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Autor Thema: „Frohet Neuet“: RBB-Fernsehen hat Silvester versehentlich vorverlegt  (Gelesen 615 mal)

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tagesspiegel.de, 31.12.2023

„Frohet Neuet“: RBB-Fernsehen hat Silvester versehentlich vorverlegt

Der skandalgeschüttelte Rundfunk Berlin-Brandenburg muss eine weitere Panne verkraften. Er läutet im Fernsehen den Jahreswechsel einen Tag zu früh ein.

Von Joachim Huber 

Zitat
[…] Das RBB-Fernsehen hat Silvester vorverlegt. Wer am späten Freitagabend [Anm.: 30.12.2022] das Programm mit den „schönsten Kultschlagern der 60er Jahre“ eingeschaltet hatte, der konnte/durfte erleben, wie die Sendung um 23 Uhr 59 und 50 Sekunden plötzlich durch einen Countdown unterbrochen wurde.

Punkt Mitternacht meldete sich Moderatorin Janna Falkenstein: „Liebe Menschen in Berlin und Brandenburg oder wo auch immer sie uns gerade zuschauen: Frohet Neuet, wie man bei uns zu sagen pflegt.“ Erst gegen 0 Uhr 45 wechselte das Programm wieder in den vorgesehenen Ablauf zurück.

Zeitmaschine RBB
[…]

RBB-Erklärung
Dann meldete sich am Samstag der RBB-Sprecher und hatte folgende Erklärung parat: „Es war ein technischer Fehler, dessen Ursachen wir gerade ergründen und der uns leidtut. Wir werden uns dadurch aber nicht davon abhalten lassen, 2022 auch heute zu verabschieden. Doppelt hält besser.“ Weil doppelt besser hält, wurde nachgelegt: „Gestern Nacht gab es im rbb Fernsehens einen Sprung zur gleichen Uhrzeit des Folgetages, dann lief statt der vorgesehenen Sendung das Programm vom Silvestertag. Wir bedauern diesen Fehler, dessen Ursachen inzwischen beseitigt wurden und bitten um Entschuldigung.“ So war eben das RBB-Jahr 2022: Erst hatten sie einen Skandal - und dann kam noch die Technik dazu. 

Weiterlesen auf:
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/frohet-neuet-rbb-fernsehen-hat-silvester-versehentlich-vorverlegt-9109216.html


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Anmerkung:
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0
Zitat von: Leitsätze aus dem BVerfG-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80 und 81
Rn.80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

Rn.81
In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

siehe auch:
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28149.0

:laugh:



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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