Ich finde es auch sehr bedenklich, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner blinden Anbetung des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks und insbesondere im Widerspruch zu seinen eigenen grundlegenden Rundfunkurteilen aus der Werdungszeit der BRD eine Bahn einschlägt, die genausogut zu einer Senderdiktatur führen kann.
Die Landtage hat das Bundesverfassungsgericht bereits entmachtet in Angelegenheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der entgegen anderslautenden Gerüchten gar kein Verfassungsorgan ist und es aus sehr vielen Gründen nicht sein kann, und dabei eine Leerstelle zwischen Bundes- und Länderkompetenzen erzeugt. Welches Organ, das wohl länderübergreifend, aber nicht auf Bundesebene angesiedelt sein müsste, soll dann über den Haushalt des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks befinden?
Das wird noch eine veritable Staatskrise werden.