Die Aussage im Titel findet sich in der gedruckten Ausgabe der MAZ vom jetzigen Wochenende, Sonnabend/Sonntag, 29./30.10.22, auf Seite 9.
Es geht um eine Fehlmenge von 70 Mio Euro, die der RBB bereits in seinen allgemeinen Haushalt eingestellt, bzw., anderweitig verplant hat.
Ist da nicht bereits der Aspekt der Veruntreuung öffentlicher Mittel erfüllt?
Es wird in diesem kleinen Artikel auch die Aussage getätigt, daß sich der Landtag des Landes Brandenburg im Hauptausschuß am 09. Nobember '22 mit dem RBB befassen wird und die AFD ihren Antrag auf eine Sondersitzung zurückgezogen hat.
Wer die Möglichkeit hat, sich diese gedruckte MAZ-Ausgabe zu sichern, könnte das tun; jedenfalls heute dürfte sie wegen des heutigen Feiertages im Osten noch in jeder Bahnhofsbuchhandlung des Landes Brandenburg erhältlich sein, im Hauptbahnhof Potsdam ganz sicher.
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