"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice

Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr

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Markus KA:

--- Zitat von: Zeitungsbezahler am 08. Februar 2022, 23:59 ---Aber vielleicht dauert der Organisationsprozeß ein Quartal, bis der Computer weiß, daß er nichts mehr verschicken soll.
--- Ende Zitat ---

Evtl. könnte man noch ergänzen, dass die im Betreff genannte Umstellung möglicherweise nur zahlende Bürgerinnen und Bürger betrifft.

Zeitungsbezahler:

--- Zitat von: Markus KA am 10. Februar 2022, 08:38 ---Evtl. könnte man noch ergänzen, dass die im Betreff genannte Umstellung möglicherweise nur zahlende Bürgerinnen und Bürger betrifft.

--- Ende Zitat ---

Das wäre aber unlogisch, denn Zahler, egal ob per Lastschrift, Dauerauftrag oder Einzelüberweisung werden nie erinnert, wenn sie es einigermaßen rechtzeitig bezahlen.
Erinnerungsschreiben gibt es nur, wenn ein gewisser Rückstand erreicht ist oder es sich um einen notorischen Nichtzahler handelt.
Ich nehme mal an, daß sie rausgefunden haben, daß auf die Bettelbriefe höchstens 1-10% Geldeingang kommt und wahrscheinlich nur von denen, die nur ein Quartal im Rückstand waren, der Aufwand "lohnt" sich also nicht.
Ist ja auch irgendwie sinnlos, Papier und Porto zu verschwenden, vielleicht lassen sie sich auch gerade ökozertifizieren, von wegen Nachhaltigkeit und so.
Ist mir auch recht so, muß nicht soviel archiviert werden, besser wäre aber, wenn zusätzlich auch auf die Versendung der Festsetzungsbescheide verzichtet wird...

quiet.observer:
... kann hier bestätigt werden:

 eine fiktive Person A, die aus meinem Bekanntenkreis sein könnte, die seit mehreren Jahren nicht zahlt und die deshalb ab und an ein wenig Schriftverkehr hat, hat erst diese Woche wieder die klassische "Zahlungsaufforderung" incl. Vordruck erhalten.

Markus KA:

--- Zitat von: Zeitungsbezahler am 10. Februar 2022, 16:56 ---
--- Zitat von: Markus KA am 10. Februar 2022, 08:38 ---Evtl. könnte man noch ergänzen, dass die im Betreff genannte Umstellung möglicherweise nur zahlende Bürgerinnen und Bürger betrifft.

--- Ende Zitat ---

Das wäre aber unlogisch, denn Zahler, egal ob per Lastschrift, Dauerauftrag oder Einzelüberweisung werden nie erinnert, wenn sie es einigermaßen rechtzeitig bezahlen.
--- Ende Zitat ---

Es könnte gerade die ("zahlende") Personengruppe von der "Neuerung" betroffen sein, die bisher erst nach Erhalt einer Zahlungserinnerung/-aufforderung die Zahlung durchführen.
Natürlich macht es keinen Sinn, Personen eine Zahlungsaufforderung zu senden, die bereits per Dauerauftrag oder Lastschrift den Rundfunkbeitrag bezahlen.

"Nicht-zahlende" Personen (GEZ-BOYKOTT) betrifft diese Umstellung wohl nicht, weil hier zunächst nicht mit einer Zahlung gerechnet werden kann.

quiet.observer:
gmx.net, 17.03. 2022/ aktualisiert 18.03.2022 (dpa/sbi)
Keine quartalsweise Erinnerung mehr: Versäumnis des Rundfunkbeitrags kann teuer werden
zwischenzeitlich geä. Schlagzeile:
Änderung beim Rundfunkbeitrag: Vergesslichkeit kann jetzt teuer werden
- Haushalte erhalten keine Erinnerung an die Quartalszahlung des Rundfunkbeitrags mehr.
- Wer die Kosten zu spät begleicht, muss tiefer in die Tasche greifen.
- Wegen der Verzugszinsen kann ein Vergessen teuer werden.
https://www.gmx.net/magazine/ratgeber/finanzen-verbraucher/quartalsweise-erinnerung-versaeumnis-rundfunkbeitrags-teuer-36695470

--- Zitat von: gmx.net, 18.03.2022, Änderung beim Rundfunkbeitrag: Vergesslichkeit kann jetzt teuer werden ---[...]
Ab sofort erhalten Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die den Rundfunkbeitrag quartalsweise zahlen, nur noch einmalig eine solche Zahlungsaufforderung, teilt der Beitragsservice mit. Sie erhielten erst dann wieder eine Mitteilung, wenn etwa die Beitragshöhe in der Zukunft angepasst werden würde.
[...]

--- Ende Zitat ---

Fazit der ganzen Posse: Prostitution live - die Verbraucherschützer "empfehlen" ein SEPA - Mandat, um "Mehrkosten zu vermeiden".
Da war doch mal was mit Verbaucherschutz und Rundfunk und Geld ... ???  >:D

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