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Autor Thema: NDR: Landgericht Hamburg untersagt Verdachtsäußerungen von Business Insider,...  (Gelesen 2026 mal)

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ndr.de, 05.10.2022

NDR: Landgericht Hamburg untersagt Verdachtsäußerungen von Business Insider, Bild und Stern

Pressemitteilung des Norddeutschen Rundfunks (NDR)

Zitat
Das Landgericht Hamburg hat in mehreren Entscheidungen Verdachtsäußerungen des Business Insider, der Bild-Zeitung und des Stern in Bezug auf den NDR als unzulässig beanstandet.

Die Berichterstattung des Stern über einen angeblich zurückgehaltenen Film aus dem Landesfunkhaus Schleswig-Holstein über Verschickungskinder hat sich in wesentlichen Punkten als falsch herausgestellt. So wird dem Stern u. a. untersagt, die Behauptung zu wiederholen, „Journalisten bekamen einen Maulkorb“. Auch die Behauptung, „die Senderspitze würde am liebsten überhaupt nicht über das Thema berichten“, ist wahrheitswidrig. Und schließlich ist die Behauptung falsch, „dass drei kritische Kollegen von dem Thema ‚abgezogen‘ wurden“.

Auch die im Business Insider und in der Bild-Zeitung gegen die Chefin des Landesfunkhauses Hamburg erhobenen Vorwürfe der „Vetternwirtschaft“ sind falsch: Wahrheitswidrig ist die Behauptung, sie habe eine Tochter bei einer Stellenbesetzung bei NDR Kultur versucht „unterzubringen“ und dabei eine qualifiziertere Bewerberin benachteiligt. Unzulässig ist außerdem der Vorwurf, sie habe dafür eine Produktion der Tochter der Chefin von NDR Kultur eingekauft.
Weder Axel Springer SE noch Gruner + Jahr konnten vor Gericht den nötigen Mindestbestand an Beweisen für die erhobenen Verdächtigungen vorlegen. Das Landgericht Hamburg hat der Axel Springer SE und dem Verlag Gruner + Jahr im Rahmen einstweiliger Verfügungen untersagt, die Behauptungen zu wiederholen und zu verbreiten. Die entsprechenden Passagen müssen die Verlage nun aus allen Veröffentlichungen entfernen.

Über diese noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen des Gerichts hinaus sind noch weitere Verfahren gegen andere Medienhäuser anhängig. Axel Springer AE hat sich zwischenzeitlich rechtsverbindlich gegenüber dem NDR verpflichtet, nicht mehr zu verbreiten, dass der Chefredakteur und die Politik-Chefin in Kiel ihre Jobs wegen Vorwürfen über Einflussnahme auf politische Berichte verlieren würden.

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Norddeutscher Rundfunk
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20149 Hamburg
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Weiterlesen auf:
https://www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/NDR-Landgericht-Hamburg-untersagt-Verdachtsaeusserungen-von-Business-Insider-Bild-und-Stern,pressemeldungndr23494.html(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2022, 11:33 von ChrisLPZ«
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Ein extrem fatales politisches Signal.

Also, dem NDR glaube ich sowieso kein Wort. Der stern hat einen sehr guten Ruf, viel mehr noch als selbst der Spiegel (leider).

Ich halte auch den Spruchkörper eines Landgerichts für befangen, wenn es um den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht. In der Rundfunkkirche fallen die Richter auf die Knie.

Der deutsche öffentliche-rechtliche Rundfunk steht nun nicht mehr nur über den Landesparlamenten, sondern jetzt auch über allen Nachrichtenmedien. Unerwünschte Berichtserstattung wird ausgehebelt oder niedergeklagt.

(Mal ehrlich: diese Vorgänge im Funkhaus sind am Ende doch pillepalle. Und dafür bricht der NDR einen Prozess vom Zaun?)

Im Namen einer völlig falsch interpretierten Rundfunkfreiheit wird jetzt die Pressefreiheit demontiert. Andere Artikel des Grundgesetzes (selbst Art. 1) sind bereits geopfert worden.

Die Landesrundfunkanstalten werden zu Ministerien für Wahrheit und betreutes Denken.
Die deutsche Justiz ist ein Steigbügelhalter auf dem Weg zu einer Senderdiktatur.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2022, 18:01 von DumbTV«

  • Beiträge: 984
Mal genau lesen:

Zitat
Axel Springer AE hat sich zwischenzeitlich rechtsverbindlich gegenüber dem NDR verpflichtet, nicht mehr zu verbreiten, dass der Chefredakteur und die Politik-Chefin in Kiel ihre Jobs wegen Vorwürfen über Einflussnahme auf politische Berichte verlieren würden.

Es steht dort nicht, dass der Chefredakteur und die Politik-Chefin des NDR keine Einflussnahme auf politische Berichte genommen haben. Es wird nur erklärt, dass ein Kausalzusammenhang ("wegen") zwischen Jobverlust und politischer Einflussnahme - der zu beweisen wäre - nicht mehr verbreitet wird.


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Ein extrem fatales politisches Signal.
Nun, zumindest ist auch auf eine gerichtliche Entscheidung Verfassungsbeschwerde möglich?

Wo kämen wir hin, wenn das eine Medienunternehmen A, seinem Wettbewerber B im Unionsrahmen verbieten können dürfte, über das Medienunternehmen A zu berichten?

Der Vertrieb der Informationen ist unionsgrundrechtlich geschützt; die Frage ist nur, ob Medienunternehmen auch im Unionsrahmen über ein dem Art 11 GrCh entsprechendes unionsgrundrechtgleiches Recht verfügen. Insofern hätte es u. U. nun durchaus Stoff für eine Klage des Wettbewerbers B gegen das Medienunternehmen A vor dem Unionsgericht, dem EuG, (der EuGH ist erst die Stufe danach), denn diese Frage scheint durch die Unionsgerichte noch nicht geklärt?

Hinweis:
Die Buchstaben A und B sind nur zur Unterscheidung verwendet und haben darüberhinaus keine Bedeutung.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 886
Gibt es dafür auch eine unabhängige Quelle? Der NDR-Text ist maximal verzerrt in der Darstellung (schönes Beispiel übrigens von unerlaubter Verzerrung). Wenn man zwischen den Zeilen liest, steht da GAR NICHTS. Da steht, dass bestimmte Teilaussagen nicht genügend bewiesen wurden, um sie zu verbreiten. Das ist lachhaft. Die Geschichte stimmt also insgesamt und vermutlich auch die Passagen, die nicht verbreitet werden dürfen. Der NDR versucht wohl nur über den Prozess die Quelle für alles zu finden. Der NDR konnte wohl auch keine der Aussagen widerlegen (denn sonst stünde das wohl dort). Insofern ist das Urteil eine weitere Justizfarce.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

Z
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Das Urteil ist doch schöngeredet. De facto ist nur die Wiederholung einer Spekulation als Nachricht untersagt worden.

Außerdem ist nicht richtig gegendert worden: Wegen des weiblichen Geschlechts der Beteiligten hätte nachrichtlich korrekt von Basenwirtschaft berichtet werden müssen...


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Querverweis aus aktuellem Anlass... ;)
Rechtsstreit: Die NDR-Recherchen des stern zu Vorkommnissen im LFH Kiel (10/2022)
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