Mag sein, daß der "Rundfunkbeitrag" sogar steigt, wenn sich der ÖRR wie alle Medienunternehmen vollständig am Markt finanzieren muß, letztlich dann aber alleine durch jene, die ihn zur Informationsbeschaffung nutzen. Denen, die den ÖRR zur Informationsbeschaffung nicht nutzen, soll das aber herzlichst egal sein, wie es den ÖRR offenbar ja auch nicht interessiert, daß die Printmedien zu tun haben, noch ausreichend Abonnenten zu finden, was aber wiederum nicht am Inhalt der Printmedien liegt, sondern am begrenzten Budget der Nutzer*innen, bzw., Bürger*innen, denen Staat wie ÖRR nicht die reale Möglichkeit geben, nur jene Informationsmedien zu finanzieren, die die Bürger*innen auch zur Informationsbeschaffung nutzen, bzw., zur Leistungserbringung an sich bestellt haben.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;