Das sieht mir fast schon kriminell aus. Wir sollten es alle zu Beweiszwecken auf unseren Rechnern archivieren. Doch wer das tut sollte sich auskennen und vorsichtig damit sein. Z.B. könnte man mit dem Programm auf dem Rechner als Vorsichtsmaßnahme in einem öffentlichen WLAN stets prüfen, ob es nicht vielleicht sogar von selbst startet. Falls es dies tut, dann sollte man sich von diesem WLAN natürlich wieder trennen, bevor dieses Programm Schaden anrichten kann.
Eine fundierte juristische Einschätzung wäre Interessant, um abzuwägen, wie notwendig solche Beweissicherungskopien sind. Ich bin ja nur totaler Laie.
Edit: Ich habe instantan nachgeforscht, wie das juristisch einzuschätzen ist. Es findet sich unter:
StGB 263a Compuerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 263 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er
1.
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
2.
Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die zur Begehung einer solchen Tat geeignet sind, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.
Insofern nehme ich die oben von mir gesagte Verwahrempfehlung zurück, bis nicht eine Einschätzung eines Rechtsexperten meint, dass dies die beste Lösung sei.