Wichtiger Fund,,, @pinguin Eisvogel hat wieder mal einen Fisch gefischt...
Das deutsche Bundeskartellamt ist nicht zuständig, weil "ARD, ZDF etc." ja laut Gründungsgesetz
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"öffentlich-rechtlich" sind. Zwar sind sie "staatsfern", also an sich echte Unternehmen im rechtlichen Sinn. Aber man finde einen Richter, der Lust hat, die Entlassung angeboten zu bekommen...
(Hier immer "ARD, ZDF etc.". Der gesteuert platzierte manipulative Marketing-Begriff "die Öffentlich-Rechtlichen" wird hier nie verwendet, Wenn Richter ihn verwenden, so kriegen sie klar gesagt, wie sie hier in eine Manipulativ-Falle hinein gefallen sind.))
Im EuGH-Entscheid wird NICHT darauf abgestellt, WIE der Staat ein Unternehmen mit Vorteilen ausstattet.
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Das Grundgesetz verlangt über Art. 5 GG die Staatsferne. Also sind es auf keinen Fall "Staatsunternehmen". Also ist allein die Ausstattung mit dem Inkasso-Privileg bereits Verstoß gegen die vom EuGH schon 2007 fixierten Regeln.
Das Beispiel des Aufkaufes von "in a nutshell" zeigt, wie die Privilegien missbräuchlich genutzt werden? Dass die edlen "öffentlich-rechtlichen" den Markt der Wettbewerber leer kaufen, "das Internet monopolisierend einkaufen"?
Das ist Kapitalismus in Reinkultur? Praktiziert durch die edlen "linken" Quasi-Sozlalisten "ARD, ZDF etc."?
"Wucher": Viel zu wenig genutztes Strafrecht.
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Inwieweit dies innerdeutsche Recht hier zum Tragen kommen kann, bleibt zu überdenken.
Angemerkt sei nur, dass diese Klausel eine generelle Superwaffe ist. Die wird viel zu wenig genutzt beim Streit gegen Unrecht. Nur muss man immer sehr präzis die Rechtsprechung sichten, bevor man diese Superwaffe zum Einsatz bringt.
Das Lustige ist der "Lohnwucher", der umgekehrte Wucher durch Unterbezahlung,
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- gleiche Rechtsgrundlage im StGB -
Interessante Aktualität: Wenn ein ehrenamtlicher Landesverfassungsrichter für eine Ehrenamtspauschale von 200 Euro eine 1000-seitige fundierte Beschwerdeakte bearbeiten soll, so kommt er auf maximal 1 Euro pro Stunde, Das ist rund 10 Prozent vom Mindestlohn.
Bis rund 5 Euro pro Stunde dürfte der Tatbestand des "Lohnwuchers" zweifelsfrei sein?
Ist hier "Lohnwucher", und zwar ein gesetzlich angeordneter?
Kann ein Gesetz über ein Verfassungsgericht einen Strafrechtsverstoß bewirken? Wer wäre der Täter? Und in der Regel vor mehr als 5 Jahren beschlossen?
Oder ist "Ehrenamt" zur Verpflichtung unterwerfend?
Warum interessiert uns das hier im Forum? Weil unsere Landesverfassungsbeschwerden
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in Sachen "ARD, ZDF etc." und Rundfunkabgabe seit anno immer in aller Regel mit einem kurzen Text faktisch unbearbeitet bleiben: Ein Beschluss der Kategorie der "nichtigen Scheinbeschlüsse".
Dem kann der Betroffene durch ein neu entwickeltes "Rechtsinstrument" des "Aufrechterhaltungs-Schriftsatzes" widersprechen. Aber welcher Bürger oder Rechtsanwalt kann so etwas? Das hat sich als reichlich diffizil erwiesen, um zum Ziel zu gelangen.
Es gibt nach jetzigem Informationsstand nur 1 Landesverfassungsgericht, das eine angemessene Vergütung festlegen kann, und nur eines mit einem hauptamtlichen Vollzeit-Präsidenten. Alle anderen etwa 10 können sich gegebenenfalls nur durch "Nichtbearbeitung" beziehungsweise "Scheinbeschluss" retten?
Und der Bürger dann durch eine "stellvertretende Richtervergütungs-Beschwerde" in Kombination mit einem "Aufrechterhaltungs-Schriftsatz?
So kurios kann Recht werden, falls Gesetze nicht bis zu Ende durchdacht sind - ... kennen wir ja von der absurd grundrechtswidrig konzipierte Rundfunkabgabe zur Genüge.
Wer darüber diskutieren will, dann am besten nur in neuem Thread. Wenn ich das hier eingefügt habe, ist es nur, um dem von @pinguin Gefunden KURZ GEFASST einen weitergehenden Rahmen hinzuzufügen. Noch mehr hierüber wäre OFF TOPIC-