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Autor Thema: Von Rundfunkbeitrag genervt: Mann nach Amoklauf-Äußerung vor Gericht  (Gelesen 899 mal)

S
  • Beiträge: 53
Süddeutsche Zeitung, 20.07.2022 von Andreas Salch
Prozess
Von Rundfunkbeitrag genervt: Mann nach Amoklauf-Äußerung vor Gericht
Seit 20 Jahren erhält ein Münchner Zahlungsaufforderungen für den Wohnsitz seiner Eltern, dabei gibt es diesen gar nicht mehr. Nach einem entgleisten Telefonat muss er sich vor Gericht verantworten.
Zitat
Seit fast 20 Jahren erhält Horst E. (Name geändert) regelmäßig vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" - früher Gebühreneinzugszentrale - Aufforderungen, Rundfunkgebühren für den Wohnsitz seiner Eltern zu zahlen. Den Wohnsitz allerdings gibt es nicht mehr. Horst E. ficht deshalb einen für ihn nervenaufreibenden Kampf mit dem "Beitragsservice" um zu viel gezahlte Rundfunkgebühren aus.
[...]
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-rundfunkbeitrag-amoklauf-sek-prozess-1.5624420


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  • Beiträge: 883
Geht gleich morgen zu Gericht. Ich greife nämlich gerade noch das Selbstitulierungsrecht mit folgender Begründung an:
Zitat
Wer als behördlich-unternehmerischer Zwitter seinen objektiven Auftrag, auch Befreiungsverfahren durchzuführen, bewusst vernachlässigt, der agiert diesbezüglich wie ein Unternehmen und durchbricht spätestens dadurch das dünne Eis seines behördlichen Selbsttitulierungsrechts.
Dafür braucht es Belege, dass hier systematisch (bandenmäßiger) Betrug abgezogen wird. Dies ist ein weiteres Indiz.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 7.301
@NichtzahlerKA

Es sei auf die im Forum bereits thematisierte Entscheidung des Bundesfinanzhofes verwiesen, wonach eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Marktteilnehmer/Wirtschaftsteilnehmer auch dann über keine hoheitlichen Befugnisse verfügt, wenn sie aus Gebühren oder Beiträgen finanziert wird:

Keine hoheitl. Befugnis f. j.P.ö.R in Wettbewerb; gefestigte Rechtspr. des BFH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30952.msg192790.html#msg192790

Zitatauszug Rn. 12 aus BFH, 08.01.1998 - V R 32/97 - Bindend für Brandenburg

Zitat
[...] Übernimmt eine juristische Person des öffentlichen Rechts Aufgaben, wie sie auch von Personen des Privatrechts ausgeübt werden, und tritt sie dadurch - und sei es auch ungewollt - in tatsächlichen oder potentiellen Wettbewerb zu privatwirtschaftlichen Unternehmen, ist ihre Tätigkeit nicht mehr hoheitlich. Es ist dann unerheblich, ob die juristische Person des öffentlichen Rechts mit der zu beurteilenden Tätigkeit einer öffentlich-rechtlichen Leistungsverpflichtung nachkommt und ob die Einnahmen, die sie durch die Tätigkeit erzielt, in Form öffentlich-rechtlicher Gebühren oder eines Beitrags erhoben werden [...]


Edit "Bürger" @alle: Hier in den Pressemeldungen bitte keine inhaltlichen/ Fall-Diskussionen, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches hier die Pressemeldung im Einstiegsbeitrag ist. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2022, 22:16 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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