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VERHANDLUNG VG Bremen, Fr 14.10.2022, 10:00 Uhr

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Mork vom Ork:
Es gibt wieder mindestens eine mündliche Verhandlung am VG Bremen zum Thema Rundfunkbeitrag.
Bitte kommt zahlreich als Zuschauer, denn es handelt sich um einen aktiven Forumsteilnehmer, der für sein Recht kämpft.

mündliche Verhandlung
14.10.2022 10:00 Uhr
2. Kammer VG Bremen
Justizzentrum am Wall 198

Es wird sehr interessant werden, weil das Thema sein wird:
Warum macht das für Bremen immer der NDR?
Oder für die Rechts-Amateure unter Euch:
Verletzung des Grundsatzes der Selbstorganschaft durch Radio Bremen + NDR
oder auch
Gescheiterte Mandatierung des NDR in Rundfunkbeitragsangelegenheiten

Es kann sein, dass es noch eine weitere Verhandlung um 9:00 gibt oder eventuell noch angesetzte Termine nachher.

Mork vom Ork:
Liebe Interessierte,
ich hoffe auf eine rege Teilnahme als Zuschauer der Verhandlung.

Kuddeldaddel:
Wie ist es ausgegangen?

Mork vom Ork:
Hier eine kurze Info zur beobachteten Verhandlung:

Der Kläger hatte mehrere Beweisanträge vorbereitet, die er aber nicht stellte, weil die Richterin ihr alleiniges Augenmerk auf den materiellen Teil der Rundfunkbeitragspflicht des Klägers richtete. Bei Beginn der Verhandlung fragte sie den Kläger, ob er unter der Adresse GEZ-Boykott-Weg 42 wohne. Das verneinte der Kläger und erläuterte, dass er unter der angegebenen Adresse zwar gemeldet, aber dort nur Eigentümer und kein Inhaber sei. Auf die Verwunderung der Richterin, warum er das nicht schon eher vorgebracht habe, antwortete er, dass er das bereits in seinem Widerspruch schrieb und seiner Klagebegründung und ob die Richterin dies nicht gelesen hätte. Außerdem brachte er vor, dass der Widerspruchsbescheid eine ganz andere Adresse für die Anmeldung seines Beitragskontos vorbrachte, unter der er gar kein Wohnungsinhaber mehr sei, was er anhand der schriftlichen Aussage des dortigen Wohnungsinhabers und Beitragszahlers beweisen könne. Die Richterin ließ sich aber auf keine Diskussion ein und sagte, dass sie die Begründung des Widerspruchsbescheids nicht interessieren würde, sondern nur der erste Satz mit der Ablehnung der Widersprüche. Sie gab dem Kläger auf, schriftlich bei Gericht einzureichen, wo und bei wem er im Festsetzungszeitraum wohnte und unter Angabe der jeweiligen Beitragsnummer. Außerdem sollte er belegen, dass die Wohnungen seiner Immobilie vermietet seien bzw. dass es sich dabei um eine Baustelle handele. Die Verhandlung wurde sodann vertagt auf Februar 2023.

ope23:
Vielen Dank für den fiktiven Vorgang!

Die Richterin tut richtig daran, den zusammengereimten Quatsch der Widerspruchs"bescheide" zu ignorieren.

Aber... die dritte Möglichkeit wurde nicht benannt: nämlich leerstehende Wohnungen? Der Eigentümer muss für leerstehende Wohnungen kein Rundfunkopfer bringen.

Wahrscheinlich nur hier bei der Gedächtniswiedergabe vergessen worden...

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