1. Jede Gerichtsentscheidung hat Leitwirkung, sofern sie:
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a) Richterrecht: sofern sie eine Regelungslücke schließt
b) oder sofern sie allgemeine Rechtrsprechungsmängel nachvollziehbar und unabweisbar aufdeckt.
Es hätten also 3 einzige RICHTIGE VG-Urteile 2015 genügt, um durchzusetzen:
a) Befreiung der Geringverdiener
b) der Nichtzuschauer
c) der Betreibsstätten.
Dann wären den Verwaltungsgerichten bundesweit rund 15 000 falsch entschiedene Klagen erspart geblieben. Die jammern über Überlastung, begreifen aber gar nicht, dass sie durch überlastungsbedingte Textbaustein-Urteile sich dies selber zuzuschreiben haben.
Alle Falschrechtsprechung der Folgejahre ist nur als Justizskandal der manipulierten Rechtsprechungsquellen, Gutachtenmängel usw. bedingt.
2. Nun zum Entscheid BVerfG:
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Natürlich bindet dieser. Lustig ist, das oberste Gericht ist das einzige, das seine Entscheide nicht durch Gerichtsvollzieher durchsetzen kann. Das hat rechtssystemische Zusammenhänge - lasse ich hier mal weg. Deshalb der § 31 BVerfGG der "Befolgungspflicht" ohne Durchsetzbarkeits-Waffe.
Natürlich bindet dies auf jeden Fall die als "öffentlich-rechtlich" gegründeten Landes-"rundfunk"-anstalten. Sie sind für den nicht-publizistischen Teil ihrer Aktivität dem "Behördenrecht" und der Unmittelbarkeit der Grundrecthe-Achtung unterstellt. Geringverdiener-Schutz resultiert aus Art. 1 GG "Menschenwürde", bindet also 100 Prozent der bundesweiten ARD-Mitarbeiter beim Rundfunkabgabe-Inkasso - und auch alle Mitarbeiter bei ihrer ihnen untergeordneten Abrechnungszentrale der "Mediensteuer", gewollte doppelte Falschbezeichnung "Beitrags"-"Service"
Wer dort als Jurist wissentlich Fehlentscheide bei Geringverdienern versendet, muss sich die Frage gefallen lassen, ob dies ja/nein vielleicht "Inkassobetrug" ist?
Das würde übrigens möglicherweise auch private Möchtegern-Gläubiger betreffen. Nur ist der Fall hier klarer im Hinblick auf § 31 BVerfGG.
3. § 263 StGB - Betrug? Hier also "Inkassobetrug"?
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So dieser wirklich vorliegt - lasse ich in diesem öffentlichen Test offen, man höre vor jedem Vorwurf die andere Seite - ,
so gilt im Fall eines tatsächlich vorliegenden Inkassobetrugs bis zu 5 Jahre hinter Gittern.
Nun wird auch zu berücksichtigen sein, dass im Fall des Betruges nicht die ausführende Täterperson, sondern das Unternehmen der Nutznießer wäre. Auch die Intendanten erhalten ja nichts weiter als einen kleinen Ehrensold für ihr aufopferungsreiches Wirken für das allgemeine Bildungswohl.
§ 263 Abs. 1 StGB: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,"
... ob wirklich rechtswidrig, lassen wir hier mal offen, siehe oben...
... aber "Vermögensvorteil"? Durch Falschinkasso schafft man ja nur Wege zur "Kostendeckung" der Sender, Wäre nicht diese Lückenschließung, so müsste die KEF die Beiträge erhöhen.
4. Das führt zurück ins Jahr 2010:
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Ohne die oben genannten 3 Gruppen von Falschinkasso hätte man die Rundfunkabgabe auf deutlich über 20 Euro erhöhen müssen. Das wollten die Politiker nicht. Also blieb nur die Wahl, die Sender zu verkleinern - oder aber durch die 3 Formen von Falschinkasso ihnen die Fortsetzung ihres üppigen Daseins zu ermöglichen?
Die Entstehungsvorgänge unterliegen weitgehend der Geheimhaltung. Ein Verfahren auf Offenlegung ist beim zuständigen OVG vor nicht langer Zeit gescheitert (betrieben von einem Berliner Bürger, aber nicht in Berlin.)
5. § 263 Absatz 5, bandenmäßige Begehung?
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Wohl nicht einmal ansatzweise erwägbar: Denn der Zweck der Aktivität und Zusammenarbeit ist jedenfalls nicht prioritär auf Straftaten ausgerichtet. Vielmehr, sofern Straftat, wäre diese nur ein Kollateraleffekt im Sinn von Luhmanns leider ewig aktuell bleibender Analyse von 1964: "Brauchbare Illegalität", was jedermann in Schriftsätzen zitieren darf:
https://de.wikipedia.org/wiki/Brauchbare_Illegalit%C3%A4t Diskussionsbremse: Vorstehend ist eigentlich alles gesagt bezüglich des strafrechtlichen Klärungsanliegens und es ist sorgfältig abgewogen. Ein Forum sollte nicht in Diskussion über Stafrecht eintreten. Da sind zu viele Fettnäpfchen. Also besser hier keinerlei Diskussion über strafrechtliche Gesichtspunkte.