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Autor Thema: Rückkauf-Option: Geldgewinn bei Kfz-Kauf durch ARD-Anstalten?  (Gelesen 700 mal)

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Klärungsbedarf, aber ich glaube, das bekommen wir im Forum nicht hin? Denn die ziemlich gesamte in Betracht kommende Presse in Sachen RBB wird hier vom Team "überwacht" und das Thema tauchte bisher nirgends auf.


K1: Und zwar: Bei Leasing-Verträgen ist oft (meist? immer?) eine Kaufoption am Laufzeitende:
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- hier wohl nach 2 Jahren - basierend auf dem Anfangswert -
Kann Frau Schlesinger das Fahrzeug in 2 Jahren für rund 40 000 Euro kaufen? Für den RBB, der es ihr dann zum Einstandspreis weiterverkauft?

Und dann mit Unterschrift zwei, dann 10 Minuten später, dem gleichen Händler das Fahrzeug in Verkaufskommission übertragen? Für Verkaufswert von noch rund 100 000 Euro?
Und mit Unterschrift drei, dann 10 Minuten später, bekommt der RBB ein nagelneues Leasing-Fahrzeug für die nächsten 2 Jahre?


K2. Kennt sich jemand aus mit solchen Leasing-Verträgen?
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Ist das Vorstehende realistisch?
Ist in der Presse irgend etwas zu lesen gewesen konkret mit Leasing und Restwert-Kauf in Sachen RBB und generell ARD?


K3. Wenn der "Regierungsrabatt" bei Leasing gilt, gilt der auch bei Kauf mit Sofortbezahlung?
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Können die Begünstigten des Politik-Milieus ihre kargen Bezüge von läppischen echt summa summarum rund 10 000 Euronen monatlich ein wenig aufbessern? Bei 3 konkurrierenden Autoherstellern, also 3x Kauf / Verkauf im gleichen Jahr, das könnte reichen, damit es endlich nicht nur trocken Brot gibt zum Frühstück bei Ministern zu Hause.


K4. Bekommen eigentlich auch Richter Rabattt auf ihre Autos? Verwaltungsrichter? Landesverfassungsrichter?
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Und Staatsanwälte?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. August 2022, 00:47 von Bürger«
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Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

Z
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Leasingverträge für Autos laufen meist zwischen 2 und 5 Jahren, der Wertverlust, der in der Zeit erfolgt, wird mit den Leasingraten abgegolten, zuzüglich Finanzierungszinsen (bisher eher gering) und Handelsspanne für den Leasinggeber oder den Autoverkäufer (Provision für Vermittlung). Kalkuliert wird im Allgemeinen mit dem Listenpreis oder nur geringen Abschlägen. Unterm Strich bezahlt man mehr, als wenn man den Wagen gleich gekauft hätte und später weiterverkauft. Aber Vorteil für Gewerbetreibende: Keine Abschreibungsschwierigkeiten, Leasingrate wird sofort abgeschrieben, Geld für den ganzen Wagen muß man nicht haben. Nachteil bei Nichtübernahme des Restwertautos: Jeder Kratzer wird zum Apothekenpreis als Reparaturaufwand berechnet, letztendlich wird damit bei vorzeitiger Rückgabe Geld (im Autohaus) verdient. Z kennt Gewerbetreibende (die genug Kapital haben), die genau deshalb ihre Autos gleich kaufen oder die Übernahme in den eigenen Fuhrpark nach Leasingablauf anstreben.
Wer kein Kapital hat und immer das Neuste haben will und das Risiko von Kratzern in Kauf nimmt, der könnte mit Leasing glücklich werden.

Nun gibt es aber Sonderkonditionen: Wenn ein Autohersteller unbedingt eine Referenz haben möchte (Der Kanzler fährt mit Marke XY vor), dann wird die Differenz aus dem Werbeetat des Autoherstellers finanziert, die Frage ist, ob ein popeliger Intendant wichtig genug für sowas ist, ich denke eher nicht, den sieht man ja auch nicht im Fernsehen im Auto vorfahren...

Nachteil des Leasings bei Privatnutzung(serlaubnis): Die 2%-Regel fällt trotzdem an.
Möglicherweise ist die Gehaltserhöhung zum Ausgleich dieses Nachteils gewährt worden.


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Gib doch bitte mal den Link von der TED Ausschreibung an. Dann kann man sich davon auch ein besseres Bild machen.


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Angeblich soll es 70% Rabatt vom Listenpreis gegeben haben, das finde ich dann aber unlogisch im Zusammenhang mit Leasing, das spricht ja doch eher für Kauf.  Macht aber nix für die Privatnutzung des Dienstwagens, die 2%-Regel orientiert sich am Listenpreis.
Dann könnte meine Spekulation über die Gehaltserhöhung zutreffen, die Erhöhung könnte den steuerlichen Nachteil der Privatnutzung aufwiegen, nicht vergessen, daß der Erhöhungsbetrag mit dem Spitzensteuersatz versteuert wird und von dem Rest wird dann die Privatnutzung des KFZ dem Finanzamt "bezahlt".


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Nachteil des Leasings bei Privatnutzung(serlaubnis): Die 2%-Regel fällt trotzdem an.

Die 1% Versteuerung fällt weg, wenn der Dienstwagen von einem Chauffeur gelenkt wird.


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Angeblich soll es 70% Rabatt vom Listenpreis gegeben haben, das finde ich dann aber unlogisch im Zusammenhang mit Leasing, das spricht ja doch eher für Kauf.

Ja, genau - es geht um Kauf, nicht Leasing!

@pjotre: Wat is denn nun mit dem Link zur Ausschreibung?


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 an @Mork...    :  @pjotre ist am obersten Arbeitszeit-Limit...
hier mal, was auf die Schnelle zu finden war im Arbeitsarchiv:
Der Link wurde dummerweise nicht gehortet, kann aber vermutlich geortet werden mit Suche von Auszug-Texten.
Ob dies das Gesuchte ist oder nicht...
jedenfalls ist es nicht die konkrete Kfz-Ausschreibung des RBB, aber vielleicht war dies die genutzte ARD-Rahmenvereinbarung.


Zitat
Deutschland-Stuttgart: Kraftfahrzeuge

2021/S 098-254043

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk
Postanschrift: Einkauf Allgemein/Produktion, Neckarstr. 230
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabe-AP@SWR.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.swr.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/11db7d98c751a9ead13f43f2ac036875
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rundfunkanstalt, Medienunternehmen

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen


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