Mal noch was dazu.
Da im Unionsrahmen Abgaben durch den Staat einseitig festgelegt werden, wie kann es da sein, daß der von der Abgabe begünstigte staatsferne dt. ÖRR vor offizieller KEF-Empfehlung an die Landesregierungen, seine Wünsche an die KEF äußern darf und KEF wie auch Länder dem zu entsprechen haben?
Es braucht hier definitiv mehr Mitsprache der Landesparlamente.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;