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Autor Thema: Möglichkeit nicht zu zahlen  (Gelesen 766 mal)

H
  • Beiträge: 1
Möglichkeit nicht zu zahlen
Autor: 03. Dezember 2022, 20:25
Moin
Ich wohne in NRW und wohnte erst alleine, wo ich auch GEZahlt habe, seit paar Jahren in einer WG, in der schon jemand GEZahlt hat, konnte mich also bei Einzug in die WG abmelden mit Angabe der Nummer meines Mitbewohners.
Jetzt ziehe ich wieder in eine eigene Wohnung und muss mich leider auch ummelden beim Einwohnermeldeamt,
da ich sonst keinen offiziellen Wohnsitz hätte.
Habt Ihr irgendeine Idee, wie ich verhindern kann, dass die GEZ-Medien von meinem Umzug Wind bekommen?

Bin übrigens Student, falls das was beiträgt.

DANKESCHÖN :)


Edit ""Bürger": Der Einstiegs-Beitrag ist nicht gem. der Hinweise u.a. oben rechts im Forum mit Platzhaltern wie "Person A" usw. verfasst. Der Betreff ist nicht aussagekräftig. Beides müsste angepasst werden.
Die Meldedaten werden automatisch übermittelt. Allenfalls mit einer einer Auskunftssperre nach § 51 BMG könnte das verhindert werden.
Dies wird aber nur in Ausnahmefällen bewilligt - siehe mannigfaltige Diskussionen dazu im Forum, u.a. unter
Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25283.0
Fiktive Personen A/B/C könnten bei der Anmeldung dafür gesorgt haben, dass bei der Meldestelle keine über die bloße Straßenadresse hinausgehenden weiteren Informationen zur Lage oder Nummer der gemieteten Wohnung Eingang in die Meldedaten finden, weil sie dafür auch nicht erforderlich sind. Dies sorgt zwar nicht dafür, dass man nicht angeschrieben wird, schafft aber ggf. bessere Voraussetzungen für spätere Strategien.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Thread wird zwecks etwaiger Anpapssung vorerst für die Diskussion geschlossen. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2022, 01:07 von Bürger«

g
  • Beiträge: 104
Re: Möglichkeit nicht zu zahlen
#1: 04. Dezember 2022, 00:22
In dem Moment, wo die Anmeldedaten beim EMA erfasst sind, bekommt der "Einzugsservice" über ein automatisiertes Abrufverfahren die Mitteilung, dürfen die das, von wg. Datenschutz?
Alles gesetzlich geregelt, in allen relevanten Gesetzen ist erwähnt, dass der Datenaustausch bzw. Zugriff beim EMA erlaubt ist.


Edit ""Bürger": Der Einstiegs-Beitrag ist nicht gem. der Hinweise u.a. oben rechts im Forum mit Platzhaltern wie "Person A" usw. verfasst. Der Betreff ist nicht aussagekräftig. Beides müsste angepasst werden.
Die Meldedaten werden automatisch übermittelt. Allenfalls mit einer einer Auskunftssperre nach § 51 BMG könnte das verhindert werden.
Dies wird aber nur in Ausnahmefällen bewilligt - siehe mannigfaltige Diskussionen dazu im Forum, u.a. unter
Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25283.0
Fiktive Personen A/B/C könnten bei der Anmeldung dafür gesorgt haben, dass bei der Meldestelle keine über die bloße Straßenadresse hinausgehenden weiteren Informationen zur Lage oder Nummer der gemieteten Wohnung Eingang in die Meldedaten finden, weil sie dafür auch nicht erforderlich sind. Dies sorgt zwar nicht dafür, dass man nicht angeschrieben wird, schafft aber ggf. bessere Voraussetzungen für spätere Strategien.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2022, 01:07 von Bürger«
grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

 
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