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Autor Thema: Neuer RBB-Intendant Hagen Brandstäter: Mitschuld Rundfunkabgabe-Gesetz?  (Gelesen 496 mal)

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A1. Vorschlag: Information über Herrn Brandstäter hier im Thread zu sammeln zu Vorgängen um 2010.
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Wie wir wissen, das Rundfunkabgabe-Gesetz ist "juristische Murksarbeit". Das ist im Forum ausreichend analysiert.
Die Forums-Ermittlungen sind übrigens systematisch verwertet in einem Sammelgutachten "Metastudie LIBRA", weitgehend web-publizeirt. Unwichtig, denn das Forum ist die viel ausführlichere Informationsquelle zu fast allem.


A2. In der Zeit, als dies Gesetz entstand, war Herr Brandstäter bereits RBB-Angestellter, aber ARD-zuständiger für dies Thema.
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Entwickelt wurde das Gesetz weder durch den SWR (Dr. Eicher) noch durch den früheren Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Kirchhof. Die Hauptentwicklung ist nach jetzigem Informationsstand (Irrtum der Gewichtigung vorbehalten):
- WDR für Konzeptentwicklung (in besonderer Form der Verbindung mit der Universität Köln)
- Für Institutionalisierung (Abnickerei-Rundgang der Landesparlamente): Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.


A3. Inwieweit trägt Herr Brandstäter vielleicht Mitschuld an den erheblichen Rechtsmängeln des Gesetzes?
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(... Mängel, durch die dies Forum seine rechtsstaatliche Bedeutung und Funktion gewinnt...)

Die bisher verfügbare Information ist nachstehend eingefügt, keine absolut saubere Zitierweise, sondern für Lesbarkeit ein wenig verkürzt und umstrukturiert: 
Zitat
* Hagen Brandstäter Zitat
    (* 28. November 1958 in Brandenburg an der Havel) ist ein deutscher Betriebswirt und Verwaltungsdirektor sowie stellvertretender Intendant des Rundfunk Berlin-Brandenburg.
    Brandstäter studierte von 1983 bis 1987 an der Universität zu Köln Betriebswirtschaftslehre. Von 1984 bis 1989 arbeitete er als Systemanalytiker bei der Firma Dynamit Nobel AG in Troisdorf bei Köln. Von 1988 an war er dort Gruppenleiter.
    Seine Tätigkeit im Senderverbund der ARD begann er 1990 im WDR […]

    Brandstäter ist seit der Gründung im Jahr 2003 Verwaltungsdirektor des RBB und begann im Mai 2013 seine dritte Amtsperiode. Seit Mai 2008 ist er zudem stellvertretender Intendant des Senders.

!!   Von 2007 an leitete er die ARD/ZDF-Arbeitsgruppe Rundfunkgebühren.
 !!   Ende 2010 initiierten ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Gesamtprojekt zur Umstellung der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag. In diesem Rahmen übernahm er die Leitung des Teilprojekts Reform des Beitragseinzugs. In der zweiten Jahreshälfte 2013 übernahm er den Vorsitz der Fachgruppe Finanzen/Organisation/IT.
[…]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hagen_Brandstäter

und in LINKEDIN:
Zitat
Experience
    Rundfunk Berlin-Brandenburg Verwaltungsdirektor, Stv. Intendant Rundfunk Berlin-Brandenburg
    2003 - Present19 years
 --------------------
 WDR    3 years stv. Herstellungsleiter
        2000 - 2003 3 years Abteilungsleiter Produktionswirtschaft und IT-Strategie
    9 years Leiter Anwendungsentwicklung 1996 - 1999 3 years
        Köln Referent Intendanz 1993 - 1996 3 years
        Köln Anwendungsentwicklung SAP 1990 - 1993 3 years
------------
        Dynamit Nobel AG Anwendungsentwicklung SAP / Gruppenleiter Dynamit Nobel AG 1984 - 19895 years Troisdorf
---------------------
Education Universität zu Köln Diplom-KaufmannBetriebswirtschaft   1978 - 1983
Languages Englisch
Quelle: https://de.linkedin.com/in/hagen-brandst%C3%A4ter-202b919b?original_referer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F


A4. Einstweilige Meinungsbildung: Organisatorischer Mit-Hauptverantwortlicher für die im Forum ausreichend erarbeiteten Rechtsmängel des Inkasso-Systems.
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Diese werden durch @pjotre interpretiert als die Bemühungen der Organisations-Zuständigen, trotz der Mängel des Gesetzes dieses über Juristenmacht mit institutionalisierten kollektiven Rechtsverstößen "durchzuboxen".
Die "individuelle-Schuld"-Frage wird damit sehr komplex.

Weitere Eigenmeinung: Dies wurde von ihnen erwartet, da "die Politik" erwartete, dass die Rundfunkabgabe nicht die symbolische Grenze von 20 Euro berühren sollte. Hätten die Organisationsverantwortlichen "nein" gesagt, so wären bessere Lösungen gewählt worden. Es gibt keine wirklich Unschuldigen in dieser Gesamtthematik.


A5. Beispielsweise musste offenkundig sein, dass für nur 200 Euro Jahreseinnahme eine grundgesetz-konforme Härtefallprüfung für Geringverdiener unmöglich war, ist und bleibt:
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- Aus Datenschutzgründen u.a.m. erfordert es eine Prüfungskommission.
- Da Härtefall meist zu bestätigen wäre, würden die wenigen Nicht-Härtefalle nicht die hohen Kommissionskosten gegendecken können.
- Logische Konsequenz: Undurchführbares Gesetz.

Gewählt hat das System ein Niederwalzen des Existenzminimums-Schutzrechtes in Abweichung von BVerfG-Rechtsprechung, also unter Missachtung von § 31 BVerfGG.

Ähnlich unerträglich rechtsfehlerhaft für die Nichtzuschauer-Belastung, die Betriebsstätten- und Kfz-Belastung, das Fehlen der sozialen Differenzierung nach Einkommen und Haushaltsgröße und Wohnfläche.


A6. Zurück zum Anliegen: Wie viel Mitverantwortung trägt der neue RBB-Intendant für diese Rechtsmängel?
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... soweit sich das aktuell noch ermitteln lässt ...
Denn danach ist zu bemessen, wie intensiv bei ihm eine Wiedergutmachtung eingefordert werden kann, wie zuvor bei der RBB-Intendantin jahrelang intensivst erfolgt.
Ihre Verweigerung von vorgetragenem Anliegen der sogenannten "tätigen Reue" war - im Hintergrund - wesentliches Element für ihren freiwilligen unfreiwilligen Abgang.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2022, 22:17 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Berichtigung: Nicht  Brandstätter - also Doppel-tt - sondern Brandstäter.
Leicht zu merken also. Brands-täter. Aber ob Täter oder nicht, das muss erst noch geklärt werden. Im Zweifelsfall gilt die Unschuldsvermutung.

Edit "Bürger": Im Einstiegsbeitrag und Thread-Betreff geändert.


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