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Patricia Schlesinger: Kind mit dem Bade (+ Leserbrief Richter BVerwG a.D.)

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ope23:
pjotre, wenn Du mit "Ermessen anderer" die Geschäftsstelle meinst, kannst Du unbesorgt davon ausgehen, dass die Geschäftsstelle mindestens beim gewünschten Empfänger rückfragt.

Die Geschäftsstelle wird sich hüten, einfach kraft eigener Wassersuppe eine Kommunikation zu unterbinden. Es sei denn, der Empfänger hat pauschal verfügt, dass keinerlei Post an ihn durchgestellt werden solle.

Wenn Du andererseits an eine private Mailadresse oder private Postadresse des Empfängers kommst, kann der Empfänger dies schon als Beunruhigung empfinden, gerade auch als Richter a.D. Irgendwo muss der Datenschutz mal überwunden worden sein (wie pinguin andeutet), um eine Privatadresse ausfindig zu machen. Ich will nicht gleich von Stalking schreiben, aber komisch fühlt sich das schon an.

Ich verstehe Dein Rumzögern nicht. Du willst doch was von ihm. Und wieviel sind 2 Stunden? Nichts.

Deine Erfahrungen kenne ich selbst auch so. In ganz anderen Zusammenhängen habe ich derartige indirekte Kontaktaufnahmen selbst versucht, und nochmal woanders war ich selbst auf der instutionellen Seite, also um für eine private Anfrage einen Kontakt herzustellen.

Innerhalb der Institution wird eine riesige Mailaktion gemacht, um das (ehemalige) Sekretariat des Empfängers zu orten. Selbst schon 2-3mal so erlebt. Sogar ich wurde mal intern gesucht, weil es meinen eher seltenen Nachnamen lustigerweise zweimal gab und ich damals aber kein eigenes Büro hatte.


Aus all dies heraus darf ich versichern, dass, wenn keine Reaktion erfolgt, die Nicht-Reaktion durch den Empfänger gewollt war. Der Intermediär wird nichts damit zu tun gehabt haben.

pjotre:
Wenn @ope23 die  Zeit dafür hat, dann nur ran!
 @pjotre hat sie nicht.

NichtzahlerKa:
Also das Einfachste ist vermutlich die Zeitung zu fragen, ob man ihm auch "privat" auf den Leserbrief antworten kann (also ohne, dass es veröffentlicht wird).
Vielleicht hat er dort eine Antwortadresse hinterlassen.

Auch ein Schuss ins Blaue ist vielleicht einen Versuch wert:
vorname.nachname@bverwg.bund.de ? Allerdings solltest Du vorher Deinen Text haben. ;)
Grundsätzlich ist das nicht falsch, wie man hier sehen kann:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMST16/3063
Aber vielleicht ist das Postfach nicht mehr aktiv...

pjotre:
Vorschlag: Die Suchfrage nicht mehr hier erörtern.
Ermitteln von E-Mail-Adressen ist Routine, dauert gewöhnlich unterhalb von 2 bis 10 Minuten.

Falls zu kompliziert, dann gilt abstrakt formuliert:
- so übersteigt im statistischen Mittel die Sucharbeitszeit
- den statistischen Mittelwert des Nutzens. 

Volkstümlich vormuliert:
Wer sich in Nebenkram verzettelt, kommt nicht zum eigentlichen Ziel.
Ziel der Arbeit ist nicht, E-Mail-Adressen zu ermitteln, sondern ist, die Agonie von ARD, ZDF usw. zu beschleunigen.

pinguin:

--- Zitat von: pjotre am 08. September 2022, 12:01 ---Ziel der Arbeit ist nicht, E-Mail-Adressen zu ermitteln, sondern ist, die Agonie von ARD, ZDF usw. zu beschleunigen.

--- Ende Zitat ---
Hilft es dann nicht, sich auf den Aspekt des Datenschutzes zu konzentrieren? Denn überall dort, wo personen-bezogene Daten verarbeitet werden, ist das Unionsgrundrecht und damit auch sein Art 11 zur Informations- und Meinungsfreiheit mit seiner Bestimmung des "without interference by public authority" unmittelbar bindend einzuhalten; die Entscheidungen des BVerfG und des EuGH sind doch nun schon lange im Forum verfügbar.

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