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Autor Thema: Gewerbe / Firmen und private GEZ Konten  (Gelesen 1281 mal)

M
  • Beiträge: 1
Gewerbe / Firmen und private GEZ Konten
Autor: 20. Dezember 2022, 16:33
Ich hoffe solche Konstellation ist dem einen oder anderen bekannt und der Ausweg auch?

Also ein privater Haushalt (Person A + Frau + zwei Kleinkinder) in Hamburg wird unter einem Beitragskonto geführt. Person A & Famillie konsumieren diesen Dreck nicht. Natürlich würde Person A aus verschiedenen triftigen und auch allgemein bekannten Gründen keinen Cent zahlen, aber Person A hat bis heute keinen Weg gefunden, aus diesem „GEZ Club“ auszusteigen. Die Zahlungsverweigerungen führen immer zu einem bestimmten Schuldenbetrag, dann wird die Kasse Hamburg aktiv, die Sperrung der Bankkonten angekündigt und diese auch paar Male tatsächlich gesperrt, bis Person A zahlt, was sie immer unter Vorbehalt und dem Hinweis „zur Zahlung erzwungen“ tut.

Person A hat als alleiniger Eigentümer noch eine GmbH und 2 x UG´s an einer Geschäftsadresse ansässig.

GEZ haben offensichtlich die Mitteilung über die Registrierung der Firmen von Handelskammer oder vom Gewerbeamt mitgeteilt bekommen.
 
GEZ will von Person A jetzt noch für alle 3 Firmen und das Fahrzeug weitere "Beiträge" bzw. wurden die "Betriebsstätten" zwangsangemeldet.

Also unabhängig davon, dass Person A auf der Arbeit diesen Schrott weder anhört noch ansieht, kann sie doch nicht gleichzeitig als eine Person diesen Mist (auch nur theoretisch) 4 Mal (1x privat + 3 x Gewerbe) gleichzeitig konsumieren, oder?
 
Hat jemand eine gute Idee wie man sich von diesen Zecken in diesem Fall befreien kann?

MfG Mark


Edit "Bürger": Beitrag musste umfangreich angepasst werden. Bitte unbedingt die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten - u.a. bzgl. "Person A" usw.
Die Zwangsanmeldung sollte - vollständig anonymisiert - hier zur Diskussion bereitgestellt werden, siehe u.a. unter
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg124690.html#msg124690
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Dezember 2022, 01:15 von Bürger«

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Re: Gewerbe / Firmen und private GEZ Konten
#1: 20. Dezember 2022, 17:47
Als Gedankenanstoß:
Im Gegensatz zu dem pro Wohnung anfallenden Zwangsbeitrag hängt der gewerblich zu zahlende Beitrag von der Zahl der Mitarbeiter, der Betriebsstätten und der Fahrzeuge ab. Er kann also nicht pauschal erhoben werden, sondern es bedarf der Angaben des Gewerbetreibenden dazu. Dies sollte jedoch nicht im vorauseilendem Gehorsam geschehen. Solange diese Daten dem Beitragsservice nicht bekannt sind, kann keine Berechnung stattfinden.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 886
Re: Gewerbe / Firmen und private GEZ Konten
#2: 20. Dezember 2022, 18:27
Also ich habe mit Deutschland fertig:

So geht es ohne Geier:
t3n.de, 18.08.2020
Wie du innerhalb von 2 Tagen ein Unternehmen in Estland gründest
Wer schon mal ein Unternehmen gegründet hat oder kurz davor steht, weiß, wie aufwändig das ist. Handelsregistereinträge, Notare, Bankkonten und der Papierkrieg mit den Behörden machen die Firmengründung zu einer zweiwöchigen Angelegenheit. Wie es dagegen in maximal zwei Tagen geht, zeigt das Beispiel aus Estland.
Von Jake Pietras
https://t3n.de/news/innerhalb-2-tagen-unternehmen-1300775/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Dezember 2022, 01:07 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

4
  • Beiträge: 7
Re: Gewerbe / Firmen und private GEZ Konten
#3: 20. Dezember 2022, 22:09
Prüfe mal bitte, ob diese Infos aus Telefonbuch-Einträgen stammen können. Ich weis von einem Fall, da war eindeutig aus einem Telefonbuch-Eintrag da der Name nur dort so geschrieben war, dummerweise bei Eintragung gewerblich angegeben. Automatisch werden diese Einträge von irgendwelchen Registern übernommen oder an diese weitergeleitet und überall publiziert, egal ob die Firma so jemals existiert hat oder überhaupt noch existiert.


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Re: Gewerbe / Firmen und private GEZ Konten
#4: 21. Dezember 2022, 01:14
Vor der weiteren Diskussion unbedingt beachten... :police:
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Re: Gewerbe / Firmen und private GEZ Konten
#5: 21. Dezember 2022, 17:44
In Berlin kenne ich einen Fall, daß für eine in einem Einfamilienhaus* ansässige Firma wegen Sonderregelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ganz offiziell keine Beiträge bezahlen muß, weil Bewohner des Hauses bereits einen Rundfunkbeitrag bezahlen.
Die Ausnahmeregelung gilt natürlich analog für alle Firmen "im gleichen Haushalt", unabhängig von der Rechtsform. Mit den Autos gibts ja Gestaltungsspielraum: Nicht vorhanden, in Privatbesitz, im Ausland zugelassen.
Wer nicht auf Post des Beischlafservice antwortet, kann ja bestenfalls einen Bescheid bekommen gegen den dann mittels Argumenten beizukommen ist. Grundvoraussetzung ist leider, daß für den Privathaushalt tatsächlich bezahlt wird.
Ansonsten kauft sich der Beitragsservice auch reichlich Daten aus diversen Firmenverzeichnissen die nicht immer aktuell sind, den Vogel abgeschossen hatten sie mal mit Auskunftsersuchen an eine seit mehr als zehn Jahren nicht mehr existente BGB-Gesellschaft, das haben die ehemaligen Geschäftspartner ausgesessen.


*Edit "Bürger": Dem Einstiegsbeitrag ist eher zu entnehmen, dass die Geschäftsadresse eine andere ist als die Wohnadresse. Insofern dürfte die Argumentation mit RBStV hier kaum Erfolg haben, wenn sich die Betriebsstätte nicht "in der Wohnung" befindet, für welche bereits ("zwangsweise") bezahlt wird. Aus vielen - auch im Forum dokumentierten Fällen - wird zudem ein jegliches vom Firmeninhaber besessenes KFZ als "nicht ausschließlich privat" und somit im Sinne der Betriebsstätte als "beitragspflichtig" eingeordnet, wobei für jede Betriebsstätte das erste Fahrzeug mit der Betriebsstättenabgabe bereits abgegolten ist. Hier im Thread steht wohl eher die Frage, ob für 3 vom gleichen Firmeninhaber betriebene Firmen an der gleichen Firmenadresse dann 3x abkassiert werden darf. Für die im Einstiegsbeitrag aufgeworfene Grundsatzfrage, ob die gleiche Person einmal privat und dann noch ein- oder mehrfach geschäftlich abkassiert werden "darf", gibt es bislang wohl leider keine positive Antwort... :-\ Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


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