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Neues EU-Mediengesetz: Ohne freie Presse

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ChrisLPZ:
faz.net, 13.09.2022

Neues EU-Mediengesetz
Ohne freie Presse
Die EU-Kommission hat ein „Medienfreiheitsgesetz“ ausgeheckt. Mit der Freiheit der Presse hat es leider wenig zu tun. Ganz im Gegenteil.

Von Michael Hanfeld 


--- Zitat ---ie Bemühungen der Europäischen Kommission um die Pressefreiheit in der EU sind schon erstaunlich. Sie legt ein Mediengesetz nach dem anderen vor, mit dem Meinungs- und Pressefreiheit geschützt werden sollen, und je mehr es davon gibt, desto weniger bleibt von der Freiheit übrig.

Das galt für den „Digital Services Act“ (DSA), der Digitalplattformen Pflichten auferlegt, wie sie für jeden anderen in der EU längst gelten, ihnen dabei aber Hintertüren so groß wie Scheunentore öffnet. Mehr noch gilt es für das großspurig „Media Freedom Act“ genannte Vorhaben, das, damit die EU kompletten Durchgriff hat, als Verordnung angelegt ist. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie unter der Oberhoheit der Kommission direkt befolgen. Die Befehle kommen aus Brüssel, die Mitgliedsländer geben Souveränität ab, über Wohl und Wehe der Pressefreiheit entscheidet eine europäische Medienbehörde. Das schiebt sich als Ganzes vor das Grundgesetz, und in den Feinheiten selbstverständlich auch. Passend dazu kommt das EU-Vorhaben, wie üblich, als Überfallkommando aus dem Hinterzimmer daher. Schon an diesem Dienstag wollte das Kollegium der EU-Kommissare angeblich darüber befinden, ohne dass der Gesetzentwurf groß publik gemacht worden wäre. Er wurde „geleakt“.
[…]

Die Kommission sagt, sie wolle die Medien vor dem Staat schützen, und stellt sie unter die Aufsicht des EU-Superstaats. Der – das kennen wir schon aus den anderen Mediengesetzen – gibt den Digitalplattformen das Recht, auch legale Presse zu unterdrücken, hebt die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner „ausreichenden“ Finanzierung hervor, hat aber nicht verstanden, was freie Presse ist und welche Bedeutung sie für die Demokratie hat.

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/eu-schraenkt-pressefreiheit-mit-neuem-mediengesetz-ein-18311147.html


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0

Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19977.0

pinguin:
Dem nachstehendem Welt-Artikel ist zu entnehmen, daß das neue EU-Medienrecht dem dt. ÖRR so gar nicht passt. Warum wohl?

WELT, 19.09.2022
EU-Kommissarin Jourová
„Ich will kein Blut sehen. Ich will, dass die Verhältnisse in Ungarn repariert werden“
https://www.welt.de/politik/ausland/article241127373/EU-Kommissarin-Jourova-Ich-will-kein-Blut-sehen-Ich-will-dass-die-Verhaeltnisse-in-Ungarn-repariert-werden.html


--- Zitat von: WELT, 19.09.2022, EU-Kommissarin Jourová - „Ich will kein Blut sehen. Ich will, dass die Verhältnisse in Ungarn repariert werden“ ---[...] WELT: Vergangene Woche haben Sie das Medienfreiheitsgesetz auf den Weg gebracht [...]

WELT: Besonders aus Deutschland kommt Kritik an dem Gesetz.

Jourová: Ich habe dieses Gesetz vor beinahe zwei Jahren im Europäischen Parlament angekündigt und sofort danach kam Widerstand aus Deutschland. Vor allem der öffentlich-rechtliche Rundfunk hatte Panik, dass wir ihn beschränken. Das Thema gehöre nicht auf die EU-Ebene hieß es, wir sollten das System in Deutschland nicht antasten.  [...]
--- Ende Zitat ---

ope23:
Leider wird weder aus dem Artikel noch aus den Kommentaren ersichtlich, wovor der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk denn Angst hat. Auch der im og. Artikel verlinkte Artikel von Döpfner handelt nur vom Zeitungssterben - bis auf das böse Wort "öffentlich-rechtliche Presse" ohne weitere Erläuterung.

Weiß jemand mehr, wieso der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk das EU-Medienfreiheitsgesetz so nicht wollen würde? Würde mich schon interessieren.

Zeitungsbezahler:
@ope23:
Neben dem Quellenschutz für Journalistenund anderen gut gemeinten Ideen wird es wieder eine staatliche Behörde geben, die den ganzen Kram überwachen soll, also ein vom Staat abhängiges, weil weisungsgebunden oder durch politische Parteiinteressen besetztes Gremium, welches die staatliche Unabhängigkeit des (Presse/Medien-)Unternehmens kontrollieren und sanktionieren soll.
Irgendwie ein Paradoxon.
Die Interessenlage einzelner Unternehmen ist gegenläufig: Die einen wollen keine staatliche Überwachung und Drangsalisierung, die anderen fürchten um ihre Pfründe.
Eigentlich gemünzt ist die Sache gegen die bösen Ungarn und Polen, aber wie das mit der Scheinheiligkeit so ist, hat das auch Folgen für alle anderen Staaten der EU. Die Sonderlocke für Deutschland ist die Länderzuständigkeit für Rundfunk, da hat die EU möglicherweise nichts mitzubestimmen.

pinguin:

--- Zitat von: Zeitungsbezahler am 20. September 2022, 21:51 ---Die Sonderlocke für Deutschland ist die Länderzuständigkeit für Rundfunk, da hat die EU möglicherweise nichts mitzubestimmen.

--- Ende Zitat ---
Falsch; die EU bestimmt hier mit, denn der Bund als Unionsmitglied hat die letztliche Verantwortung dafür, daß die Unionsvorgaben realisiert werden. Und wenn die Wahrnehmung der Verantwortung nur darin besteht, Entscheidungen der Landesgerichtsbarkeit, die nicht den Unionsvorgaben entspricht, von den Bundesgerichten solange einstampfen zu lassen, bis sie mit den Unionsvorgaben übereinstimmen; das materielles Unionsrecht auch in den Belangen des Rundfunks bindend ist, wurde ja vom BVerfG bereits in seiner letzten Rundfunkentscheidung entschieden.

Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30058.0

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