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Patricia Schlesinger: Kind mit dem Bade (+ Leserbrief Richter BVerwG a.D.)

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pjotre:
Wer kann helfen, die E-Mail-Adresse von Herrn Dr. Heitz zu ermitteln? Oder die Telefonnummer?
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(Adressen und Tel. bitte nicht im öffentlichen Forum, sondern per PM. Die Erwartung ist gering - einfache Suche half bisher nicht, seinen aktuellen Wohnort zu  ermitteln.)

Suchhilfe:
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https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Heitz
"Ende 1996 wechselte Heitz als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Dresden. Seit 2001 war er als Funktionsvorsitzender des 4. Senats Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht. "
"Im März 2004 wählte ihn der Richterwahlausschuss zum Richter am Bundesverwaltungsgericht.[2] "

"Anfang 2015 wies das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts Heitz dem 6. Revisionssenat zu; auch dort war er stellvertretender Vorsitzender. Er war schwerpunktmäßig mit Verfahren aus den Bereichen des Schul-, Hochschul- und Prüfungsrechts, des Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Rundfunkrechts und des Religionsverfassungsrechts (Staatskirchenrecht) befasst."

Im Ruhestand ab Juni 2021:
https://www.bverwg.de/de/pm/2021/38


Das in eigener Meinung (Meinungsfreiheit!)
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an rund 50 Stellen rechtsfehlerhafte Standard-Urteil des Bundesverwatlungsegerichts 2016...2018 beruhte auf:
- Berichterstatter Neumann, in den Ruhestand gewechselt wohl Ende 2017, das unerträgliche Standard-Urteil dann aber wohl noch einige Monate weiter verwendet.

Es stimmt, das Urteil 2016 vom Anfang der Serie
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https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/180316U6C6.15.0.pdf
Herr Neumann ist Linksunterzeichner
und es weist in der Tat Herrn Dr. Heitz als Mitunterzeichner aus.
Aber er war nicht "schuldig". Bei Bagatellen wie "Rundfunkabgabe 200 Euro pro Jahr" pflegen Richter kein Sondervotum zu machen, sondern vertiefen sich nicht und vertrauen auf den "Berichterstatter-Kollegen".

Der aber vertraute auf ARD-Juristen, siehe im Urteil die Zitate von "Schneider-Gall", richtig, das sind BR-Juristen. Leider greifen bei obersten Gerichten nicht die Auskunftsrechte der Bürger. Ein etwaiger Verdacht, der Standardtext sei von ARD-Juristen vorgetextet worden, kann also weder belegt noch widerlegt werden.


Das bahnbrechende Urteil zu Gunsten der Geringverdiener
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verdanken wir wohl mit Dr. Heitz als Berichterstatter: Er erscheint als Links-Unterzeichner: 
https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/301019U6C10.18.0.pdf

 @pjotre hatte beim Bundesverwaltungsgericht angerufen, wer der Bericherstatter sei. Die Auskunft lautete, dass er leine Auskunft erhalten könne, da er nicht Verfahrensbeteiligter sei.


Es wäre schön, Herrn Dr. Heitz kontaktieren zu können.
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Das habe ich hier, etwas OFF TOPIC, angefügt, weil hier im Thread alle Vorinfo darüber ist. @Bürger hat zu Recht vorgeschlagen, in diesem Thread nicht in Diskussionen über diese Entscheide einzutreten. Dem sei entsprochen. Wenn überhaupt Diskussion, dann sind dafür die alten Threads überreichlich verfügbar zum Ankoppeln.

pjotre:
Aus verschiedenen Gründen gewinnt Dr. Heitz zunehmend Kontaktier-Bedeutung.
Es ist trotz nochmaliger Bemühung nicht gelungen, ihn zu finden. Das müsste eigentlich Raum Dresden...Leipzig sein.

Hier also Wiederholung der Frage, ob jemand helfen kann.
Und wiederum, Personendaten setzen wir nicht ins Forum, das müsste per PM gehen.

ope23:
Person A möge einen Brief an die Geschäftsstelle des BVerwG schreiben mit der Bitte um Weiterleitung an Herrn Heitz.

Im Brief steht eine Bitte von A an Herrn Heitz, sich bei A, die ihre Klaradresse  angegeben hat, rückzumelden. Günstig wäre, dass Person A von sich aus mit gebotener Ausführlichkeit im selben Schreiben(!) erstens sich selbst erklärt mit möglicherweise vorhandenen Referenzen bei Dritten und zweitens, was sie denn von Herrn Heitz wissen möchte. Zu empfehlen ist, sich ausdrücklich auf den Leserbrief zu beziehen.

Keinesfalls tun: einen Brief "an Herrn Heitz persönlich" im Brief einkuvertieren, um vermeintlich eine Art Briefgeheimnis vor der Geschäftsstelle des BVerwG zu wahren.

Es muss alles offen und transparent sein.

Zu rechnen ist damit, dass die Geschäftsstelle den Brief zurücksendet oder zurückschreibt, dass Herr Heitz keine Kontaktaufnahme wünscht.

Good luck.

Edit: Man könnte auch die Zeit-Redaktion um nämliche Weiterleitung bitten.

pjotre:
Danke, @ope23 , für die Ratschläge.
Aber darum genau geht es, man sollte nicht 2 Stunden in sorgfältig zu textende  Bemühungen dieser Art investieren, wenn die Erfolgsaussicht vom Ermessen anderer abhängt, Das klappt erfahrungsgemäß nicht.
Entweder man findet die Adresse wirklich per Google usw. oder durch Ideen anderer hier, oder man wartet, bis sie irgendwann "über den Weg läuft".

pinguin:

--- Zitat von: pjotre am 07. September 2022, 11:01 ---Entweder man findet die Adresse wirklich per Google usw. oder durch Ideen anderer hier, oder man wartet, bis sie irgendwann "über den Weg läuft".
--- Ende Zitat ---
Ist auch realistischer, denn jedem anderen Begehr könnte die DSGVO im Wege stehen.

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