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Autor Thema: Die Flucht vor Putins Bomben endet in den Fängen des „Beitragsservice“  (Gelesen 751 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Tichys Einblick, 18.10.2022
„Demokratie-Abgabe“ für Ukraine-Flüchtlinge
Die Flucht vor Putins Bomben endet in den Fängen des „Beitragsservice“
Eine aus der Ukraine geflüchtete Frau wird aufgefordert, Rundfunkgebühr zu zahlen. Das ist kein Einzelfall: Ein gnadenloser „Beitragsservice“ treibt die kaum Deutsch sprechenden Flüchtlinge und ihre Helfer mit der Eintreibung von „Demokratie-Abgaben“ in die Verzweiflung.
Von Lothar Krimmel
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/ukraine-fluechtlinge-rundfunkgebuehr/

Zitat von: Tichys Einblick, 18.20.2022, Die Flucht vor Putins Bomben endet in den Fängen des „Beitragsservice“
[...] Ein Unternehmer hatte sein Büro in Berlin-Mitte kurzerhand umgewidmet und eine Zwei-Zimmer-Unterkunft für ukrainische Flüchtlinge geschaffen. [...]

Nach der Flucht ist vor dem „Beitragsservice“

[...] Ab dem 1. Juni erhalten sie Hartz IV. [...] und sind auch insoweit von der Rundfunkgebühr befreit. Mit der Weitergabe dieser Informationen an den „Beitragsservice“ fühlen sich Katja und Valya auf der sicheren Seite [...].

[...] „Das von Ihnen angegebene Anmeldedatum entspricht leider nicht den Informationen des Einwohnermeldeamts. Danach sind Sie bereits seit April 2022 unter der oben genannten Adresse gemeldet.“

[...]

Noch bevor sie sich Rat holen kann, trifft das „Service-Schreiben“ vom 4. Oktober ein, wonach Katja vom 1. Juni bis 30. November von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sei. [...] als am folgenden Tag schon das nächste Schreiben eintrifft. [...] Bereits zum 15. Oktober seien 36,72 Euro Zwangsgebühren fällig. Und zwar für die Monate April und Mai, als sie zwar Putins Bomben entkommen war, aber von der unfähigen Berliner Verwaltung noch kein Hartz IV bekommen und damit die „Befreiungskriterien“ für den Zwangsbeitrag nicht erfüllt hatte.

Zwangsbeiträge der Geflüchteten für des Intendanten Massagesitze

[...] Fernsehen auf Deutsch? Katja lächelt gequält. Ihre Informationen holt sie sich im Internet. Auf Ukrainisch oder Russisch. [...] Ab und zu schaut sie im Fernseher Produktionen von Netflix und anderen Streaming-Diensten auf Russisch oder Englisch. Aber ARD und ZDF? Selbst wenn sie diese Sender fände, würde sie ja kein Wort verstehen.

Katja recherchiert weiter im Internet. [...] wird hellhörig. [...]

Katja hat die Demokratie-Abgabe jetzt verstanden. Und sie hat sich entschieden, die Schreiben allesamt [...] zu entsorgen. Zwar wurde sie gewarnt: [...]. [...] Die 36,72 Euro „Demokratie-Abgabe“ für die ersten Wochen in Deutschland, als sie von der Hand in den Mund lebte und noch nicht einmal Hartz IV bekam, wird sie nicht bezahlen. Auch nach einer Beugehaft nicht.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss in der Form weg
[...]

zum Autor Lothar Krimmel
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/ukraine-fluechtlinge-rundfunkgebuehr/
Zitat von: Tichys Einblick, 18.20.2022, Die Flucht vor Putins Bomben endet in den Fängen des „Beitragsservice“
Dr. med. Lothar Krimmel, Facharzt für Allgemeinmedizin, war von 1992 bis 2000 Geschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung


Persönliche Anmerkung:
Gemäß Urteil des BVerfG vom 18.07.2018 in Sachen "Rundfunkbeitrag" könnte hier - neben allen anderen, im Forum ausführlich diskutierten Gründen - ggf. auch der "Ausnahme-Tatbestand" gelten, dass aus Gründen, die in der Person der solcherart Betroffenen liegen, der (deutschsprachige) "Rundfunkempfang für diese/n schon von vornherein von keinem denkbaren Nutzen ist" - wobei es wohl auch schon vereinzelt ukrainisch-sprachige Programminhalte gab...? Dann könnte allerdings ggf. auch noch zumindest auf eine Reduzierung auf einen Drittel-Beitrag hingewirkt werden, da das Angebot dann allenfalls teilweise von "denkbarem Nutzen" wäre...
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
Rn. 85 [...] Nur wenn der Rundfunkempfang objektiv unmöglich ist, ist nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV ein Härtefall anzunehmen, in dem auf Antrag von der Beitragspflicht befreit wird (vgl. Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/197, S. 41). Gleiches gilt, wenn aus Gründen, die in der Person des Beitragspflichtigen liegen, der Rundfunkempfang für diesen schon von vornherein von keinem denkbaren Nutzen ist, wie insbesondere für taubblinde Menschen, für die der Staatsvertrag ausdrücklich eine Befreiung von der Beitragspflicht auf Antrag vorsieht (§ 4 Abs. 1 Nr. 10 RBStV); darüber hinaus reduziert der Staatsvertrag die Beitragspflicht auf Antrag auf ein Drittel für diejenigen, die das Angebot nur teilweise nutzen können, insbesondere für taube oder blinde Menschen (§ 4 Abs. 2 RBStV).
Gar nichts zu zahlen ist natürlich prinzipiell erst einmal das wünschenswerteste ;)
Und Härtefall-Befreiung müsste wohl eigentlich gewährt werden. Die unsägliche Methode, Befreiungen nur nach den im RBStV geregelten Befreiungs-Tatbeständen, scheint immer noch und wider besseres Wissen und höchstinstanzlicher Ordnungsrufe perfide (vorsätzlich?!??!) fortgesetzt zu werden... >:(
BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet (03/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2022, 01:41 von Bürger«
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www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 7.302
Ohne das hier auszuweiten, aber da wäre doch immer die Frage, wer diese Daten denn weitergegeben hat? Erinnert sei an die Aussagen des EuGH, daß an Wirtschaftsteilnehmer keine Daten weitergegeben werden dürfen.

EuGH C-439/19 - DSGVO - Datenübertragung an Wirtschaftsteilnehmer unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35594.0

Es wäre u. U. nachzufragen, ob nachstehendes Dokument ausgehändigt worden ist?

Mitteilung der Kommission zu operativen Leitlinien für die Umsetzung des Durchführungsbeschlusses 2022/382 des Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes 2022/C 126 I/01
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52022XC0321%2803%29&qid=1666153925689

Zitat
9.   BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN IN DOKUMENTEN/MERKBLÄTTERN (ARTIKEL 9 DER RICHTLINIE ÜBER DEN VORÜBERGEHENDEN SCHUTZ)

Gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2001/55/EG händigen die Mitgliedstaaten Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, ein Informationsdokument/Merkblatt in einer Sprache aus, von der angenommen werden kann, dass diese Personen sie verstehen; darin werden die einschlägigen Bestimmungen über den vorübergehenden Schutz in klarer Form dargelegt (vorgesehene Leistungen, Rechte und Pflichten aus dem vorübergehenden Schutz).  [...]
Und da sollte alles Wichtige drinstehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2022, 06:41 von pinguin«
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Auch ich verstehe die "Sprache" dieser Sender nicht.
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BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
Rn. 85 [...] Nur wenn der Rundfunkempfang objektiv unmöglich ist, ist nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV ein Härtefall anzunehmen, in dem auf Antrag von der Beitragspflicht befreit wird (vgl. Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/197, S. 41). Gleiches gilt, wenn aus Gründen, die in der Person des Beitragspflichtigen liegen, der Rundfunkempfang für diesen schon von vornherein von keinem denkbaren Nutzen ist, wie insbesondere für taubblinde Menschen [...]

Also, für Totalitarismus-Nähe bin ich "taubblind".
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So etwas kommt bei mir nicht auf den (Bild)-Schirm.
"In meiner Person liegt ein Grund", weshalb der Empfang "objektiv unmöglich ist". Bin ich damit zu befreien gemäß Entscheid des Bundesverfassungsgerichts?


Edit "Bürger": Bitte beim im Einstiegsbeitrag geschilderten Fall bleiben. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2022, 12:58 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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