Ich denke, dieser Punkt soll sich im Umkehrschluss auf
RBStV §12 Ordungswidrigkeiten beziehen lassen.
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
2. der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht
leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie
ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.
Denn: Ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren vom Gesetzgeber vorgegeben, so hat es einen Sinn. Hier nämlich, eine korrekte Bestimmung der Höhe des Rundfunkbeitrags einer Person vonehmen zu können. Fehlt die Bestimmbarkeit (Nichtangabe von persönlichen Daten), so wird bei Fortführung eines Vollstreckungsvorganges "ins Blaue" vollstreckt, was in einem allgemeinen Gesetz zur Nichtigkeit des Verwaltungsvorgangs führen sollte.
Die Landesrundfunkanstalten haben
NOCH NIE! ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund fehlender Angaben zur "Beitragsschuld" angeleiert.
Vollstreckungen bei Personen, die generell den Kontakt mit dem Beitragsservice ablehnen oder die Vogel Strauß Taktik anwenden, werden "auf Verdacht" geführt. Ich denke, das gibt unser Rechtssystem nicht her. Eine Schuld - jedenfalls im Allgemeinen - entsteht nicht durch Schweigen oder Nichtstun.
Personen, die grundsätzlich dem Beitragsservice/der Landesrundfunkanstalt keine Angaben zum Einkommen machen, dürften nicht vollstreckt werden. Auch Personen, die zu ihrem Behindertenstatus keine Angaben machen, dürften nicht vollstreckt werden. Auch Personen, die keine Angaben zu den Bewohnern von Mehrpersonenhaushalten machen, dürften nicht vollsteckt werden. Bei allen diesen Fällen ist die Zahlungspflicht bzw. Höhe des Beitrags nicht bestimmbar.
Gerichte, die ohne korrekte Bestimmung des Beitrags im Vorverfahren die willkürlich festgesetzten Beiträge als rechtmäßig aburteilen, dürften gegen den Sinn des Gesetzgebers handeln.
Vollstreckt die Kasse.Hamburg bei undefinierter Gesamtschuldnerlage "ins Blaue"?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33983.0.html
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)