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Autor Thema: Widerspruchsbescheide: Unterschriften und Namen der Unterzeichner gesucht  (Gelesen 2637 mal)

q
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Ich überlege, in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem WDR vor dem Verwaltungsgericht die Frage, wer den Widerspruchsbescheid tatsächlich erlassen hat — der WDR oder der Beitragsservice — , zu einem zentralen Thema zu machen. Genaueres soll hier aus taktischen Gründen erst einmal nicht bekanntgegeben werden.

Hierfür benötige ich Nachweise, die ich dem Gericht vorzulegen gedenke.

Bitte sendet mir einen qualitativ guten Scan (mindestens 300 dpi, ich benötige eine druckbare Qualität) der abschließenden Grußformel mit dem Namen der Landesrundfunkanstalt sowie den Unterschriften und den Namenswiedergaben der Unterzeichner.

Ebenso benötige ich den Briefkopf mit dem Namen der jeweiligen Rundfunkanstalt und den Angaben zu Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummern rechts oben auf der ersten Seite des Widerspruchsbescheids.

Wer keine Möglichkeit zum Scannen hat und mir unbedingt ein Handyfoto schicken will, der muß darauf achten, daß die Kamera senkrecht über der Seite steht, so daß keine Verzerrungen auftreten. Zudem muß die Seite gleichmäßig und hell und schattenfrei ausgeleuchtet sein. Das aufgenommene Bild bitte nicht komprimieren, sondern in voller Auflösung und Größe an mich schicken.

Besonders wichtig sind für mich diese Scans von Widerspruchsbescheiden der Landesrundfunkanstalten außerhalb Nordrhein-Westfalens. Aus gegebenen Anlaß sind aktuelle Widerspruchsbescheide und solche aus den vergangenen 4 Jahren besonders hilfreich, aber auch die Unterschriften unter älteren Bescheiden sind sehr willkommen.

Sofern auf diesen Scans / Fotos persönliche Daten des Absenders zu erkennen sein sollten, verbürge ich mich dafür, diese vollständig zu eliminieren.

Bitte schickt Eure Scans / Fotos per E-Mail an die folgende Adresse

querkopf_recherche(bei)vodafonemail.de

Ich bedanke mich schon jetzt für Eure tatkräftige Mithilfe und Unterstützung und hoffe auf zahlreiche Belege.

querkopf


Edit "Bürger" - bitte beachten:
[...] präzisiere ich nochmals die Suchkriterien:

Gesucht werden Widerspruchsbescheide, die im Briefkopf als Absenderangabe die Anschrift des Beitragsservice (Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln) und dessen Telefonnummer (0221-5061....) nennen.

Ich füge ein Bild eines solchen Briefkopfes hier an:




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Bitte mit berücksichtigen:

Es gibt da bereits einen Thread im Forum mit ähnlichem Ansinnen...
Widerspruchsbescheide von ein und denselbem GEZ-Mitarbeiter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12892.0

Erstellt 09/2015, letzter Beitrag 09/2017 (nach heutigem Stand).

Vielleicht hilft das schon einmal weiter bzw. könnten (sollten?) dortige Kommentatoren - insbesondere "Kurt" - kontaktiert werden, um die Recherche/ Dokumentation nicht zu doppeln bzw. um auf den bereits bestehenden Erkenntnissen aufzubauen.


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o
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Sollen die Widerspruchsbescheide (WB) vollständig eingescannt werden oder nur erste und letzte Seite?

Jemand hat nur eher alte WB, angeblich alle für Wille, und der letzte ist von 2019, seitdem...


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Es reicht die obere Hälfte der 1. Seite und der letzte Teil der letzten Seite ("mit freundlichen Grüßen / blablaba-Rundfunk / Unterschriften / Name der Widerspruchsbescheiderlasser")

Auch wenn Deine Widerspruchsbescheide schon älter sind, sind sie dennoch für dieses Vorhaben sehr brauchbar.


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Könnten ggf. auch die Versandumschläge (tlw. einfache Briefumschläge mit Selbstfrankierungsstempel "FRANKIT", tlw. förmliche Zustellung, tlw. aus Köln/ tlw. vom Sitz des "lokalen" Beitragsservice, usw.) von Interesse sein?

Können persönliche Daten des Adressaten (insbes. Namen, Adressen, Beitragsnummer) anonymisiert/ retuschiert sein?

Können etwaige Matrix-/ QR- oder Bar-Codes u.ä. anonymisiert sein?
Data Matrix Code auf den Briefen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5368.0
Android App zum Auslesen des Data Matrix Codes
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12945.0


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Könnten ggf. auch die Versandumschläge (tlw. einfache Briefumschläge mit Selbstfrankierungsstempel "FRANKIT", tlw. förmliche Zustellung, tlw. aus Köln/ tlw. vom Sitz des "lokalen" Beitragsservice, usw.) von Interesse sein?
Es geht hier nur um den Nachweis, daß ein und dieselbe Person im Namen mehrerer Rundfunkanstalten entschieden hat (geht aus der Grußformel zusammen mit der Unterschrift hervor) und daß diese Person beim Beitragsservice und nicht bei der jeweiligen Rundfunkanstalt tätig ist (ist aus den Absenderangaben im Briefkopf nachweisbar). Ein Briefumschlag ist seinem Inhalt nicht mit zwingender Eindeutigkeit zuzuordnen, so daß dies hier nicht von Interesse ist.

Zitat
Können persönliche Daten des Adressaten (insbes. Namen, Adressen, Beitragsnummer) anonymisiert/ retuschiert sein?
Selbstverständlich dürfen sie das nicht nur, für die Vorlage ans Gericht müssen sie es sogar. Wer also selbst anonymisiert, der spart mir einiges an Arbeit.

Zitat
Können etwaige Matrix-/ QR- oder Bar-Codes u.ä. anonymisiert sein?
Auch hier gilt das oben gesagte, denn ein Richter kann aus einem Barcode nichts ersehen, weil er sich nicht um dessen Entschlüsselung bemühen wird.


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Z
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Es  wäre natürlich auch möglich, nach dem im jeweiligen Bundesland geltenden Informationsfreiheitsgesetz die "Behörde" ÖRR zu fragen, wer von wann bis wann von wem vertretungsbefugt ist/war, Verwaltungsakte zu erlassen. Sollte der ÖRR der Ansicht sein, nicht auskunftspflichtig zu sein, weil er keine Behörde sei, so widerspricht das natürlich dem Verwaltungsgerichtsnarrativ, daß zur Festsetzung von Zwangsbeiträgen ein "Behördenteil" innerhalb des ÖRR existierte. Das hat natürlich reichlich Folgen für den eigenen Prozeß...


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Es  wäre natürlich auch möglich, nach dem im jeweiligen Bundesland geltenden Informationsfreiheitsgesetz die "Behörde" ÖRR zu fragen, wer von wann bis wann von wem vertretungsbefugt ist/war, Verwaltungsakte zu erlassen.

Das kostet einerseits zu viel Zeit, andererseits dürfte das nach den bisherigen Erfahrungen einen Richter wenig interessieren. Deshalb sollen hier eindeutige Nachweise vorgelegt werden, an denen auch der ÖRR-hörigste Richter nicht vorbei kann.

Dankenswerterweise haben mir bisher zwei Mitforenten aus dem Bereich des NDR Widerspruchsbescheide geschickt. Diese sind jedoch vom NDR selbst erlassen worden, erkennbar an der Anschrift und Telefonnummern des NDR im Briefkopf und der fehlenden Angabe der Sendeanstalt in der Grußformel. Sie sind daher für den beabsichtigten Zweck nicht hilfreich.

Aus diesem Grund präzisiere ich nochmals die Suchkriterien:

Gesucht werden Widerspruchsbescheide, die im Briefkopf als Absenderangabe die Anschrift des Beitragsservice (Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln) und dessen Telefonnummer (0221-5061....) nennen.

Ich füge ein Bild eines solchen Briefkopfes hier an:


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Hilft Dir ein WSB des Zentralen Beitragsservices unterschrieben von: Tuch***e und Bre**r weiter?

Ich habe noch einen gefunden von Göh***n und A*t unterschrieben.


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Die nehme ich beide gerne, zumal es sich hierbei auch um Autorinnen des "Beck'schen Kommentars zum Rundfunkrecht" handelt, so daß einem Gericht unwiderlegbar nachgewiesen werden kann, daß dieses Pamphlet nicht auf wissenschaftlicher Grundlage beruht, sondern einzig das wiedergibt, was der ÖRR für Recht hält.


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K
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@querkopf: Du bekommst ca. 49 Unterschriften aus diesem thread:
Widerspruchsbescheide von ein und denselbem GEZ-Mitarbeiter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12892.0.html

Allerdings ist (leider) nur dies vorhanden:
Zitat
Bitte sendet mir einen qualitativ guten Scan (mindestens 300 dpi, ich benötige eine druckbare Qualität) der abschließenden Grußformel mit dem Namen der Landesrundfunkanstalt sowie den Unterschriften und den Namenswiedergaben der Unterzeichner.

dies (leider) nicht:
Zitat
Ebenso benötige ich den Briefkopf mit dem Namen der jeweiligen Rundfunkanstalt und den Angaben zu Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummern rechts oben auf der ersten Seite des Widerspruchsbescheids.

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Februar 2022, 01:02 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

C
  • Beiträge: 3
Ich habe zwei gefunden: Ro....r und H....z


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@Kurt: Danke schon mal vorab. Mit jeder Unterschrift, egal ob mit oder ohne Briefkopf, wird das Nachweisnetz dichter und immer weniger zerstörbar....

@Conner: die beiden nehme ich gerne, haben sie doch auch den hier anzugreifenden WSB unterschrieben


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  • Beiträge: 3
....die WSB wurden unterschreiben,


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Aus gegebenem Anlaß hole ich diesen Thread wieder hoch und bitte um zahlreiche Zusendung der Unterschriften und Namensangaben unter Widerspruchsbescheiden.

WICHTIG

ich habe viele Bilder erhalten, die von so grottenschlechter und unzulänglicher Qualität sind, daß sie nicht verwendbar sind. Aus diesem Grund definiere ich die folgenden Anforderungen an die Bildqualität:

  • mindestens 1000 Pixel in der Bildbreite, je mehr, desto besser
  • mindestens hohe JPEG-Qualität (in Photoshop: Qualität 8, in anderen Programmen: 80). alles darunter führt zu Artefakten, die die Druckbarkeit und die Qualität der Lesbarkeit beeinrächtigen
  • besser: TIFF-Format
  • keine Bearbeitung der Bilder durch irgendwelche automatischen Bildanpassungsprozesse (passiert gern bei Versand vom Handy als Mail, die Bilder werden bis zur Unkenntlichkeit runterkomprimiert und sind dann unbrauchbar)
  • möglichst keine Handy-Fotos, sondern hochwertige Scans mit dem Flachbettscanner
  • sind Handy-Fotos unvermeidbar, dann bitte auf gleichmäßige Ausleuchtung achten
  • Handy-Fotos in der vollen Auflösung der Kamera schicken, keine Komprimierung oder Größenverringerung

Bitte zudem die Hinweise in den Eingangsbeiträgen beachten.

Danke
...der querkopf


Edit "Bürger": Die Bild-Qualität (+ ggf. auch verbale Beschreibung der Optik der "Unterschrift"?) könnte bereits deswegen von großer Bedeutung sein, weil gefühlt seit etwa 2023(?) (viell. auch schon länger?) die diesseits gesehenen "Widerspruchsbescheide" aus Köln nur noch mit einer(!) offensichtlich gescannten(!) bzw. "als Bild in das Schreiben hineingedruckten" und also nicht direkt eigenhändigen Unterschrift versehen sind.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 23:26 von Bürger«
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