Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Auch lokale Behörden müssen Unionsgrundrecht einhalten  (Gelesen 377 mal)

  • Beiträge: 7.392
Dieser Wortlaut im Titel des Themas ist sinngemäß dem nachstehend verlinkten wie zitierten Kommissionsdokument zu entnehmen.

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52020DC0711&qid=1666107223658

Zitat
Die Achtung der Grundrechte und Grundwerte der EU ist eine gemeinsame Verantwortung und bedarf einer kollektiven Anstrengung aller Beteiligten: Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU, nationale und lokale 17 Behörden, einschließlich Strafverfolgungsbehörden, Rechteverteidiger 18 , Gesetzgeber, Richterinnen und Richter und andere Angehörige der Rechtsberufe sowie im Bereich Grundrechte tätige zivilgesellschaftliche Organisationen. Alle diese für eine wirksame Anwendung der Charta wichtigen Akteure müssen dazu beitragen, dass die Charta zu einer Wirklichkeit im Leben der Bürgerinnen und Bürger wird.

Zitat
Die Strategie stellt den übergeordneten Charakter der Charta heraus und ergänzt gezielte Anstrengungen, die Rechte und Werte der EU greifbarer zu machen, und zwar in Bereichen wie Opferrechte und Zugang zu Gerichten 23 , Gleichstellung 24 , Rassismusbekämpfung und Pluralismus 25 , soziale Rechte und inklusive allgemeine und berufliche Bildung 26 , wirtschaftliche Rechte 27 , Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger 28 und Rechte des Kindes 29 .

Zitat
Die Charta gilt in Verbindung mit nationalen und internationalen Systemen zum Schutz der Grundrechte, darunter den Verfassungsüberlieferungen und gemeinsamen internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten 30 .


Zitat
Die Charta ist ein rechtsverbindliches Instrument, das sich an die Mitgliedstaaten „ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union“ 35 richtet. Sie ist nicht dazu gedacht, den Anwendungsbereich des Unionsrechts auszudehnen 36 . Vielmehr spiegelt der Anwendungsbereich der Charta den Anwendungsbereich des Unionsrechts selbst wider: „Die Charta ist der ‚Schatten‘ des Unionsrechts. Das bedeutet im Wesentlichen, dass es keine dem Unionsrecht unterliegende Situation geben kann, in der die Charta nicht zur Anwendung kommt“ 37 .
Audio-visuelle Medien sind durch Richtlinie 2010/13/EU rahmengeregelt, somit ist die Charta aus Unionssicht bereits einhaltepflichtig.

Zitat
Nationale und lokale Behörden, die Parlamente der Mitgliedstaaten sowie Strafverfolgungsbehörden spielen bei der Förderung und dem Schutz von Rechten aus der Charta eine entscheidende Rolle. Die Kommission beabsichtigt, mit den nationalen und lokalen Behörden der Mitgliedstaaten Hand in Hand daran zu arbeiten, die umfassende Anwendung der Charta und des Unionsrechts sicherzustellen, das die in der Charta verankerten Rechte fördert und schützt.

Zitat
Die Kommission wird bei der Erhebung der für den Bericht erforderlichen Informationen und Daten mit anderen EU-Organen und EU-Agenturen, insbesondere der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) 51 , zusammenarbeiten. Sie wird auf die Arbeit bestehender Expertengruppen der Mitgliedstaaten 52 zurückgreifen und sich auf sachbezogene Informationen stützen, die über angesehene Quellen wie die Einrichtungen der Vereinten Nationen und des Europarats, justizielle Netze, zivilgesellschaftliche Organisationen, Rechteverteidiger und die neuen Charta-Kontaktstellen bereitgestellt werden.

Zitat
Eine kürzlich durchgeführte Eurobarometer-Umfrage zum Bekanntheitsgrad der Charta lässt erkennen, dass lediglich 42 % der Befragten von der Charta gehört haben und nur 12 % wirklich wissen, worum es sich dabei handelt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben