlreihe wie Radio Moskau setzen.

Da ist eine SLAPP-Klage schon scheinbar "einfacher". Dumm nur, dass die Zivilgesellschaft auch nicht ganz blöd ist und solche Machenschaften aufdeckt. Die Ösis wären jetzt gut beraten, hier mal etwas Stimmung zu machen; vielleicht gibts mal einen ORF-Bericht einfach im Namen der Meinungsfreiheit...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Januar 2023, 16:17 von Bürger«

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Mit Verlaub, aber selbst im "normalen" Geschäftsverkehr könnten da schon Fragen aufkommen... ::)
Das wäre doch sicher was für's Markenrecht der Union, sofern die ARD ihr Logo als Marke hat unionsrechtlich eintragen lassen?

@ope23
Betreffs SLAPP-Klagen ist eine Richtlinie in Entwicklung; siehe

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/AUTO/?uri=CELEX:52022PC0177&qid=1672592350767&rid=2

Einen Entzug der Sendelizenz traut man sich aber direkt nicht,
Das funzt auch nicht, hat doch jeder Sender das Recht der unionsweiten Ausstrahlung seiner Sendungen. Und das die weder rechts- noch prozessfähige ARD*** einem unionsausländischen Sender die Lizenz entziehen könnte?

***
Hierzu siehe die Kartellentscheidungen des BGH KZR 31/14, Rnn 17ff.; die ARD ist nicht parteifähig, damit automatisch auch nicht prozessfähig. (Die ARD ist die Beklagte zu 2 in der benannten Rechtssache, diese Rnn. 17ff sind im dazugehörigen Thema nicht hinterlegt; hierzu bitte direkt die BGH-Entscheidung aufrufen).

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0



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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Z
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Man sucht halt was, mit dem man jemanden an den Karren fahren kann, man erinnere an den Streit von Gensing mit Reitschuster der einen Twitter-Retweet aus Urheberrechtsgründen angegriffen hat, war natürlich eine absurde Nummer, hätte aber Erfolg haben können.
Wer die Debatte um Klemmbausteinfiguren und die Urheberklage von LEGO wegen seiner Minifiguren verfolgt hat, der weiß wie einfach jemandem Steine in den Weg gelegt werden können - und was es den Beklagten kostet.
Mit einer Klage kann man als "Großer" seinen Gegner finanziell ruinieren.


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Für die ARD schreibt also eine Kanzlei:

Die ARD kann schreiben, was sie will und spannt dann noch eine Kanzlei vor den Karrren, damits nach Recht aussieht, es ist Rechtsunsinn:

1) "Absender: ARD, das Erste Deutsche Fernsehen."
BGH, 12.04.2016 - KZR 31/14 (PDF, 27 Seiten, ~120kB)
https://dejure.org/ext/0e2347ea5547f7bfd6546a469630d2c7
Zitat von: BGH, 12.04.2016 - KZR 31/14, Rn. 2
[...] der Beklagten zu 2, der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD), [...]
Zitat von: BGH, 12.04.2016 - KZR 31/14, Rn. 19
[...] Bei der Beklagten zu 2 handelt es sich, jedenfalls soweit sie den Rundfunkanstalten zugewiesene öffentlich-rechtliche Aufgaben erfüllt, nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern um eine öffentlich-rechtliche Gemeinschaftsform ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
[...]
Die Beklagte zu 2 handelt mithin insoweit als öffentlich-rechtliche Gemeinschaftsform ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist nicht rechtsfähig und damit auch nicht parteifähig.

2) Externe Anwälte:

Zitat von: reitschuster.de, 31.01.2023, ARD will kritischen Sender stumm machen
Dass die ARD ein Anwaltsbüro mit der Klage beauftragte, und nicht die hauseigenen Juristen, [...]
https://reitschuster.de/post/ard-will-kritischen-sender-stumm-machen/

Verordnung 2016/679 Erwägungsgrund 45 (DSGVO)
Zitat
45)  Erfolgt die Verarbeitung […] aufgrund einer [...] rechtlichen Verpflichtung oder ist die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erforderlich, muss hierfür eine Grundlage im Unionsrecht oder im Recht eines Mitgliedstaats bestehen.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, externe Anwälte zu bestellen. Externe Anwälte machen somit "unrechtmäßige Datenverarbeitung" (Art. 6 DSGVO).

und weiter:
Art 17  DSGVO, Löschung der Daten, "Recht auf Versgessenwerden" [im Rückgriff auf Erwägungsgründe 65, 66]
Art 82  DSGVO, Schadensersatz
Das ist einfach: Materieller oder immaterieller Schaden eg. immer, wenn eine anwaltliche Beratung / Vertretung der Gegenseite einen solchen Verstoß noch trichtern sollte.

Die LRAs haben eigene Justiziariate.

Ausnahme:
Es hat eine Auslegung, externe Anwälte eben nur dann bestellen zu dürfen, wenn keine eigene Rechtsabteilung vorhanden ist:

BGH, 23.01.2007  - I ZB 42/06 (PDF, 8 Seiten, ~85kB)
https://dejure.org/ext/023e5c80d5c524e772026a5fdde85b6b
Zitat von: BGH, 23.01.2007  - I ZB 42/06, Rn. 18, externe Anwaltskosten
[...] Dementsprechend braucht sich ein Unternehmen, das über keine Rechtsabteilung verfügt, nicht so behandeln zu lassen, als ob es eine eigene Rechtsabteilung hätte [...].

Jedoch und ansonsten sind Enscheidungen (Beschlüsse/ Urteile) keine Gesetze.

-----------
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0


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Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

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Die per web-Suche mit
"auf1 ard"
https://www.google.com/search?hl=de&q=auf1%20ard
gefundene Primär-Quelle gibt leider auch nicht viel mehr her als viel unbelegten Behauptungs-Pathos - aber keine Fakten ::)
AUF1.tv, 06.12.2022
ARD gegen AUF1: Ist dies das Ende?!
https://auf1.tv/stefan-magnet-auf1/ard-gegen-auf1-ist-dies-das-ende/

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.

Interessant sind zunächst nicht die mutmaßlich 71 Seiten "Begründungs"-Framing der ARD, sondern die mutmaßlich 1 Seite mit den konkret vorgeworfenen Markenrechtsverletzungen und den konkreten Aufforderungen (z.B. zur Unterlassung/ Änderung usw.).

Insofern gilt die Bitte @alle, hier nicht weiter spekulativ zu diskutieren und Gedanken einzubringen, sondern zunächst die konkreten Angaben ausfindig zu machen bzw. abzuwarten, bis diese öffentlich werden.

Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Aber trotzdem die Frage am Rande, ob denn die ARD überhaupt die Marke ARD haben darf?

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG)
§ 7 Inhaberschaft

https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__7.html
Zitat von: § 7 MarkenG - Inhaberschaft
Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein:
1. natürliche Personen,
2. juristische Personen oder
3. Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Die ARD ist doch nichts von allem?


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Aber trotzdem die Frage am Rande, ob denn die ARD überhaupt die Marke ARD haben darf?

Sollte es nicht anders gefragt werden?
Wer genau hat die Marke?
Wenn mittels Zitat/Fotokopie der Markeneintragung klar wird, welche Bezeichnung bei der Eintragung als Inhaber hinterlegt ist, kann geprüft werden, welche der 3 Möglichkeiten 
eingetragen wurde - oder besteht ein Problem, diese Markeneintragung zu sichten?

In einem gerichtlichen Verfahren sollte so eine Markeneintragung zur Prüfung des Bestands wohl vorgelegt werden. Im Fall diese wird nicht vorgelegt, bleibt es zunächst eine Behauptung, eine Marke zu haben. Diese Behauptung ist angreifbar.

@AUF1 Logo --> Persönliche Meinung, wenn eine Person Streit egal welcher Art vermeiden will, dann kann ein Logo-Entwurf vor Inverkehrbringen juristisch geprüft werden.
-> Diese Prüfung kann dann bei einem Rechtsstreit unmittelbar vorgeschoben werden.

Sofern das anders gelaufen ist, würde anwaltlicher Rat sicherlich weiterhelfen, als der Versuch, etwas mehr in diesen Streit zu schreiben als vorhanden ist. -> Gelinde gesagt wirkt das Logo auf den ersten Blick so, als sollte es einen Streit auslösen. Wenn sehr ähnliche Farben, Schrift und Anordnung trotz minimal unterschiedlicher Buchstaben A U F (1) - A R D (1)  gewählt werden, dann hätte "auch" ohne Gutachten zuvor eine Anfrage bei einem Inhaber eines ähnlichen Logos zumindest aufgezeigt, welches Problem damit folgen kann.

Eine sehr einfache Lösung ist die Änderung des Logos z.B. der Farbe - am besten mehrere farbige Querstreifen.
Sollte der Streit damit vorbei sein, gab es nicht mehr als das Logo.

Ein Angriff auf die Inhalte bei AUF1 wird durch mich noch nicht erkannt. Persönlich würde ich als AUF1 wohl eher noch gegen die ganzen Einträgen vorgehen, welche ich - meine persönliche Meinung - schwerwiegender finde als das Problem mit dem Logo.

Gemeint seien die Einträge z.B. unter https://en.wikipedia.org/wiki/AUF1_(channel) welche wohl beschreiben was bei AUF1 zu finden sei - z.B. diesen
Zitat
AUF1 is an Austrian far-right online channel promoting fake news and political conspiracy theories. The channel was founded in June 2021 by Stephan Magnet and has an audience in Austria and Germany. In 2022, the Austrian media authority Komm Austria initiated proceedings against AUF1.
Wenn an dieser Aussage kein Wort richtig ist, dann sollte das dort nicht stehen bleiben.
Der Streit mit der "ARD" zu einem Logo verkommt zu einem Witz, wenn in jedem Nachschlagewerk solche Worte stehen bleiben.


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N
  • Beiträge: 34
Das lässt sich im Markenregister schnell recherchieren:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=003429024&CURSOR=2



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@NiemalsGEZ danke für den Link

@Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG)
§ 7 Inhaberschaft

Da sehen wir im Feld Inhaber eingetragen ist nicht ARD sondern:
Zitat
Bayerischer Rundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts), 80300, München, DE;
Hessischer Rundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts), 60320, Frankfurt am Main, DE;
Mitteldeutscher Rundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts), 04275, Leipzig, DE;
Norddeutscher Rundfunk, Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, 20149, Hamburg, DE;
Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts, 28195, Bremen, DE;
Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) (Anstalt des öffentlichen Rechts), 14057, Berlin, DE;
Saarländischer Rundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts), 66100, Saarbrücken, DE;
Südwestrundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts), 55122, Mainz, DE;
Westdeutscher Rundfunk Köln, 50600, Köln, DE

Damit müsste jetzt wohl für jeden Teileintrag z.B. "Bayerischer Rundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts), 80300, München, DE" geprüft werden ob dieser eine solche Möglichkeit nach § 7 Inhaberschaft ist.

Diese Prüfung wird doch wahrscheinlich für jeden Eintrag ergeben, ist "juristische Person" oder?
Damit dürfte die Markeneintrag nach § 7 Inhaberschaft möglich sein oder nicht?


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Die Titelüberschrift ist somit falsch. Nicht ARD möchte etwas, sondern die Inhaber der Marke ARD.
Das hätte der Herr Reitschuster doch wohl genauer aufschreiben können.


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  • Beiträge: 7.385
@PersonX

Das die LRA Inhaber der Marke ARD (1) sind, ist ja nachvollziehbar, aber die ARD selber erfüllt nicht die Inhaberanforderungen.

Ist es denn so sicher, daß die ARD jetzt nachweislich im Namen aller LRA auftritt? Die ARD selber wäre ja nicht einmal klagebefugt, insofern könnte sie auch nicht befugt sein, einen Rechtstreit zu beginnen, bzw., auszufechten?

Insofern wäre es wiederum denkbar, daß hier öffentliche Beitragsmittel veruntreut werden, wenn die ARD nicht im Namen aller LRA handelt? Die ARD veranstaltet doch nur das Gemeinschaftsprogramm? Und sonst nichts?


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Da die ARD nicht der Markeninhaber ist, wird die ARD auch keine Klage eingereicht haben. Sicherlich wird in der 72 Seiten langen Klageschrift stehen wer Kläger ist. Mit sehr großer Sicherheit werden dort die Inhaber stehen oder zumindest ein Inhaber. Es mag sein, dass es eine Anschrift oder Absender gibt, wo "ARD" steht, aber es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass die ARD etwas tut, sondern die Inhaber. Aber vielleicht wird das von Herrn Reitschuster ja noch öffentlich gemacht. Er schrieb ja
Zitat von: reitschuster.de, 31.01.2023, ARD will kritischen Sender stumm machen
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https://reitschuster.de/post/ard-will-kritischen-sender-stumm-machen/
Er schreibt zunächst von "Die öffentlich-rechtlichen Anstalten" und erst im nächsten Moment ARD, jedoch sind ARD und die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht identisch.

Der geneigte Leser wird dabei anscheinend in die Irre geführt.

Hoffentlich folgt doch noch eine Aufklärung darüber, wer hier tatsächlich was will.

Dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit der Deutschen Welle zusammen einen Rundfunkverbund als Arbeitsgemeinschaft unter der Abkürzung  "ARD" führen, bleibt dabei offen.

->Diese Arbeitsgemeinschaft wird sicherlich immer nur durch Ihre Gründungsmitglieder vertreten. Beziehungsweise müsste sich jede Handlung auf diese zurückführen lassen.


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