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Autor Thema: Sollte die europäische Ebene aktiviert werden?  (Gelesen 644 mal)

  • Beiträge: 7.385
Sollte die europäische Ebene aktiviert werden?
Autor: 14. Dezember 2022, 07:18
Mit der Aussage im Titel ist nicht gemeint, jetzt EU-Parlament und EU-Kommission einzubinden.

Gemeint ist das "in die Spur schicken" jener europäischen Unternehmen, die in einem EU-Land ihre Zentrale haben und in Deutschland eine oder mehrer Niederlassungen. Diese europäischen Unternehmen könnten doch ein Interesse haben, zu wissen, daß ihre dt. Niederlassungen keinen Rundfunkbeitrag abdrücken müssten, wenn der Unionsrahmen eingehalten würde?

Wir wissen ja ob der Unionsrechtsprechung, daß auch die dt. ÖRR Wirtschaftsteilnehmer sind und die Binnenmarktregeln einzuhalten haben und wir wissen von der Gleichbehandlung der Medienunternehmen, bzw., der Gleichbehandlung öffentlicher und privater Wettbewerber. Und wir wissen vom Vorrangrecht der Unionsregeln, was ja seitens des BVerfG bestätigt worden ist.

Wäre dieser Weg gangbar?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2022, 01:22 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

c
  • Beiträge: 23
Wäre dieser Weg gangbar?

Nein, meiner Meinung nach nicht.
Dafür muß man noch nicht mal die anderen europäischen Unternehmen darauf hinweisen.
Bei denen ist es genauso wie hier: Sie können die Rundfunkgebühr (falls in deren Land eine existiert) von der Steuer absetzen.

Das ist ja das Traurige: Solange die das können, wird auch nicht gemuckt, egal wie groß das Unrecht auch ist!
Hätten nach Einführung dieser Zwangsabgabe mal einige Unternehmen hier in Deutschland (Autohersteller/Großindustrie usw.) der Regierung gedroht, ihre Firmensitze in ein anderes Land zu verlegen und Tausende von Arbeitern zu entlassen, dann hätten die Politiker auch reagiert und diesen Zwangsbeitrag abgeschafft, denn damit hätte man die mal richtig empfindlich treffen können.
Aber Nein, geschissen!
Die Gier nach Profit ist größer als der Schrei nach Gerechtigkeit, egal was kommt!
Dabei hätten gerade die großen Unternehmen die Möglichkeit, dagegen etwas zu unternehmen und hätten sich mit dem Rest der Bevölkerung
solidarisch zeigen können.

Was den Verstoß gegen den "Unionsrahmen" angeht:
Nehmen wir doch nur mal den Autovermieter "SIXT", der seine Klage gegen den "Rundfunkbeitrag" vor dem Bundesverfassungsgericht verloren hatte. Das war in diesem Land vorhersehbar und stand auch schon von vornherein fest, dass es so kommt!
SIXT muss jährlich 3 Millionen Euro an "Rundfunkbeitrag" (Zwangsbeitrag) bezahlen!
Es ist davonauszugehen, dass deren Anwalt/Anwälte schon was über diesen Unionsrahmen wusste/n aber nichts dagegen machen konnte/n und auch nicht mehr machen wird/werden, weil:
1) jede neue Klage viel Geld kostet
2) mittlerweile alle wissen, dass es sinnlos ist, in Deutschland gegen den ÖRR vor Gericht zu gehen!
    In Deutschland ist es sinnlos, weil alle Richter Landauf Landab grundsätzlich zu Gunsten für die ÖRR entscheiden, und
    wie es in diversen Medien schon geschrieben wurde, Rechtsbruch und Rechtsbeugung begangen wurde, vom Verstoß gegen das
    Grundgesetz ganz zu Schweigen!
    Das alles auch mit Wissen und Rückendeckung der Politik!
    Was hier abgeht, hat die Bezeichnung "Freiheitlich Demokratischer Rechtsstaat" noch nicht mal im Ansatz verdient.
3) Vor einem EU-Gericht Klagen?
    Deutschland ist der Größte Zahlmeister in der EU und die werden es sich darum mit Deutschland nicht verscherzen wollen!

Norbert Blüm (unser ehemaliger Arbeitsminister) schrieb mal ein Buch über die Justiz: "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten"
Der Satz "Die dritte Gewalt schickt sich an, Staat im Staate zu werden." aus diesem Buch wird hier erwähnt: https://justizzauber.de
Dieser Satz passt hervorragend zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, den "Rundfunkbeitrag" um 86 Cent zu erhöhen, was
der Landtag von Sachsen-Anhalt zuvor abgelehnt hatte.
Zu lesen u.a. hier: https://www.fuldainfo.de/bundesverfassungsgericht-erhoeht-rundfunkbeitrag/
Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht über das Landesparlament hinweggesetzt und dieses de facto entmachtet!


Und da wäre noch der Amtseid, den Bundespräsident und Bundeskanzler sowie die Bundesminister ablegen:
Bundespräsident und Bundeskanzler sowie die Bundesminister leisten den Amtseid, wie er im Grundgesetz für die  Bundesrepublik Deutschland (Art. 56 GG) verankert ist.
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren,
Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine
Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“




Echt jetzt?
* Das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen?
* Gerechtigkeit gegen jedermann?
* Schaden vom Deutschen Volk abwenden?

Nun, der Schaden ist da: Zwangsabgabe/Pfändung/Beugehaft!!
Wird irgendjemand zur Rechenschaft gezogen?
Nein!


In diesem Land kriegt man nur noch das Kotzen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2022, 01:28 von Bürger«

  • Beiträge: 7.385
Was den Verstoß gegen den "Unionsrahmen" angeht:
SIXT muss jährlich 3 Millionen Euro an "Rundfunkbeitrag" (Zwangsbeitrag) bezahlen!
Was spricht denn effektiv dagegen, das vor dem EU-Gericht erster Instanz klären zu lassen, ob das "muß"?  Unternehmen anderer Länder machen das doch auch nicht anders? Da klagen sogar die Rundfunkunternehmen.

Und gerade in Belangen "Zwangsbeitrag" wäre es überfällig, klären zu lassen, ob das gemeldet worden ist, denn das muß gemeldet werden, wie ja bereits entschieden wurde.

EuGH C-345/02 - Zwangsbeiträge als Teil einer Beihilfe meldepflichtig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33338.0


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Das Thema bezieht sich bewusst auf europäische Unternehmen mit Stammsitz außerhalb Deutschlands, da diese sicher ein Interesse daran haben, daß auch ihre Niederlassungen in Deutschland die Vorgaben der Union einhalten, die ja dem nationalen Recht vorgehen.


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