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Autor Thema: EGMR (und BVerfG, LVerfGe): Wieso nur wenig überzeugende Ablehnungen?  (Gelesen 892 mal)

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EGMR (und BVerfG, LVerfGe): Wieso nur wenig überzeugende Ablehnungen?

a) Wieso bekommen wir fast nur begründungslose Ablehnungen?
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Selbst, sofern wirklich gut begründet, gibt es bezüglich Medienpolitik nur die sehr problematische Form von: 
(1) entweder gar nicht richtig begründete Ablehnungen
(2) oder eine Ablehnung, bei deren Text man einen ARD-Juristen als Ghostwriter sich recht gut vorstellen könnte.

Inzwischen wurde eine Gegenstrategie erfunden, der "Aufrechterhaltungs-Schriftsatz". Das sei nur angemerkt. Man bleibe dicht am selbst gewählten Thread-Thema.


b) Erste Erklärungs-Kategorie: Sachaspekte des richterlichen Irrens
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Soweit Gerichte überlastet sind
oder wegen Kompetenzgrenzen vielleicht (zu leichtgläubig?) auf ARD-Juristen vertrauen
- und auf deren "herrschende Lehrmeinung" im Beck'schen Rundfunkrechtlichen Kommentar.
Oder Druckausübung aus dem Lager der Ernennungs-Parteien der Richter?


c) Zweite Erklärungs-Kategorie: Personell - Richter-Auswahl
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Zu große Nähe von Richtern zur Politik und zu einseitig aktivistischen NGOs.
Das ist das Problem der Richterwahl. Aktuell sehr belastend beim BVerfG im Fall Medienrecht und Rundfunkabgabe.


d) Nun gibt es für den EGMR endlich einen perfekt zahlenmäßig recherchierten Nachweis
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des Verlustes der richterlichen Unabhängigkeit, in diesem Fall Hauptvorwurf gegen Soros.
Dies klingt wie Verschwörungstheorie, ist aber aus berufener Quelle eines oberen Zuständigen und ist ganz offiziell als untragbares Problem anerkannt.
Faustregel: Wenn NGOs durch Richter privilegiert werden sollten, so wäre klar, dass die - politisch gewollt - viel zu knappen Kapazitäten für "unsere" Anliegen nur noch Textbaustein-Absagen schaffen können.


e) Leider nur englischsprachig verfügbar. Aber es ist derart wichtig,
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dass ich die 3 Quellen hier einbringe. Man kann ja mühelos Online ins Deutsche übersetzen lassen, findet man blitzschnell "über die Suchmaschine Ihres Vertrauens".
(tja, so elegant vermeidet @pjotre jede Form von Schleichwerbung im Forum)


f) Hier ist der Nachweis des Unvorstellbaren, hier bezüglich EMGR:
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(Könnte genauso gehen für deutsche oberste Gerichte? Ach, lassen wir das, das Leben ist schon traurig genug.)

=== Analyse von Puppinck (Frankreich):
https://eclj.org/geopolitics/echr/le-conseil-de-leurope-admet-la-veracite-du-rapport-sur-les-ong-et-les-juges-de-la-cedh-et-rejette-la-candidature-dune-nouvelle--juge-soros-
" ECHR The Council of Europe concedes the veracity of the report on NGOs and the judges of the ECHR & rejects the new "Soros-Judge" candidate By Grégor Puppinck"

===  Petitonstext hiergegen:  - kann man vielleicht noch unterzeichnen -
https://eclj.org/geopolitics/echr/mettre-fin-aux-conflits-dinterets-a-la-cedh

=== Puppinck / Foto und Bio. - ja, anerkannter Rechtswissenschafter und in geeigneter offzieller Funktion:
https://eclj.org/writers/gregor-puppinck

Anmerkung: Im Internet kursiert eine Information, die Soros-Stiftung habe unmittelbar dem EGMR Zuwendungen oberhalb von 1 Million Euro gemacht und der EGMR habe dieses Geld sogar angenommen. Eine Verifizierung dieser Information ist bisher nicht gelungen. Wer eine wirklich zulverlässig nachweisende Verifizierung findet - dann könnte das ja hier in den Thread eingebracht werden. 


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Es ist bekannt, dass der Einzelrichter am EGMR, der eine Beschwerde angeblich prüft, eine Nicht-Zulassung in den Kammerbereich nicht begründet, was sicherlich ein Problem ist, wenngleich die große Anzahl der Beschwerden nicht anders zu bewältigen wäre. Hinsichtlich der Klagen gegen den Rundfunkbeitrag ist es jedoch ein großes Manko, dass es bisher nicht gelungen ist, eine "Non-Governmental Organisation" (NGO) zu gründen, die den zeitlichen und finanziellen Aufwand bewältigen könnte, um sich mit den Verwerfungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag zu beschäftigen:

Was ist eine NGO und welche gibt es?
https://ngo.at/ngos/was-ist-eine-ngo/20-was-ist-eine-ngo
https://www.nachhaltigejobs.de/verzeichnis/ngo

Es bleibt den Opfern des Terrors einer fraglichen Behörde daher nichts anderes übrig sich in Einzelklagen bis nach Straßburg durch den Instanzenweg durchzuklagen, was letztendlich nur zum Erfolg führen kann, wenn die Beschwerden besser werden. Nur so wird der EGMR nicht mehr die Augen davor verschließen können, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ein menschenverachtendes System ist.

Grundsätzlich muss man sich jedoch mit der Rechtsprechung zur eingereichten Problematik beschäftigen, bevor man meint, seine eigene Rechtsauffassung den Gerichten überstülpen zu wollen. Das wichtigste Verfahren ist und bleibt in diesem Kontext das folgende Verfahren:

Artikel 10 EMRK: Bruno Antonio Faccio gegen Italien, Beschwerde 33/04
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32853.0

Bisherige Klageversuche sind vor allem daran gescheitert, dass sie sich nicht an den formalen Verfahrensvorschriften des EGMR, die sehr sensibel ausgelegt werden, gehalten haben. Das Scheitern der Beschwerde gegen die absurden Begründungen des Bundesverfassungsgerichts in den Urteilen vom 18.07.2018 als Verletzung des Rechtes auf ein faires Verfahren ist nach meiner Einschätzung vor allem daran gescheitert, dass die Vorschriften zur Einreichung von Gruppenklagen nicht beachtet wurden, da offensichtlich beabsichtigt wurde, mehrere völlig identische Klage einzureichen:

EGMR Beschwerde 4598/19 - Entscheidung vom 21.03.2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30723.0

Andere Klagen sind dagegen aus technischen Gründen gescheitert, weil beispielsweise der Rechtsgrundsatz der Subsidiarität nicht eingehalten wurde, der u. a. vorsieht, dass die gegebenen Fristen nicht nur vor dem EGMR sondern auch in den Vorverfahren vor den inländischen Gerichten eingehalten werden müssen:

Klage vor EGMR gegen Direktanmeldung wegen Verstoß gegen Art. 6 und 13 EMRK
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27528.0

Generell wird jedoch der Fehler gemacht, dass viele Anwälte meinen, den EGMR als Revisionsgericht missbrauchen zu können, was er eben nicht ist, da er keine Urteile aufhebt. Der EGMR ist ein Entschädigungsgericht, was bedeutet, dass die Opfer einer Menschenrechtsverletzung finanziell für einen tatsächlich entstandenen Schaden (z. B. eine Inhaftierung oder eine Enteignung) entschädigt werden. Diese Entschädigung muss dann der verurteilte Staat zahlen.

Leider ist es in diesem Zusammenhang bisher noch nicht gelungen, eine Beschwerde vor dem EGMR einzureichen, bei der es um eine Inhaftierung auf Grund der Verweigerung der Zahlung des Rundfunkbeitrags ging. In der Nicht-Annahmeentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Inhaftierung von Georg Thiel begründen die Richter in Karlsruhe ihre Nicht-Annahme vor allem damit, dass der Rechtsgrundsatz der Subsidiarität in der Beschwerde angeblich nicht erfüllt gewesen sein soll, womit der Gang nach Straßburg verbaut wurde:   

BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.04.2021, 1 BvR 679/21 - Erzwingungshaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35235.0

Nachdem ich mich mit dieser Begründung mehrfach beschäftigt habe, bin ich mittlerweile zu der Überzeugung gekommen, dass die eigentlich nicht übliche Begründung bei Nicht-Annahmeentscheidung letztendlich nur den Sinn und Zweck verfolgt hat, den Weg für eine Beschwerde vor dem EGMR zu verhindern. Die Begründung der drei Verfassungsrichter des 1. Senats wirkt insgesamt sehr an den Haaren herbeigezogen. Zudem habe ich bis heute nicht verstanden, weshalb das Verfahren nicht zum 2. Senat gegangen ist, da alle zitierten Vergleichsfälle zuvor immer vor dem 2. Senat verhandelt wurden, was die Zuständigkeit des 1. Senats durchaus in Frage stellt, zumal dieser auch für die Unrechtsurteile vom 18.07.2018 verantwortlich gewesen ist.

Dies alles dürften Gründe dafür sein, dass über die Zwangsmitgliedschaft in einer abgelehnten Landesrundfunkanstalt, über die Diskriminierung der Nicht-Nutzer und Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und über die Einschränkungen der Selbstbestimmungsfreiheit der Information durch den RBStV bis heute nicht ernsthaft vor den deutschen Gerichten verhandelt wurde. Siehe hierzu im Weiteren:

Verfassungsbeschwerde Zwangsmitgliedschaft/Diskriminierung (ÖRR-)Nichtnutzer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34071.0
Sind ARD und ZDF überhaupt Anstalten des öffentlichen Rechts?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35851.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Juni 2022, 14:27 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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Punkt 1: Die geeignet spezialisierte NGO existiert und bearbeitet Hilfen seit 2016.
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Aber nicht hier im Forum. Sie handelt, aber inzwischen nur auf Sparflamme für dedizierte nicht-öffentliche Maßnahmen mit etwas Spendenrückhalt und besonderer Nutzenaussicht. 
Der Grund für den Rückbau? 

@art18GG setzt voraus, dass NGO über Finanzmittel verfüge. Woher? Geld fällt eher nur selten vom Himmel. Es geht nur über Spenden, wenigstens für eine minimale Vergütung. 

Da viele eine Spendenbitte auch für hochwertige Leistung für unanständig halten, jedenfalls im Bereich Rundfunkabgabe müsse kostenlos geholfen werden, scheidet das NGO-Modell weitgehend aus.

Das Thema ist abgeschlossen, weil aussichtslos. Das NGO-Modell ist wegen dieser Vision der Dinge undurchführbar geworden. Es wird nie mehr reaktiviert werden. Andere Aktvitäten wurden gewählt, wo Spendenbuttons von niemandem als unanständig eingestuft werden.


Punkt 2: Das EGMR-Problem ist komplex.
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Dieser Thread liefert diverse Einzelaspekte. Das ist alles ziemlich richtig und wichtig. Aber für das Nehmen der Annahmehürde ist viel mehr Detailwissen nötig.

2018, 2019 wurde für mehrere erörtert, ob man für einige 100 Euro pro Fall eine aussichtsreiche Beschwerde machen könnte. Die Analyse ergab, dsss versäumt worden war, vorwiegend anwaltlich beim BVwerG, in den Vorverfahren Klagegründe einzuführen, die nach der Menschenrechtskonvention Aussicht hatten. Es musste abgeraten werden wegen Aussichtslosigkeit.

Sobald ein Vorverfahren im wesentlichen nur betont, "ist eine Steuer", wäre es unverantwortlich, dies gegen selbst kleinste Vergütung zum EGMR zu tragen. Ausgerechnet Steuern dürfen beim EGMR nicht bearbeitet werden. Anwälte sollten das wissen, bevor sie ausgerechnet beim EGMR ausgerechnet dies vortragen und dann erbost sind, dass der EGMR die hoch bezahlte Arbeit umgehend in die Nichtannahme-Tonne entsorgt.


Punkt 3. Zu dem damals über das Forum mit viel Spendengeld und Hoffnung begleiteten Pilotverfahren
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will ich hier schweigen. Auf den Beitrag hier von @art18GG sei hingewiesen, was insoweit häufig falsch gemacht werden kann. Es musste scheitern, Gegenvorschläge blieben damals ungehört, und also ist es gescheitert.


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Zu den NGOs: Der Bund der Steuerzahler war vorsichtig interessiert, das Thema aufzunehmen. Allerdings müssten das seine zahlenden Mitglieder ins Programmheft schreiben. Der Rundfunkbeitrag ist zwar keine Steuer, aber steuerähnlich genug aus meiner Sicht.
Ich liebäugle immer mal in den Verein einzutreten, aber so ganz allein kann ich da sicher, selbst als Mitglied, auch nichts reißen.

Die entlarvendste Rundfunksystemfrage der Welt ist doch: Wieso ist nirgends jemand vom Bund der Steuerzahler im Rundfunkrat? Eine völlig unwichtige Interessensgruppe für systemrelevante Information im Land kann das ja wohl nicht sein! Das legt den Finger in die Wunde, wie diese Verbände ausgesucht werden.
Zig Kirchgänger, alle möglichen Minderheiten: Gewerkschaften, Betroffene und Beamte und natürlich "Kreative" (die damit ihren eigenen Auftraggeber überwachen), Politiker und Umweltschützer. Bloß der Steuerzahler kriegt keine Bühne.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Juni 2022, 14:32 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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1. Welches sind die bei obersten Gerichten privilegierten NGO?
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Es geht nicht darum, dass NGO privilegiert werden, sondern darum, dass aktivistische Minderheiten es immer mehr schaffen, "ihre" Richter in oberste Gerichte zu bekommen, so dass dann nur noch "ihre" meist komischen Minderheits-Anliegen die gerichtliche Kapazität blockieren.

Es geht also um das Problem der selektiven NGO-Privilegierung, fest verankert in der Dauermanipulation durch "ARD, ZDF etc.".
Bei den Rundfunkräten ist die Frage der NGO-Privilegierung in der Tat leicht zu verdeutlichen wie folgt:


2. Bund der Steuerzahler fehlt in Rundfunkräten?
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Im Medienrecht steht "Vertreter gesellschaftlicher Gruppen". Da fehlt etwas:
"Vertreter von staatlich subventionierten gesellschaftlichen Gruppen",
oder Privilegienbesitzende durch staatlich mitelbar geschützte Finanzen, so die Kirchen und andere.

Man könnte auch vorschlagen, im Gesetz zu formulieren:
"Vertreter der für ARD, ZDF etc. gleichschaltbaren gesellschaftlichen Gruppen".

Es fehlen fast überall Atheisten - wohl über 30 % - ,
es fehlt die gesellschaftliche Gruppe der zwangsweise zahlenden Nichtzuschauer - bis Alter 55 sind es 85 %
es fehlt die gesellschaftliche Gruppe der "Nichtwähler", immerhin oft schon rund 50 %,
Linksaußen ist super vertreten, warum dann nicht auch die AfD jedenfalls in Bundesländern, wo sie nicht nach rechts gedriftet ist,
und es fehlt ein Vertreter von gez-boykott.de und rundfunk-frei.de.
 

3. Der Bund der Steuerzahler gegen die Rundfunkabgabe?
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... ist meiner - insoweit etwas unzuverlässsigen - Erinnerung nach gegen die Betriebsstättenabgabe aufgetreten, meiner Erinnerung nicht gegen die Kern-Verfassungswidrigkeit dieser Abgabe.
Selbstverständlich kann der Bund der Steuerzahler gegen alle Sorten von Abgaben handeln. Aber bei Front gegen die Bürger-Rundfunkabgabe, dann würde man kaum noch Aussicht haben, bei ARD, ZDF etc. rühmend erwähnt zu werden?
So hat alles seine Logik, aber nicht immer so ganz die richtige?


Was bedeutet dies für die Rundfunkabgabe, oberste Gerichte, NGO?
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gez-boykott.de ist ja durchaus NGO. Erinnert sei an die Berliner Demo vor rund 5 Jahren.
Aber es fehlt gegen dies möchtige Imperium und diesen Politik- und Justizskandal der Finanzprivilegien die nötige zentrale Streitkraft mit der nötigen Einbringung von Kompetenz für Politik, Ökonomie, Jura.
Das geht nicht durch ein Diskussionsforum. Es wäre nur partnerschaftlich möglich gewesen.

Dieser Zug ist leider ohne Fahrkarte dafür abgefahren. Ab Anfang 2020 war streitbares Bürgerdenken durch Corona okkupiert, inzwischen durch den Ukraine-Krieg. Der kollektive Widerstand gegen die Rundfunkabgabe ist nicht mehr ausreichend aktivierbar für NGO-Stützung.

Dies Forum bleibt die zentrale sichtbare Anlaufstelle "Rundfunkabgabe". Aber die eigentliche Kernauseinandersetzung der Medien- und Informationsfreiheit hat andere nicht-öffentliche Wege eingeschlagen, durchaus NGO, aber nicht öffentlich auftretend.
Diese Abtrennung hängt letztlich mit dem erwähnten Spendenbutton-Meinungsproblem zusammen, aber lassen wir das, das ist nun Vergangenheit und Schnee von gestern.


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Sobald ein Vorverfahren im wesentlichen nur betont, "ist eine Steuer", wäre es unverantwortlich, dies gegen selbst kleinste Vergütung zum EGMR zu tragen. Ausgerechnet Steuern dürfen beim EGMR nicht bearbeitet werden. Anwälte sollten das wissen, bevor sie ausgerechnet beim EGMR ausgerechnet dies vortragen und dann erbost sind, dass der EGMR die hoch bezahlte Arbeit umgehend in die Nichtannahme-Tonne entsorgt.
Genau dies ist ein wichtiger Punkt bei Klagevorhaben vor dem EGMR. Denn der Rundfunkbeitrag ist weder eine Steuer noch eine Nutzungs-Gebühr, sondern ein Mitgliedsbeitrag. Damit befinden wir uns im Wirkungsbereich des Art. 11 EMRK, da es beim Rundfunkbeitrag um eine Zwangsmitgliedschaft in einer Landesrundfunkanstalt geht. Bisher haben die Gerichte eine Auseinandersetzung mit diesem Thema dadurch zu umgehen versucht, dass sie auf den Anstaltscharakter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwiesen haben, womit sie sagen wollen, dass diese Rundfunksender angeblich Benutzer und keine Mitglieder hätten. Hierzu verweise ich im Weiteren auf ein bereits bestehendes Thema:

Sind ARD und ZDF überhaupt Anstalten des öffentlichen Rechts?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35851.0


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

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Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
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