Im kommenden Jahr wird überprüft werden, wer keinen Rundfunkbeitrag bezahlt. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (im Volksmund immer noch oft als "GEZ" bezeichnet) wird einen großen Abgleich der Meldedaten aller Erwachsenen in Deutschland vor.
Zu diesem Zweck sollen Bestandsdaten mit ausgewählten Daten der Einwohnermeldeämter verglichen werden. Der Meldedatenabgleich ist gesetzlich geregelt und findet – nach 2013 und 2018 – zum inzwischen dritten Mal statt. Nach dem Datenabgleich, der ab dem 6. November stattfindet, werden dann ab dem 10. Januar 2023 Haushalte angeschrieben, die keiner zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können.
https://www.infranken.de/deutschland/gez-rundfunkbeitrag-doppelt-abgebucht-wer-jetzt-reagieren-sollte-art-5573349
Berichtigung (für Doppeltbebeitragung wichtig): Es werden keine
Haushalte, sondern
Einzelpersonen angeschrieben. Ohne Rückmeldung und gesamtschuldnerischen Einverständniserklärung zu irgendeiner Haushaltsgemeinschaft wird daraufhin mehrfach (von jedem Einzelbewohner der volle Beitrag) gefordert! Eine Beitragsüberhebung ist verwaltungsstrukturell bedingt.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)