Liebes Forum,
es gibt eine Person A mit folgender Situation:
Bis 31.03.2022: Erstwohnsitz in Stadt B1, Anschrift dort, vom Beitragsservice im Auftrag des WDR mit Wünschen nach unfreiwilliger finanzieller Unterstützung belästigt. Die Lebensgefährtin der Person A wohnt etwas entfernt und zahlt mehr oder weniger fristgerecht für die dortige Wohnung.
Am 31.03.2022 hat Person A dann eine Befreiung wegen Zweitwohnsitzes beantragt, am 05.04.2022 sich mit Wirkung 01.04.2022 (nein, das ist kein Aprilscherz) umgemeldet, so daß der neue
Erstwohnsitz nun die Wohnung der Lebensgefährtin ist. Entsprechend hat Person A eine neue Anschrift im Ausweis, einen Meldebescheid usw. bekommen. Natürlich gab es zum 31.03.2022 keine Unterlagen als Beilage bei der online Abmeldung beim Rundfunk denn die gabs ja erst ein paar Tage später.
Nun schreibt der Rundfunk an Person A einen ablehnenden Bescheid (siehe auch Anhang):
Bescheid des Westdeutschen Rundfunks Kötn - Beltragsnummer ***
über die Ablehnung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung
Sehr geehrte***
Sie haben am *** einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung gestellt. Dieser ist am *** eingegangen.
Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspllicht für die Nebenwohnung wird abgelehnt.
Gründe:
Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung kann gewährt werden, wenn auf den Namen der antragstellenden Person mehr als eine Wohnung beim Beitragsservice angemeldet ist oder eine weitere Wohnung während des Antragsverfahrens angemeldet wird. Dies liegt in lhrem Fall nicht vor.
Nach der gesetzlichen Regelung ist eine Befreiung auch möglich, wenn die antragstellende Person zwar nicht selbst, aber ihr*e Ehepartner*in oder eingetragene*r Lebenspartner*in zur Zahlung des Rundfunkbeitrags für die gemeinsame Hauptwohnung herangezogen wird (§ 4 a Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Dies geht aus den uns vorliegenden Unterlagen nicht hervor.
Die Voraussetzungen für eine Befreiung sind somit nicht nachgewiesen.
Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - Art. 1 des 15. Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15.12.2010 - 21.12.2010 (GV. NW. 2011, S. 675)- zuletzt geändert durch Art. 8 des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland vom 14.04.2020 - 28.04.2020 (GV. NW. 2020, S. 625).
Mit freundlichen Grüßen
Westdeutscher Rundfunk Köln
Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Dem kann man natürlich widersprechen.
Da die Sachlage aus Sicht von Person A eindeutig ist stellt sich nur die Frage:
Was schreibt man und wie viel oder besser, wie wenig Unterlagen liefert man dazu mit?Eine (hoffentlich vollständig anonymisierte) Kopie des Schreibens hängt diesem Beitrag an. Der fehlende Rest ist nur die Rechtsbehelfsbelehrung.
Edit "Bürger": Ausnahmsweise Zitat ergänzt. Bitte dies in solchen Fällen eigenverantwortlich tun, da eine Diskussion mit kopierfähigem Text wesentlich effektiver ist als nur anhand eines Bildes. Danke.