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Autor Thema: Meldedatenabgleich 2022  (Gelesen 798 mal)

G
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Meldedatenabgleich 2022
Autor: 07. Dezember 2022, 13:33
Hallo zusammen,

ich habe leider über die Suchfunktion kein passendes Thema gefunden, daher versuche ich mein Glück einmal hier.
Ein Bekannter hat bisher erfolgreich Widerstand geleistet und ist dann umgezogen. Nun kam jedoch wieder Post die erstmal in die Ablage P gewandert ist.
Frage: Der Bekannte hat nach seinem Umzug eine Datenübermittlungssperre beim Bürgerbüro veranlasst. Darunter ist sogar explizit die Option ARD ZDF und sonstige Propaganda aufgeführt. Auf dem kürzlich erhaltenen GEZ Brief (ungeöffnet zurück) stand jedoch sein Vor- und Familienname.
Wie sollte der Bekannte hiermit umgehen?

Liebe Grüße


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P
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Re: Meldedatenabgleich 2022
#1: 07. Dezember 2022, 16:20
Datenübermittlungssperre reicht nicht, besser wäre wohl ein Antrag nach § 51 BMG gewesen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__51.html
>Wie sollte der Bekannte hiermit umgehen?

Nochmal umziehen und den Antrag nach § 51 BMG jedes zweite Jahr stellen. Widerspruch bei Ablehnung einlegen und abwarten. -> Forum suche nach §51 BMG bzw. Auskunftssperre Auskunftssperren nutzen.

Ein Umzug kann auch am gleichen Ort erfolgen. Beispielsweise durch einen Wechsel der Wohnung am aktuellen Ort von Lage A nach B. Wobei A und B eine gleichlautende Anschrift haben. -> Diese Umzugsart verändert jedenfalls nicht die übermittelten Daten. Bedeutet, wenn Daten erst einmal bekannt sind, dann werden diese benutzt bis bekannt wird, dass diese Daten unbrauchbar sind.

Daten welche bereits bekannt geworden sind, werden dazu führen, dass weitere Post an der aktuellen Lage A ankommen wird.

Es gibt keine Empfehlung für einen Umgang damit. In Deutschland gibt es jedenfalls keine Pflicht einen Briefkasten vorzuhalten.
Für Vermieter gibt es jedoch die Pflicht einen Briefkasten zu stellen. -> Es gibt wohl keine Pflicht wie ein solcher zu beschriften ist. Sofern ein Briefkasten gewollt ist, also auch freiwillig bereitgehalten wird, so wird dort auch Post ankommen.
Eine Rücksendung ist nicht zwingend eine günstige Option.
Sofern so ein Briefkasten nicht vorhanden oder nur für Post von einem Vermieter vorhanden ist, kann dieser mit einem Schild Chiffre versehen werden, welches dem Vermieter weiterhin erlaubt Schreiben an den Mieter zuzustellen. Dazu müsste wohl die Beschriftung von Name auf Chiffre geändert und passend kommuniziert werden.
Anderen Versendern von welchen der B. "Bekannte" Post erhalten wollte müsste die passende Beschriftung als Chiffre kommuniziert werden. -> Der Briefkasten würde somit nicht mehr für alle Poststücke bereitgehalten.

Sofern diese Chiffre der staatlichen Verwaltung nicht kommuniziert wird, bleibt dieser die Möglichkeit der persönlichen Zustellung oder auch der öffentlichen Zustellung, gegebenenfalls gibt es auch weitere Möglichkeiten.


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Re: Meldedatenabgleich 2022
#2: 08. Dezember 2022, 00:55
Der Bekannte hat nach seinem Umzug eine Datenübermittlungssperre beim Bürgerbüro veranlasst. Darunter ist sogar explizit die Option ARD ZDF und sonstige Propaganda aufgeführt.
Wenn das nichts offizielles, sondern was "Selbstgebasteltes" ist, ist das nicht das Papier wert.
Weitere Ausführungen siehe Vorkommentar + Forum- bzw. auch web-Suche bzgl. "Auskunftssperre".

Anpassung des viel zu allgemeinen, nicht aussagekräftigen Thread-Betreffs sowie auch Moderation/ Schließung dieses Threads aufgrund Mehrfach-Diskussion bleiben vorbehalten.


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c
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Re: Meldedatenabgleich 2022
#3: 08. Dezember 2022, 02:34
Auskunftssperre, Übermittlungssperre; Beantragung der Eintragung
Siehe als Beispiel diesen Link: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/33997662504

Klicke dort auf "Beschreibung", da werden Auskunftssperre und Übermittlungssperren erklärt.
Mal ein Hinweis zu Deinem Satz:
Der Bekannte hat nach seinem Umzug eine Datenübermittlungssperre beim Bürgerbüro veranlasst.
Darunter ist sogar explizit die Option ARD ZDF und sonstige Propaganda aufgeführt.


Das kann nicht sein und ist Irreführung der Leute.
Die Bürgerbüros bzw. Einwohnermeldeämter können und dürfen die Weitergabe der Daten an die ÖRR bzw. an den Beitragsservice nicht verweigern, weil sie Gesetzlich dazu verpflichtet sind denen diese Daten zu geben.
Ich selbst wollte bei meinem Einwohnermeldeamt die Weitergabe aller Daten wegen der GEZ Sperren lassen.
Antwort; geht nicht, wir sind vom Gesetzgeber Verpflichtet die Daten an die weiter zu geben!
Einzige Ausnahme wäre ein Nachweis, das bei bei einer generellen Weitergabe der Daten Gefahr für Leib und Leben bestände.

Siehe auch:
§ 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunftssperren
http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__51.html

§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 Satz 2, 50 Abs. 1 bis 3 und 5 Bundesmeldegesetz (BMG) Übermittlungssperren
http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__36.html


Und dann gibt es noch die Meldepflicht der Vermieter an die Ämter.
Im Jahr 2015 wurde durch das Bundesmeldegesetz eine Meldepflicht für den Vermieter eingeführt.
Siehe hierzu als Beispiel mal diese Links:
https://www.vermietet.de/meldepflicht-vermieter#:~:text=Im%20November%202015%20wurde%20durch,den%20Vermieter%20nicht%20erf%C3%BCllt%20wird.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/neues-melderecht-vermieterbescheinigung-erlebt-comeback_258_167830.html

Die Vermieter sind seit dem verpflichtet "jeden" Mieter zu melden. Wenn die das nicht machen kann das eine Strafe von 1.000 € bis 50.000 € kosten!
Übrigens wegen der Meldepflicht:
Neu ist auch ein Auskunftsanspruch des Vermieters: Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, ob sich der Mieter tatsächlich an- oder abgemeldet hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2022, 03:11 von Bürger«

K
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Re: Meldedatenabgleich 2022
#4: 08. Dezember 2022, 18:31
[..]
Mal ein Hinweis zu Deinem Satz:
Der Bekannte hat nach seinem Umzug eine Datenübermittlungssperre beim Bürgerbüro veranlasst.
Darunter ist sogar explizit die Option ARD ZDF und sonstige Propaganda aufgeführt.


Das kann nicht sein und ist Irreführung der Leute. [..]

Das ist keine "Irreführung der Leute" - das ist ein "Nicht verstehen der Leute"! weil auf bunt blinkenden Deppenkinderhomepages, facebook, telegramm & Co. solcher Blödsinn immer lustig weiterverbreitet wird.

Die hier gemeinte "Datenübermittlungssperre" bezieht sich lediglich auf die Weitergabe von Alters- und Ehejubiläen an (u.a.) "Presse und Rundfunk".
Das steht auch klipp und klar immer dabei - allein: Deutschland (ist) verblödet!


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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